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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 206.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,1447
BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 206.67 (https://dejure.org/1970,1447)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1970 - VIII C 206.67 (https://dejure.org/1970,1447)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1970 - VIII C 206.67 (https://dejure.org/1970,1447)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Zurückstellungsentscheidung im Falle des Ablaufs der geltend gemachten Zurückstellungsfrist - Anwendbarkeit des Grundsatzes von Treu und Glauben im Wehrpflichtrecht im Falle einer Unabkömmlichstellung - Voraussetzungen einer Meldepflicht nach § 24 Abs. ...

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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 14.05.1965 - VII C 186.64

    Ablehnung der Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des Verschweigens eines für die …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 206.67
    Eine Versagung der Zurückstellung rechtfertige sich auch nicht unter dem in der Entscheidung BVerwGE 21, 140 ausgesprochenen Grundsatz, daß die Wehrbehörde nicht rechtswidrig handle, wenn sie die Zurückstellung ablehne, weil der Wehrpflichtige eine für ihre Entschließung wichtige Tatsache verschwiegen habe.

    Mit dieser rechtlichen Beurteilung knüpft der erkennende Senat an die Rechtsprechung des früher auf dem Gebiet des Wehrpflichtrechts zuständig gewesenen VII. Senats an, an der er nach Maßgabe der vorangegangenen Erwägungen festhält (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 [243 f.] und 21, 140).

    Die Gesichtspunkte, von denen in BVerwGE 21, 140 und letztlich auch in dem angefochtenen Urteil ausgegangen wurde, sind demnach auf den auch den Wehrpflichtigen bindenden Grundsatz von Treu und Glauben zurückgeführt.

    Ein solcher Verstoß kann darin liegen, daß der Wehrpflichtige - ähnlich dem der Entscheidung BVerwGE 21, 140 zugrunde liegenden Fall - die Wehrbehörde in zu mißbilligender Weise zu seiner Unabkömmlichstellung veranlaßt, die sie sonst nicht vorgenommen hätte.

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 206.67
    Die von Anfang an gegebene Rechtswidrigkeit der angefochtenen Bescheide wird durch den nachträglichen Wegfall des Zurückstellungsgrundes nicht beseitigt (vgl. BVerwGE 31, 318).

    Die rechtlichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts stimmen insoweit mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. zuletzt BVerwGE 31, 318 [322] und Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112.67/115.67 - [BWV 1970, 91]).

  • BVerwG, 05.02.1965 - VII C 154.64

    Bedeutung des Bescheides über die Einberufung zum Wehrdienst - Aufschiebende …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 206.67
    Mit dieser rechtlichen Beurteilung knüpft der erkennende Senat an die Rechtsprechung des früher auf dem Gebiet des Wehrpflichtrechts zuständig gewesenen VII. Senats an, an der er nach Maßgabe der vorangegangenen Erwägungen festhält (vgl. z.B. BVerwGE 20, 240 [243 f.] und 21, 140).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 206.67
    Sie enthalten damit die Konkretisierung des mit verfassungsrechtlichem Rang ausgestatteten, aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Verbots des Übermaßes (BVerfGE 19, 342 [348]), das sich im vorliegenden Zusammenhang dahin auswirkt, daß der an sich zulässige Eingriff der Einberufung jedenfalls im Hinblick auf den Zeitpunkt der geforderten Dienstleistung von einer unverhältnismäßigen Härte freibleibt.
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 206.67
    Die rechtlichen Erwägungen des Verwaltungsgerichts stimmen insoweit mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. zuletzt BVerwGE 31, 318 [322] und Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112.67/115.67 - [BWV 1970, 91]).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 206.67
    Mit der Frage, ob die Zurückstellung bei Vorliegen dieses gesetzlichen Zurückstellungssachverhalts einem Wehrpflichtigen gleichwohl versagt werden kann, hat sich der Senat in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 207.67 - befaßt.
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 149.67

    Ablehnung eines Antrages auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Durchsetzung des als …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 206.67
    Wie der Senat in dem Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 149.67 - (MDR 1970, 261 = DÖV 1970, 248 = DVBl. 1970, 276) entschieden hat, ist in einem solchen Fall der Anspruch auf eine Zurückstellungsentscheidung infolge Ablaufs der geltend gemachten Zurückstellungsfrist gegenstandslos geworden.
  • BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67

    Anspruch auf weitere Zurückstellung eines Sohnes vom Wehrdienst aufgrund der …

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 206.67
    Da die Zurückstellung nur auf den vorübergehenden Aufschub, nicht aber auf die Aufhebung der Dienstleistungspflicht gerichtet ist, kann die besondere Härte ihre Ursache voraussetzungsgemäß nicht in der Inanspruchnahme des Wehrpflichtigen für die Wehrdienstleistung überhaupt haben, sondern in der besonderen Belastung, die die Heranziehung zur Dienstleistung gerade zu dem festgesetzten Einberufungszeitpunkt unter besonders erschwerenden Verhältnissen für den Wehrpflichtigen bedeutet (BVerwGE 30, 281 [283]).
  • BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 206.67
    Seit den Entscheidungen BVerwGE 27, 257; 29, 239 [BVerwG 27.03.1968 - V C 46/67]vertritt der erkennende Senat, der nunmehr in Wehrpflichtsachen allein zuständig ist, die Auffassung, daß die Berufung des Wehrpflichtigen auf eine seiner Einberufung entgegenstehende Wehrdienstausnahme rechtliche Bedeutung unter einem doppelten Gesichtspunkt haben kann.
  • BVerwG, 27.03.1968 - V C 46.67

    Hilfe bei Kriegsgräberfahrt im Wege der Kriegsopferfürsorge

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 206.67
    Seit den Entscheidungen BVerwGE 27, 257; 29, 239 [BVerwG 27.03.1968 - V C 46/67]vertritt der erkennende Senat, der nunmehr in Wehrpflichtsachen allein zuständig ist, die Auffassung, daß die Berufung des Wehrpflichtigen auf eine seiner Einberufung entgegenstehende Wehrdienstausnahme rechtliche Bedeutung unter einem doppelten Gesichtspunkt haben kann.
  • BVerwG, 26.07.1979 - 8 B 28.79

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache - Voraussetzungen der …

    Das Bundesverwaltungsgericht ist bereits in dem Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG 8 C 206.67 - davon ausgegangen, daß der betroffene Wehrpflichtige am Verfahren der Unabkömmlichstellung rechtlich nicht beteiligt ist (vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluß vom 29. August 1962 - 1 L 401/62 - [DÖV 1963, 237]; VG Hamburg, Urteil vom 6. Dezember 1962 - I VWG 28/62 - [NJW 1963, 923]; VG Gelsenkirchen, Vorbescheid vom 10. April 1963 - 2 K 10/63 - [NZ Wehrr. 1964, 46]).
  • BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 177.70

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen und …

    Mit dem Ablauf der beantragten Zurückstellungsfrist ist die Klage unbegründet geworden, ohne daß es darauf ankommt, ob sie ursprünglich begründet war oder nicht (Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 206.67 -).
  • BVerwG, 13.09.1972 - VIII C 34.72

    Erneute Einberufung zur Ableistung des restlichen Grundwehrdienstes nach …

    Die in § 24 Abs. 7 WPflG statuierten Meldepflichten erschöpfen auch im übrigen nicht alle Anlässe, die zum Zweck einer lückenlosen Überwachung einbezogen werden müßten (vgl. dazu die Ausführungen in dem Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 206.67 -, a.E.).
  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 58.71

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Anforderungen an eine …

    Hätte sich der Kläger auf diesen Zeitraum beschränkt, so wäre seine Klage infolge des Zeitablaufes nach dem 31. Dezember 1972 unbegründet geworden (Urteile vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 177.70 - und vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 206.67 -).
  • BVerwG, 24.04.1972 - VIII C 1.72

    Bestimmung der Abwägungskriterien im Rahmen eines Antrags auf Anordnung der …

    Es spricht vielmehr sehr viel dafür, daß der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, die von der Rechtsprechung des beschließenden Senats ausgeht (BVerwGE 34, 273; Urteile vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 206.67 - und vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 76.69 -), der Vorzug zu geben ist.
  • BVerwG, 13.08.1975 - VIII C 34.73

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Unbegründetheit einer …

    Die Klage ist daher unbegründet geworden, ohne daß es darauf ankommt, ob sie ursprünglich begründet war oder nicht (Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 206.67 -).
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