Rechtsprechung
| BVerwG, 28.11.1968 - VIII C 218.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsfolge der Nichtheranziehung zum Wehrdienst - Stichtagserfordernis des § 2 Nr. 2 Verordnung über die Anerkennung und Förderung zusätzlicher Betreuungsangebote (ZBVO) - Beschränkung der Wehrdienstaufnahme auf die Angehörigen bestimmter Geburtsjahrgänge - ...
Verfahrensgang
- VG Aachen, 20.09.1967 - 1 K 459/67
- BVerwG, 28.11.1968 - VIII C 218.67
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 28.11.1968 - VIII C 143.67
Ausübung eines Wehrersatzdienstes im Rahmen des Bevölkerungsschutzes - Begründung …
Auszug aus BVerwG, 28.11.1968 - VIII C 218.67
Das ist - ohne daß diese Frage hier entscheidungserheblich wäre - näher dargelegt worden in einem anderen, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage (BVerwG VIII C 143.67).Der Sinn der genannten Forderung ergibt sich aus den Ausführungen des schon genannten Urteils BVerwG VIII C 143.67, die in Kürze - soweit sie das Verfahren nach § 13 a. WpflG betreffen - wie folgt zusammenzufassen sind: Die nach § 13 a Abs. 3 WpflG zu erstattende "Anzeige" der zuständigen Behörde löst die Wehrdienstausnahme aus, aber nur dann, wenn im Zeitpunkt, in dem sie bei dem Kreiswehrersatzamt eingeht, alle Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind.
- BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 98.68
Einberufung zur Ableistung des vollen Grundwehrdienstes - Nichterfüllung der …
Der erkennende Senat hat in zwei zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteilen (BVerwG VIII C 143.67 und BVerwG VIII C 170.67) und sechs weiteren Urteilen (BVerwG VIII C 52.67, BVerwG VIII C 144.67, BVerwG VIII C 145.67, BVerwG VIII C 218.67, BVerwG VIII C 72.68, BVerwG VIII C 75.68) vom 28. November 1968 die für die Auslegung von § 13 a WpflG maßgeblichen Grundsätze angegeben.
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