Rechtsprechung
| BVerwG, 28.11.1963 - VIII C 218.63 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 17, 204
Wird zitiert von ... (12)
- BVerwG, 16.12.1976 - VI C 24.71
Beihilfe - Erhöhung des Bemessungssatzes - Fürsorgepflicht - Finanzielle …
Sie steht auch insoweit mit der Fürsorgepflicht des Dienstherrn im Einklang, als die Voraussetzungen erhöhter Beihilfe gemäß Nr. 12 Abs. 2 BhV nicht vorliegen (BVerwGE 17, 204 [206]; 27, 48 [52]).Entsprechend heißt es bereits im Urteil des VIII. Senats vom 28. November 1963 - BVerwG VIII C 218.63 - (BVerwGE 17, 204 [206]), daß die auf den Durchschnitt der den Beihilfeberechtigten in Krankheitsfällen treffenden Belastungen abstellende Regelung der Nr. 12 Abs. 2 BhV mit der Fürsorgepflicht vereinbar sei, zumal Nr. 12 Abs. 3 Ziff. 4 BhV für besondere Ausnahmefälle eine Erhöhung des Bemessungssatzes vorsehe.
- BVerwG, 26.10.1967 - II C 62.67
Anspruch eines Beamten auf Beihilfen in Krankheitsfällen - Erhöhung des …
Der regelmäßige Bemessungssatz der Beihilfe (Nr. 12 Abs. 1 BhV) erhöht sich nicht gemäß Nr. 12 Abs. 2 BhV, wenn es um die Aufwendungen für eine Krankheit geht, die generell vom Versicherungsschutz des Versicherungsunternehmens ausgeschlossen sind, bei dem der Beamte freiwillig versichert ist (im Anschluß an BVerwGE 17, 204).Der früher mit Streitigkeiten aus dem Gebiet des Beihilfenrechts befaßte VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinen Urteilen vom 28. November 1963 - BVerwG VIII C 218.63 - (BVerwGE 17, 204 [205 f.]) und BVerwG VIII C 140.63 - (Buchholz BVerwG 238.91, Nr. 12 Abs. 2 BhV Nr. 3) auf Grund von Erwägungen, die auf das System und den Sinn der Beihilferegelung abstellen, Nr. 12 Abs. 2 BhV ebenso wie das Berufungsgericht ausgelegt.
- BVerwG, 08.05.1967 - VI C 18.67
Rechtliche Ausgestaltung einer Anerkennung der Beihilfefähigkeit - …
Zu den Voraussetzungen erhöhter Beihilfe nach Nr. 12 Abs. 2 BhV bei "mitgebrachten Leiden" (Fortentwicklung von BVerwGE 17, 204).Diese Regelung ist Ausdruck des vom VIII. Senat in BVerwGE 17, 204 hervorgehobenen und anerkannten, in BVerwGE 19, 10 nochmals ausdrücklich als Rechtens bestätigten Bestrebens der Beihilfevorschriften, das Wesen der Beihilfen grundsätzlich als "Ergänzung" neben einer dem Beamten in erster Linie zugemuteten und zumutbaren Selbstvorsorge gegenüber den Wechselfällen des Lebens zu begreifen.
- BVerwG, 12.06.1967 - VI C 28.67
Anforderungen an das Vorliegen der Beihilfefähigkeit einer Jodkur - Rechtliche …
So heißt es in BVerwGE 17, 204 zu einer Regelung der Beihilfevorschriften des Bundes - BhV -, die bei Bemessung der ergänzenden Hilfe des Dienstherrn auf den Durchschnitt der den Beihilfeberechtigten in Krankheitsfällen treffenden Belastungen abstellt, daß dies mit der Fürsorgepflicht vereinbar sei - zumal Nr. 12 Abs. 3 Ziff. 4 BhV für besondere Ausnahmefälle die Möglichkeit einer Erhöhung des Bemessungssatzes vorsehe. - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2012 - 1 A 2449/09
Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Erhöhung des Bemessungssatzes …
Rn. 35 Vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 1963 - VIII C 218.63 -, BVerwGE 17, 204 = ZBR 1964, 220, und vom 26. Oktober 1967 - II C 62.67 -, ZBR 1968, 58 = juris, Rn. 14 ff. - BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 155.63
Rechtsmittel
Ihre Anwendung und Auslegung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt BVerwGE 17, 202 [203] und 17, 204 [205]) durch das Revisionsgericht nachprüfbar. - BVerwG, 19.12.1967 - II C 125.64
Ausübung der Fürsorge im Ermessen des Dienstherrn
So ist nach der Rechtsprechung des VIII. und VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts die Verpflichtung des Dienstherrn zur Gewährung einer Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen nicht schlechthin auf die in den allgemeinen Beihilfevorschriften vorgesehenen Leistungen beschränkt, sondern ausnahmsweise eine günstigere Beihilferegelung geboten, wenn anders die "Alimentations- und Fürsorgepflicht" nicht erfüllt wäre (vgl. das Urteil vom 12. Juni 1967 - BVerwG VI C 28.67 - [RiA 1967 S. 218] unter Bezugnahme auf BVerwGE 17, 204; 19, 10 [BVerwG 26.05.1964 - I C 182/58][12] und 22, 160 [163]). - LAG Saarland, 25.03.1987 - 1 Sa 185/86
Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Weitergewährung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 11.06.1964 - VIII C 124.63
Rechtsmittel
Ihre Anwendung und Auslegung ist, wie das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung (vgl. zuletzt BVerwGE 17, 202 [203] und 17, 204 [205]) entschieden hat, durch das Revisionsgericht nachprüfbar. - BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 227.63
Ausschluss der Beihilfefähigkeit von Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse - …
Die Anwendung und Auslegung der Beihilfevorschriften ist durch das Revisionsgericht nachprüfbar (BVerwGE 17, 202 und BVerwGE 17, 204). - VG Lüneburg, 10.09.2003 - 1 A 137/01
Beihilfe; Beihilfebemessungssatz
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.04.1971 - V A 10/71
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