Rechtsprechung
| BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 20.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 04.10.1961 - OS V 118/59
- BVerwG, 29.11.1963 - VIII B 2.62
- BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 20.64
Papierfundstellen
- BVerwGE 24, 106
- NJW 1966, 2029
- DÖV 1966, 835
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.12.1965 - VIII C 82.62
Anforderungen an das Vorliegen eines Eigenheims i. S. des § 9 Abs. 1 Zweites …
Auszug aus BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 20.64
Für die Eigentümerwohnung wird die Zweckbestimmung spätestens vorgenommen bei ihrem Bezüge (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1965 - BVerwG VIII C 82.62 -, NJW 1966 S. 995).
- BVerwG, 26.01.1983 - 8 B 285.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zweckbestimmung …
Nach der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats muß im steuerbegünstigtem Wohnungsbau die zweite Wohnung eines Familienheims zum Bewohnen durch einen anderen als den Inhaber der Eigentümerwohnung und dessen Haushaltsangehörige bestimmt sein (Urteile vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 20.64 - BVerwGE 24, 106 [108 f.], vom 30. Januar 1974 - BVerwG VIII C 182.71 - BVerwGE 44, 327 [332] und vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - amtl.Diese Zweckbestimmung ist spätestens im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zu treffen und "innerhalb angemessener Zeit" zu verwirklichen (Urteile vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 20.64 - a.a.O. S. 110 …und vom 30. Januar 1974 - BVerwG VIII C 182.71 - a.a.O.).
Angemessen ist die Zeit, die der Eigentümer benötigt, um die Wohnung durch Vermieten oder in anderer geeigneter Weise ihrem gesetzlichen Wohnzweck zuzuführen
; dieser Zeitraum läßt sich nicht - auch nicht im Sinne einer Mindestfrist - generell bestimmen; er wird vielmehr "je nach Lage des Einzelfalles verschieden lang sein, im allgemeinen aber nur wenige Monate betragen" (Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 20.64 - a.a.O. S. 110). - BVerwG, 24.11.1989 - 8 B 164.89
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Der angefochtene Beschluß weicht von dem in der Beschwerdeschrift bezeichneten Urteil des beschließenden Senats vom 12. Mai 1966 (- BVerwG VIII C 20.64 - BVerwGE 24, 106 ff. = BBauBl. 1966, 558 ff.) nicht ab.Der beschließende Senat hat in seinem von der Beschwerde angeführten Urteil vom 12. Mai 1966 dargelegt (BVerwGE 24, 106 [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 20/64]): Die Zweckbestimmung der zweiten Wohnung eines Familienheimes zum dauernden Bewohnen durch einen anderen Haushalt als den des Bauherrn ist spätestens im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zu treffen und innerhalb angemessener Zeit auszuführen.
Überdies hat der Senat unter ausdrücklichem Hinweis auf das Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 20.64 - (…a.a.O.) in einem Urteil vom selben Tage - BVerwG VIII C 87.64 - (BVerwGE 24, 111 [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 87/64]) sieben Monate als unter gewöhnlichen Verhältnissen zu langen Zeitraum bewertet.
- BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 182.71
Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung einer Wohnung
Ein als Eigenheim mit zwei Wohnungen errichtetes Haus, dessen zweite Wohnung vom Eigentümer und seiner Familie genutzt wird, ist bei der Entscheidung über die Steuerbegünstigung als Eigenheim mit nur einer Wohnung zu behandeln (Anschluß an BVerwGE 24, 106).Um ein Eigenheim mit zwei Wohnungen handelt es sich nur dann, wenn die zweite Wohnung im Hause schon im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit zur Vermietung an eine andere Person bestimmt ist und die Vermietung binnen angemessener Frist erfolgt; fehlt es an dieser Zweckbestimmung oder wird ihr nicht binnen angemessener Frist entsprochen, so ist das Haus als Eigenheim mit nur einer Wohnung zu behandeln (BVerwGE 24, 106).
- BVerwG, 13.08.1975 - VIII C 95.73
Anerkennung von Eigentumswohnungen als steuerbegünstigte Wohnungen - …
Von dieser Erwägung geht der Senat in seiner Rechtsprechung aus, daß der Wille des Berechtigten darüber entscheidet, ob ein Eigenheim oder Familienheim mit einer Wohnung oder mit zwei Wohnungen anzunehmen ist (BVerwGE 24, 106 [108]; 111 [112]; 44, 327).Nicht anders wäre es, wenn innerhalb eines Eigenheims mit einer Hauptwohnung und einer Einliegerwohnung der Eigentümer beide Wohnungen als eine Wohnung nutzt (vgl. dazu BVerwGE 24, 106 und 111), oder wenn bei einem Reihenhaus die Mauer durchbrochen wird (BVerwGE 16, 319).
- BVerwG, 13.08.1975 - VIII C 82.74
Förderungswürdigkeit einer Wohnung
Von dieser Erwägung geht der Senat in seiner Rechtsprechung aus, daß der Wille des Berechtigten darüber entscheidet, ob ein Eigenheim oder Familienheim mit einer Wohnung oder mit zwei Wohnungen anzunehmen ist (BVerwGE 24, 106 [108]; 111 [112], 44, 327).Nicht anders wäre es, wenn innerhalb eines Eigenheims mit einer Hauptwohnung und einer Einliegerwohnung der Eigentümer beide Wohnungen als eine Wohnung nutzt (vgl. dazu BVerwGE 24, 106 und 111), oder wenn bei einem Reihenhaus die Mauer durchbrochen wird (BVerwGE 16, 319).
- BVerwG, 12.05.1966 - VIII C 87.64
Rechtsmittel
Daß die zweite Wohnung eines Familienheims zum Bewohnen durch einen anderen als den Inhaber der Eigentümerwohnung und dessen Haushaltsangehörige bestimmt sein muß, hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VIII C 20.64 aus der Vorschrift des § 9 Abs. 1 II. WoBauG abgeleitet:.Wie aber ihre erstmalige Überlassung an einen Dritten erfolgen muß spätestens innerhalb der Zeit, die den Umständen nach erforderlich ist, um über ihre zukünftige Verwendung zu bestimmen und diese Bestimmung auszuführen (vgl. hierzu das bereits erwähnte Urteil vom gleichen Tage in der Sache BVerwG VIII C 20.64), so muß auch die Wiederverwendung der zweiten Wohnung als Wohnung eines anderen innerhalb einer angemessenene Frist erfolgen.
- BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 18.89
Überschreitung der Wohnflächengrenze bei mehreren Wohnungen
Um dieses Ziel zu erreichen, soll über die zusätzliche Förderung der Errichtung einer zweiten Wohnung dem Bauherrn die Finanzierung seines Gesamtbauvorhabens erleichtert werden (vgl. Urteile vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 20.64 - BVerwGE 24, 106 [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 20/64], vom 11. Februar 1983, a.a.O. S. 11 f. …und vom 30. November 1984, a.a.O. S. 8). - BVerwG, 26.08.1971 - VIII C 44.70 Darüber hinaus ist bei Bezugsfertigkeit die Zweckbestimmung zu treffen, die zweite Wohnung entgeltlich oder unentgeltlich an einen Dritten zur Führung eines vom Haushalt des Hauseigners getrennten Haushalts zu überlassen (BVerwGE 24, 106).
- BVerwG, 03.06.1971 - VIII B 153.67
Zulässigkeit der Befristung eines Anerkennungsbescheids - Nichtzulassung der …
Als Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, von denen das Berufungsurteil abweiche, bezeichnet er die Urteile vom 12. Mai 1961 - BVerwG VII G 140.60 - (BBBl. 1961, 491 = ZMR 1963, 94), vom 16. Dezember 1965 - BVerwG VIII C 82.62 - (BVerwGE 23, 80) und vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 20.64 - (BVerwGE 24, 106).Dies stand in Übereinstimmung mit der Entscheidung des beschließenden Senats BVerwGE 24, 106.
- BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 101.83
Wohnungsrecht - Andere Wohnung - Steuerbegünstigung - Mindestausstattung
Die objektiven Merkmale einer Wohnung sind danach nicht gegeben, wenn zwar ein Raum als Küche vorgesehen und auch so beschaffen ist, daß er jederzeit entsprechend hergerichtet werden kann, die für eine Küche erforderlichen Einrichtungen aber noch nicht angeschafft oder angeschlossen worden sind; denn solange die bezeichneten Kücheneinrichtungsgegenstände - namentlich eine funktionsfähige Spüle (Wasserzapfhahn und Spülbecken mit Ablauf) - fehlen, kann in der Raumeinheit ein selbständiger Haushalt nicht auf Dauer geführt werden (so zuletzt das Urteil vom 11. Februar 1983 a.a.O. S. 10 mit Hinweis auf das Urteil vom 12. Mai 1966 - BVerwG VIII C 20.64 - BVerwGE 24, 106 [BVerwG 12.05.1966 - VIII C 20/64] und den Beschluß vom 23. Dezember 1981 - BVerwG 4 B 196.81 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 25 S. 10 ; vgl. auch die "Allgemeine Verwaltungsvorschrift" über die Anerkennung steuerbegünstigter Wohnungen und über die Grundsteuervergünstigung nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 1983, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 168 a vom 8. September 1983, Abschnitt 6 Abs. 2; Fischer/Dieskau/Pergande/Schwender, II. WoBauG § 40 Anm. 2 lit. b ;… Troll, Grundsteuergesetz, Kommentar, 4. Aufl. 1979, § 82 II. WoBauG RdNr. 6). - BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 168.81
Steuerbegünstigte Wohnung - Widerruf der Anerkennung - Mietwohnung - Gewerbliche …
- BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 30.79
Bezugsfertigkeit eines Familienheims mit zwei Wohnungen - Anerkennungsgegenstand …
- BVerwG, 11.02.1983 - 8 C 68.81
Wohnungsbau - Zwei Wohnungen - Steuerbegünstigung - Pflichten des Eigentümers
- BVerwG, 27.11.1992 - 8 C 47.90
Steuerbegünstigtes Familienheim - Neuschaffung von Wohnbereich
- BVerwG, 14.05.1975 - VIII C 115.73
Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen
- BVerwG, 13.08.1975 - VIII C 69.74
Anerkennung von Wohnungen als steuerbegünstigte Wohnungen - Anerkennungsfähigkeit …
- BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 65.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.10.1989 - 8 B 133.89
Voraussetzungen der Zulassung der Revision - Schaffung eines steuerbegünstigten …
- BVerwG, 23.04.1979 - 8 B 9.79
Förderungsfähigkeit einer Eigentumswohnung im steuerbegünstigten Wohnungsbau - …
- BVerwG, 19.10.1977 - 8 C 87.76
Widerspruchsbescheid gegen nur einen Ehegatten - Überschreitung der zulässigen …
- BVerwG, 25.08.1988 - 8 B 97.88
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anerkennung einer …
- BVerwG, 30.05.1984 - 8 B 98.84
Anerkennung eines Wohngebäudes als steuerbegünstigtes Familienheim mit zwei …
- BVerwG, 20.01.1983 - 8 B 277.81
Bezugsfertigkeit als maßgeblicher Zeitpunkt für die Berücksichtigung einer …
- BVerwG, 16.05.1972 - VIII B 116.70
Anerkennung von Familienheimen als steuerbegünstigte Wohnung als Frage von …
- BVerwG, 10.05.1972 - VIII B 8.70
- BVerwG, 07.12.1967 - VIII C 3.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.09.1966 - VIII C 22.64
Rechtsmittel
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