Rechtsprechung
| BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 20.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Gesetz zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts für Angehörige des öffentlichen Dienstes - Voraussichtlicher Verlauf der Dienstlaufbahn - Nachzeichnung der Dienstlaufbahn - Anspruch auf verbesserte Wiedergutmachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 31, 164
- MDR 1969, 606
- MDR 1969, 789
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 27.60
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 20.68
Zur Frage, wie der Grundsatz der Kontinuität der Dienstlaufbahn (BVerwGE 11, 109) in Einklang zu bringen ist mit der Bestimmung des § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD (1961), nach der Geschädigte so zu behandeln sind, als hätten sie ihre Dienstlaufbahn ab 8. Mai 1945 im Geltungsgebiet, des Gesetzes fortgesetzt (Ergänzung zu BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).Im Urteil BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60] ist grundsätzlich entschieden worden über die durch Art. 1 Nr. 6 des 6.ÄndG BWGöD bewirkte Änderung des § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD: Abweichend von der bisherigen Regelung bleiben bei der Nachzeichnung der Dienstlaufbahn von solchen Geschädigten, die ohne Verfolgung am 8. Mai 1945 außerhalb des Geltungsgebiets des Bundeswiedergutmachungsgesetzes im Dienst gestanden hätten, bei der nunmehr erforderlichen Annahme, sie hätten ihre Dienstlaufbahn nach diesem Stichtag im Geltungsgebiet des Gesetzes fortgesetzt, solche Benachteiligungen außer Betracht, denen zugezogene Angehörige des öffentlichen Dienstes bei ihrer erneuten Unterbringung im öffentlichen Dienst - und bei der Entscheidung über ihren weiteren Aufstieg - gegenüber einheimischen Mitbewerbern ausgesetzt gewesen wären.
- BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 189.59
Auszug aus BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 20.68
Zur Frage, wie der Grundsatz der Kontinuität der Dienstlaufbahn (BVerwGE 11, 109) in Einklang zu bringen ist mit der Bestimmung des § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD (1961), nach der Geschädigte so zu behandeln sind, als hätten sie ihre Dienstlaufbahn ab 8. Mai 1945 im Geltungsgebiet, des Gesetzes fortgesetzt (Ergänzung zu BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]).§ 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD, der in der Fassung von 1961 hier entsprechend anzuwenden ist, läßt den Grundsatz der Kontinuität der Dienstlaufbahn (vgl. BVerwGE 11, 109 [112 f.]) grundsätzlich unberührt, zwingt aber zu der Annahme, ein Dienstverhältnis, das am 8. Mai 1945 außerhalb des Geltungsgebiets des Gesetzes bestanden hätte, wäre innerhalb dieses Geltungsgebietes störungsfrei fortgesetzt worden.
- BVerwG, 28.10.1965 - VIII C 48.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 20.68
War das Wiedergutmachungsverfahren vor Erlaß des Sechsten Änderungsgesetzes von 1961 durch unanfechtbare Bescheide abgeschlossen, so bleibt die erneute Überprüfung des Anspruchs beschränkt auf solche Vorschriften, die geändert worden sind und eine verbesserte Wiedergutmachung als möglich erscheinen lassen (Ergänzung zu BVerwGE 22, 273).Kreise der Geschädigten, für die sich die Rechtsänderungen von Art. 1 des 6.ÄndG BWGöD auswirken können, für die also (vgl. BVerwGE 22, 273) der Änderungsantrag eine sachliche Entscheidung nach Art. V Abs. 2 Satz 1 des 6.ÄndG BWGöD erforderlich macht.
- BVerwG, 05.04.1962 - VIII C 69.60
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 20.68
Beruht eine vor 1961 ergangene und unanfechtbar gewordene Wiedergutmachungsregelung auf der Annahme, der Geschädigte sei vor dem 1. April 1951 dienstunfähig geworden, so ist die erneute Nachzeichnung der Dienstlaufbahn im Zeitpunkt dieser Dienstunfähigkeit zu beenden (Ergänzung zu BVerwGE 14, 119).Im Urteil BVerwGE 14, 119 wird dargelegt, daß die Änderung von § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD entsprechend angewendet werden muß auf Geschädigte mit Rechten nach §§ 11, 13 BWGöD.
- BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 57.59
Auszug aus BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 20.68
Soweit Frauen vor Erlaß des Grundgesetzes männlichen Mitbewerbern gegenüber benachteiligt wurden, ist dies bei der der Schadensermittlung dienenden Nachzeichnung der Dienstlaufbahn zu beachten (vgl. das Urteil vom 7. September 1960 - BVerwG VIII C 57.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 9 BWGöD Nr. 9 = NJW/RzW 1961, 91 = DÖV 1962, 506), soweit Bundesrecht (§ 8 Abs. 2 BWGöD oder eine andere Vorschrift des Bundesrechts einschließlich des Grundgesetzes) nicht entgegensteht.
- BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79
Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des …
Die für Verpflichtungsklagen (und Neubescheidungsklagen) vielfach angeführte "Regel", daß die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung maßgeblich sei, gilt nicht uneingeschränkt (vgl. auch BVerwGE 29, 304 [BVerwG 26.04.1968 - VI C 104/63]; 31, 170 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 20/68][171]). - BVerwG, 12.11.1970 - VIII B 93.70
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Recht auf bevorzugte …
Eine Abweichung vom Urteil vom 19. Dezember 1968 - BVerwG VIII C 13.68 - (NJW/RzW 1969, 366; vgl. auch die gleichzeitig ergangenen Urteile BVerwGE 31, 157 und BVerwGE 31, 164) ist nicht erkennbar.Die rechtliche Würdigung des Falles durch das Berufungsgericht stimmt mit den Rechtsgrundsätzen des genannten Urteils überein; die maßgeblichen Rechtsgrundsätze, denen sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, können in den schon genannten Urteilen BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60], BVerwGE 31, 157 und BVerwGE 31, 164 nachgelesen werden.
- BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 73.68
Besoldung eines Polizeirats - Gewährung eines Anspruchs auf Wiedergutmachung - …
Daran hat der erkennende Senat seither festgehalten, u.a. in zwei zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteilen vom 19. Dezember 1968 - BVerwG VIII C 15.68 und BVerwG VIII C 20.68 -.
- BVerwG, 16.08.1972 - VIII B 32.71
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zurückstellung vom …
Es ergibt sich darum auch keine Abweichung von den in der Beschwerde angeführten Entscheidungen BVerwGE 5, 312; 30, 147 [BVerwG 16.07.1968 - VI C 1/66]; 31, 170 [BVerwG 19.12.1968 - VIII C 20/68]; 32, 12,die zum einen Teil die Frage der Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte bei gleichbleibender Rechtslage, zum anderen Teil spezielle Fragen der Auslegung übergangsrechtlicher Vorschriften im Bereich des Beamten- und des Besoldungsrechts betreffen. - BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 3.69
Antrag auf Verbesserung von bereits gewährten beamtenrechtlichen …
Die Rüge, es hätte geprüft werden müssen, ob der Kläger zu den Bediensteten der PTR gehört hätte, die während des Krieges nach Thüringen - insbesondere nach Weida - abgeordnet oder versetzt wurden, greift aus materiellrechtlichen Gründen nicht durch: Zu prüfen war allein, wie der Kläger im Sinne des 1961 geänderten § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD seine bisherige Dienstlaufbahn im Geltungsgebiet des Bundeswiedergutmachungsgesetzes hätte fortsetzen können (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60] und 22, 273; fernerUrteile vom 19. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 13.68, BVerwG VIII C 15.68 und BVerwG VIII C 20.68 -); dienstliche Aussichten außerhalb des Geltungsgebietes des Gesetzes bleiben außer Betracht. - BVerwG, 12.06.1969 - VIII B 112.68
Anspruch eines aus politischen Gründen entlassenen Polizeiangestellten auf eine …
Der durch dasselbe Änderungsgesetz geänderte § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD, auf den der Klaganspruch gestützt ist, zwingt dagegen zu einer Auslegung, die gelöst ist von den im Urteil BVerwGE 3, 317 [BVerwG 01.06.1956 - II C 148/54] aufgestellten Rechtsgrundsätzen (vgl. BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60] und BVerwGE 22, 273, ferner die zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteile vom 19. Dezember 1968 - BVerwG VIII C 15.68 und BVerwG VIII C 20.68 -). - VG Regensburg, 31.01.1979 - R/O 363 I 77
Anspruch auf Berufung in das Richterverhältnis in der Arbeitsgerichtsbarkeit; …
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