Rechtsprechung
| BVerwG, 15.09.1966 - VIII C 215.63 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (15)
- BVerwG, 28.06.1968 - VI C 35.67
Einstellung der Zahlung von arbeitstäglichem Zuschuss mit Fahrkostenersatz …
Insoweit wäre ein dem Dienstherrn eingeräumtes Ermessen schon an die in Nr. 25 Ziff. 15 Abs. 2 und 3 DVzUKG näher umschriebenen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Einstellung der Zahlung der Trennungsentschädigung gebunden (vgl. hierzu auch die Urteile vom 29. August 1966 - BVerwG VIII C 40.63 - und vom 15. September 1966 - BVerwG VIII C 215.63 - [Buchholz BVerwG 238, 90, Reise- und Umzugskosten Nr. 14 - RiA 1967 S. 151 = DÖD 1967 S. 53]).Es ist dabei auch zu bedenken, daß der Beamte in erster Linie selbst dafür verantwortlich ist, sich eine seinen Wünschen entsprechende Wohnung zu verschaffen (vgl. hierzu das bereits angeführte Urteil vom 15. September 1966 - BVerwG VIII C 215.63 -).
Rechtsfolgen ergeben sich erst dann, wenn der Beamte eine ihm zugewiesene oder angebotene angemessene und zumutbare Wohnung ablehnt (vgl. auch hierzu das Urteil vom 15. September 1966 - BVerwG VIII C 215.63 -).
- BVerwG, 15.12.1967 - VI C 30.67
Antrag auf Bewilligung einer Trennungsentschädigung aus Anlass einer Versetzung - …
Denn auch bei fehlender Ermächtigungsgrundlage wäre die Orientierung der Verwaltungspraxis an der Bestimmung der Nr. 25 DVzUkG als eine für die Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn geeignete Selbstbindung der Verwaltung anzusehen und daher rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwGE 18, 120 [122/123]; Urteil vom 15. September 1966 - BVerwG VIII C 215.63 - [Buchholz BVerwG 238.96, Reise- und Umzugskosten Nr. 14 - RiA 1967 S. 151]).In dem bereits angeführten Urteil vom 15. September 1966 - BVerwG VIII C 215.63 - hat daher der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts, der für umzugskostenrechtliche Streitigkeiten vorübergehend geschäftsplanmäßig zuständig war, mit Recht hervorgehoben, daß im Falle einer Versetzung nur die durch einen objektiven Wohnungsmangel verursachte Zwangslage den Anspruch auf Trennungsentschädigung auslöst.
- BVerwG, 04.08.1977 - VI A 2.73
Anspruch auf Gewährung von Trennungsgeld seitens eines Berufssoldaten mit dem …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist eine Wohnung angemessen, wenn ihr Bezug dem Beamten unter Berücksichtigung seiner berechtigten persönlichen Verhältnisse zugemutet werden kann (vgl. u.a. Urteile vom 15. September 1966 - BVerwG VIII C 215.63 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 14] …und vom 6. April 1967 - BVerwG II C 24.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 15];… Beschluß vom 30. November 1971 - BVerwG II B 28.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 35]).
- BVerwG, 07.11.1968 - VI C 36.67
Rechtsmittel
Sie steht vielmehr im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage der "Angemessenheit" einer Wohnung (vgl. Urteil vom 6. April 1967 - BVerwG II C 24.67 - siehe auch Urteil vom 15. September 1966 - BVerwG VIII C 215.63 - [RiA 1967 S. 151]).Rechtsfolgen ergeben sich erst, wenn der Beamte eine ihm angebotene Wohnung "zurückweist" - wobei es im übrigen gleichgültig ist, ob es sich um eine vom Dienstherrn angebotene Wohnung handelt oder um eine sonstige, die der Beamte hätte beziehen können - und wenn damit nicht mehr ein Wohnungsmangel, der Voraussetzung für die Bewilligung und die Fortgewährung der Trennungsentschädigung ist, Hinderungsgrund für den Umzug an den neuen Dienstort ist (vgl. dazu Urteil vom 15. September 1966 - BVerwG VIII C 215.63 -).
- BVerwG, 15.08.1968 - II B 6.68
Wohnung als Möbellager als familiengerechte Wohnung - Anspruch auf …
Die Darlegungen des Berufungsgerichts mit dem Ergebnis, daß der Kläger seinen Anspruch auf Weitergewährung der Trennungsentschädigung über den 1. Dezember 1963 hinaus bis zu seinem Einzug in sein Eigenheim in Schüttorf im Februar 1966 nicht als Ausgleich für seine - nach der Auffassung der Beschwerde gebotene - Rehabilitierung stützen kann, stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, daß im Falle einer Versetzung nur die durch einen objektiven Wohnungsmangel verursachte Zwangslage den Anspruch auf Trennungsentschädigung auslöst (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 30.67 - [a.a.O.] mit Hinweis auf Urteil vom 15. September 1966 - BVerwG VIII C 215.63 - [Buchholz BVerwG 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 14 = RiA 1967 S. 151]), daß deshalb nur Verzögerungsgründe, die mit der Rechtsnatur der Trennungsentschädigung als eines Ausgleichs für die durch Wohnungsmangel entstandenen Mehrkosten in sachlichem Zusammenhang stehen, die Weitergewährung der Trennungsentschädigung trotz Zuweisung einer bezugsfertigen, angemessenen Wohnung am neuen Dienstort rechtfertigen (so BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1968 - BVerwG VI C 35.67 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung des Bundesverwaltungsgerichts vorgesehen) und daß demgemäß andere Erwägungen - wie hier der Rehabilitierungsgedanke - die Weitergewährung der Trennungsentschädigung auch dann nicht zu rechtfertigen vermögen, wenn sie eine wohlwollende Behandlung des Beamten unter dem Gesichtspunkt der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht nahelegen sollten.Denn durch diese Rechtsänderung ist zwar die zeitliche Begrenzung der Bezugsdauer der Trennungsentschädigung entfallen, sind jedoch die Voraussetzungen für die Gewährung und den Entzug der Trennungsentschädigung insofern nicht geändert worden, als einem Beamten, der eine ihm angebotene angemessene und zumutbare Wohnung ablehnt, die Trennungsentschädigung nur bis zu dem Tage zu gewähren ist, an dem diese Wohnung hätte bezogen werden können (vgl. hierzu Nr. 25 Abs. 1 und 8 Satz 3 DVO/UKG in der Auslegung durch die oben zitierten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. September 1966 - BVerwG VIII C 215.63 - [a.a.O.] …und vom 15. Dezember 1967 - BVerwG VI C 30.67 - [a.a.O.] mit § 8 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 DVO/BUKG).
- BVerwG, 31.01.1968 - VI C 49.67
Bewilligung der Trennungsentschädigung eines Polizeibeamten
Denn auch bei fehlender Ermächtigungsgrundlage wäre die Orientierung der Verwaltungspraxis an der Bestimmung der Nr. 25 DVzUKG als einer für die Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn geeigneten Selbstbindung der Verwaltung rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerwGE 18, 120 [122, 123]; Urteil vom 15. September 1966 - BVerwG VIII C 215.63 - [Buchholz BVerwG 238.90, Reise- und Umzugskosten Nr. 14 = DÖD 1967 S. 53 = RiA 1967 S. 151]). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2000 - 12 A 1089/99
Voraussetzungen des Anspruchs eines Berufssoldaten auf Bewilligung von …
Rn. 56 Vgl. BVerwG, Urteil vom 15. September 1966 - 8 C 215.63 -, RiA 1967, 151. - BVerwG, 23.09.1983 - 6 A 2.80
Erstattung von Wohnungsvermittlungsgebühren aus Anlass einer Versetzung
Sie muß nach Lage, Größe und Beschaffenheit der dienstlichen Stellung und dem Diensteinkommen des Beamten (Soldaten) entsprechen und ihm unter Berücksichtigung der Größe seiner Familie ein Heim bieten, das die Entfaltung des Familienlebens gewährleistet (vgl. Urteile vom 8. Juli 1965 - BVerwG 8 C 30.63 -, vom 15. September 1966 - BVerwG 8 C 215.63 - und vom 6. April 1967 - BVerwG 2 C 24.67 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nrn. 6, 14 und 15]; BVerwGE 54, 248 [252]). - BVerwG, 23.09.1983 - 6 A 3.80 Sie muß nach Lage, Größe und Beschaffenheit der dienstlichen Stellung und dem Diensteinkommen des Beamten (Soldaten) entsprechen und ihm unter Berücksichtigung der Größe seiner Familie ein Heim bieten, das die Entfaltung des Familienlebens gewährleistet (vgl. Urteile vom 8. Juli 1965 - BVerwG 8 C 30.63 -, vom 15. September 1966 - BVerwG 8 C 215.63 - und vom 6. April 1967 - BVerwG 2 C 24.67 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nrn. 6, 14 und 15]; BVerwGE 54, 248 [252]).
- BVerwG, 11.07.1975 - VI C 2.71
Begriff der "vorläufigen Wohnung" - Wegfall des Trennungsgeldes bei Ablehnung …
Dem steht das Urteil vom 15. September 1966 - BVerwG VIII C 215.63 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 14) nicht entgegen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2000 - 12 A 1191/99
Voraussetzungen des Anspruchs eines Berufssoldaten auf Bewilligung von …
- BVerwG, 06.12.1973 - II B 50.73
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- BVerwG, 20.11.1970 - VI B 42.70
Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
- VG Bayreuth, 09.03.2020 - B 5 K 18.195
Zuweisung einer angemessenen Staatsbedienstetenwohnung wegen Wohnungsmangels
- BVerwG, 07.12.1971 - VIII B 7.71
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