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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 211.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,599
BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 211.72 (https://dejure.org/1973,599)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1973 - VIII C 211.72 (https://dejure.org/1973,599)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1973 - VIII C 211.72 (https://dejure.org/1973,599)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 211.72
    Maßgebend für die Entscheidung über die Klage ist die in dem im Einberufungsbescheid bekanntgegebenen Diensteintrittszeitpunkt, dem 4. Juli 1972, herrschende Sach- und Rechtslage (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [153]).

    Im Regelfall ist weitgehende Förderung eines Ausbildungsabschnitts erst dann erreicht, wenn zeitlich mindestens ein Drittel der für die Ausbildung vorgeschriebenen oder mangels derartiger Vorschriften üblichen Ausbildungszeit zurückgelegt ist (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278; 37, 151).

    Sie sind nach den gleichen Maß Stäben zu beurteilen, weil auch hier die am 4. Juli 1972 gegebene Sach- und Rechtslage maßgebend ist (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70]).

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 211.72
    Im Regelfall ist weitgehende Förderung eines Ausbildungsabschnitts erst dann erreicht, wenn zeitlich mindestens ein Drittel der für die Ausbildung vorgeschriebenen oder mangels derartiger Vorschriften üblichen Ausbildungszeit zurückgelegt ist (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278; 37, 151).

    Sie geht nach ständiger Rechtsprechung des Senats dahin, daß Härtegründe, die mit der Unterbrechung eines Ausbildungsabschnitts vor dessen weitgehender Förderung regelmäßig verbunden sind, für sich allein grundsätzlich nicht als besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG angesehen werden können (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336]).

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 211.72
    Im Regelfall ist weitgehende Förderung eines Ausbildungsabschnitts erst dann erreicht, wenn zeitlich mindestens ein Drittel der für die Ausbildung vorgeschriebenen oder mangels derartiger Vorschriften üblichen Ausbildungszeit zurückgelegt ist (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278; 37, 151).

    Sie geht nach ständiger Rechtsprechung des Senats dahin, daß Härtegründe, die mit der Unterbrechung eines Ausbildungsabschnitts vor dessen weitgehender Förderung regelmäßig verbunden sind, für sich allein grundsätzlich nicht als besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG angesehen werden können (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336]).

  • BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69

    Besondere Härte durch die Unterbrechung eines weitgehend geförderten …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 211.72
    Daß dabei der Zeitvergleich maßgebend ist, wird in diesem Zusammenhang immer wieder betont (Urteile vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61/62.69, BVerwG VIII C 185.67 und BVerwG VIII C 68.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 44 = BWV 1970, 212]).

    Als Zurückstellungsgründe können nur solche Härtegründe in Betracht gezogen werden, deren Eintreten genügend wahrscheinlich ist (Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 46 = BWV 1970, 212 = …

  • BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 185.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 211.72
    Diese gesetzgeberische Entscheidung darf nicht durch eine ausdehnende Handhabung der Zurückstellungsvorschriften umgangen werden (Urteil vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 185.72 -).
  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 211.72
    Im Regelfall ist weitgehende Förderung eines Ausbildungsabschnitts erst dann erreicht, wenn zeitlich mindestens ein Drittel der für die Ausbildung vorgeschriebenen oder mangels derartiger Vorschriften üblichen Ausbildungszeit zurückgelegt ist (BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278; 37, 151).
  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69

    Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 211.72
    Er enthält eine Diensteintrittsanordnung (BVerwGE 32, 243).
  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Begriff des …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 211.72
    Sie geht nach ständiger Rechtsprechung des Senats dahin, daß Härtegründe, die mit der Unterbrechung eines Ausbildungsabschnitts vor dessen weitgehender Förderung regelmäßig verbunden sind, für sich allein grundsätzlich nicht als besondere Härte im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG angesehen werden können (BVerwGE 31, 318 [323]; 34, 278 [285]; 36, 334 [336]).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 211.72
    § 12 Abs. 4 WPflG konkretisiert dieses Verbot im Hinblick auf die Anforderungen des Wehrdienstes (BVerwGE 34, 273 [275]; 41, 160 [165]; Urteil vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 31.71 -).
  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71

    Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der …

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 211.72
    § 12 Abs. 4 WPflG konkretisiert dieses Verbot im Hinblick auf die Anforderungen des Wehrdienstes (BVerwGE 34, 273 [275]; 41, 160 [165]; Urteil vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 31.71 -).
  • BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69

    Anfechtung der Einberufung zum Wehrdienst unter Hinweis auf Zurückstellungsgründe …

  • BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 168.69

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die verwaltungsgerichtliche Prüfung eines …

  • BVerwG, 04.11.1971 - VIII CB 144.71
  • BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 24.72

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen wegen …

  • BVerwG, 05.06.1970 - VIII C 212.67

    Kostentragung bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung - Materielle …

  • BVerwG, 18.01.1965 - VIII C 61.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 144.71

    Aufhebung des Musterungsbescheids und Einberufungsbescheids aufgrund Zulassung …

    Dem Kläger ist das Urteil des erkennenden Senats vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 211.72 -, in dem diese Erkenntnisse zusammengefaßt dargestellt worden sind, bekanntgegeben worden; er hat sich dazu schriftsätzlich geäußert.

    Nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts und nach dem eigenen Vorbringen des Klägers liegt nichts dafür vor, daß sein Fall anders liegt als der Fall des Wehrpflichtigen, dessen Klage in der Sache BVerwG VIII C 211.72 erfolglos geblieben ist.

    Auf diese Rechtsunsicherheit ist es zurückzuführen, daß der Kläger die gewünschte Ausbildung fast zum Abschluß bringen konnte, weil die aufschiebende Wirkung seiner Rechtsmittel gegen den Einberufungsbescheid angeordnet worden ist; nach Behebung der Rechtunsicherheit durch das Urteil vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 211.72 - und weiteren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts kommt auch in dem hier anhängigen Verfahren nur noch eine einzige Entscheidung in Betracht, nämlich die Klageabweisung unter Aufhebung des angefochtenen Urteils.

  • BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 52.74

    Zurückstellung vom Grundwehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten

    Wenn die jedem Wehrpflichtigen obliegende Pflicht, Wehrdienst zu leisten, im Falle ihrer Verwirklichung durch Heranziehung den Wehrpflichtigen übermäßig belastet, was nach der positiv-rechtlichen Regelung in § 12 Abs. 4 WPflG schon im Falle einer besonderen Härte zutrifft (Urteil vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 211.72 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 77]), so soll dem Übermaß durch zeitliche Verschiebung des Wehrdienstes mittels Zurückstellung abgeholfen werden.
  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines Zurückstellungsgrundes im Hinblick auf …

    In den Urteilen vom 10. Oktober 1973 - BVerwG 8 C 211.72 und BVerwG 8 C 13.73 - hat es diese Auffassung bestätigt, dabei aber ausdrücklich offengelassen, ob es entscheidend darauf ankomme, daß die Ausbildungsmöglichkeit außergewöhnlich und durch eine schwierige Eignungsprüfung erschlossen sei.
  • BVerwG, 14.05.1975 - VIII C 25.73

    Zurückstellung eines Pianisten von der Pflicht zum Wehrdienst - Unzumutbare Härte …

    Dazu gehört nicht der sichere Verlust der Aussicht, den angestrebten Beruf zu erreichen, um den es hier geht (Urteile vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 211.72 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 77] und vom 14. November 1973 - BVerwG VIII C 203.72 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 78]).
  • BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 57.77

    Einberufung zum Zivildienst während eines laufenden Semesters - Rechtsfolgen der …

    Das widerspricht offensichtlich den in der Rechtsprechung einhellig verwendeten Begriff des Ausbildungsabschnittes in § 11 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a ZDG und § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 Buchst. a WPflG (Urteile vom 10. Oktober 1973 - BVerwG 8 C 211.72 - [Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 77] und BVerwG 8 C 13.73 -, Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG 8 C 56.70 - [a.a.O.]).
  • BVerwG, 28.07.1976 - VIII C 24.74

    Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Verhältnis der Generalklausel des § …

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteile vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 211.72 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 77] und - BVerwG VIII C 13.73 - vom 11. September 1974 - BVerwG VIII C 11.74 - [a.a.O. Nr. 87];… vom 16. Oktober 1974 - BVerwG VIII C 99.73 - [a.a.O. Nr. 88] …und vom 13. November 1974 - BVerwG VIII C 10.74 - [a.a.O. Nr. 89 = BVerwGE 47, 180 [185]]) ist § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG eine Generalklausel, deren Anwendung ausgeschlossen ist, wenn die geltend gemachten Zurückstellungsgründe unter einen der Sondertatbestände des § 12 Abs. 4 Satz 2 WPflG fallen.
  • BVerwG, 23.06.1976 - VIII C 108.73

    Zurückstellung vom Wehrdienst

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteile vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 211.72 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 77] und - BVerwG VIII C 13.73 - vom 11. September 1974 - BVerwG VIII C 11.74 - [a.a.O. Nr. 87];… vom 16. Oktober 1974 - BVerwG VIII C 99.73 - [a.a.O. Nr. 88] …und vom 13. November 1974 - BVerwG VIII C 10.74 - [a.a.O. Nr. 89 = BVerwGE 47, 180 [185]]) ist die Anwendung des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG ausgeschlossen, wenn die Tatbestände der speziellen Vorschriften des § 12 Abs. 4 Satz 2 WPflG betroffen sind.
  • BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 51.74

    Heranziehung zum Grundwehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten - …

    Wenn die jedem Wehrpflichtigen obliegende Pflicht, Wehrdienst zu leisten, im Falle ihrer Verwirklichung durch Heranziehung den Wehrpflichtigen übermäßig belastet, was nach der positiv-rechtlichen Regelung in § 12 Abs. 4 WPflG schon im Falle einer besonderen Härte zutrifft (Urteil vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 211.72 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG. Nr. 77]), so soll dem Übermaß durch zeitliche Verschiebung des Wehrdienstes mittels Zurückstellung abgeholfen werden.
  • BVerwG, 11.06.1975 - VIII C 58.74

    Anspruch eines Wehrpflichtigen auf Zurückstellung - Vorliegen einer die …

    Wenn die jedem Wehrpflichtigen obliegende Pflicht, Wehrdienst zu leisten, im Falle ihrer Verwirklichung durch Heranziehung den Wehrpflichtigen übermäßig belastet, was nach der positiv-rechtlichen Regelung in § 12 Abs. 4 WPflG schon im Falle einer besonderen Härte zutrifft (Urteil vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 211.72 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 77]), so soll dem Übermaß durch zeitliche Verschiebung des Wehrdienstes mittels Zurückstellung abgeholfen werden.
  • BVerwG, 28.05.1975 - VIII CB 144.71
    Inzwischen hat der erkennende Senat mehrere Entscheidungen zu dieser Frage getroffen, insbesondere im Urteil vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 211.72 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 77): Der Umstand, daß ein Wehrpflichtiger die Aufnahmeprüfung bei der Deutschen L. für die Ausbildung zum Verkehrsflugzeugführer bestanden hat und seine Ausbildung in Aussicht genommen worden ist, begründet keine die Zurückstellung vom Wehrdienst begründende besondere Härte, wenn der Wehrpflichtige nach Ableistung des Wehrdienstes diese Ausbildung aufnehmen kann.
  • BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 71.73

    Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen der Pflegebedürftigkeit eines …

  • BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 86.71

    Kostenverteilung nach Ablauf der Zurückstellungsfrist als erledigendes Ereignis

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