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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.11.1968 - VIII C 218.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,2673
BVerwG, 28.11.1968 - VIII C 218.67 (https://dejure.org/1968,2673)
BVerwG, Entscheidung vom 28.11.1968 - VIII C 218.67 (https://dejure.org/1968,2673)
BVerwG, Entscheidung vom 28. November 1968 - VIII C 218.67 (https://dejure.org/1968,2673)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtsfolge der Nichtheranziehung zum Wehrdienst - Stichtagserfordernis des § 2 Nr. 2 Verordnung über die Anerkennung und Förderung zusätzlicher Betreuungsangebote (ZBVO) - Beschränkung der Wehrdienstaufnahme auf die Angehörigen bestimmter Geburtsjahrgänge - ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.11.1968 - VIII C 143.67

    Ausübung eines Wehrersatzdienstes im Rahmen des Bevölkerungsschutzes - Begründung …

    Auszug aus BVerwG, 28.11.1968 - VIII C 218.67
    Das ist - ohne daß diese Frage hier entscheidungserheblich wäre - näher dargelegt worden in einem anderen, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage (BVerwG VIII C 143.67).

    Der Sinn der genannten Forderung ergibt sich aus den Ausführungen des schon genannten Urteils BVerwG VIII C 143.67, die in Kürze - soweit sie das Verfahren nach § 13 a. WpflG betreffen - wie folgt zusammenzufassen sind: Die nach § 13 a Abs. 3 WpflG zu erstattende "Anzeige" der zuständigen Behörde löst die Wehrdienstausnahme aus, aber nur dann, wenn im Zeitpunkt, in dem sie bei dem Kreiswehrersatzamt eingeht, alle Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind.

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