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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.10.1959 - VIII C 229.59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,1615
BVerwG, 29.10.1959 - VIII C 229.59 (https://dejure.org/1959,1615)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1959 - VIII C 229.59 (https://dejure.org/1959,1615)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1959 - VIII C 229.59 (https://dejure.org/1959,1615)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerwG, 30.12.1964 - VIII B 25.64

    Entschädigungsanspruch eines Beamten wegen angeblicher nomineller Mitgliedschaft …

    Erörtert wird die genannte Rechtsfrage in dem Urteil vom 29. Oktober 1959 - BVerwG VIII C 229.59 -: § 31 a BWGöD galt in jenem Falle noch nicht zur Zeit der Wiedergutmachungsentscheidung; die von dem damaligen Kläger angefochtene Versagung der Wiedergutmachung nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 BWGöD konnte noch nicht auf die sich aus § 31 a BWGöD ergebenden Rechte bezogen werden.

    Es kann dahingestellt bleiben, ob das Berufungsurteil auf Abweichung von der genannten Entscheidung BVerwG VIII C 229.59 beruht.

  • BVerwG, 24.11.1965 - VIII C 16.65

    Antrag einer auf Wiedergutmachung und Ausschluss von Leistungen nach dem …

    In den Gründen des Urteils, das im ersten Revisionsverfahren erlassen wurde (BVerwG VIII C 38.62), wurde der Beklagte ausdrücklich auf die Rechtslage und auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen; er wurde auch darauf hingewiesen (vgl. BVerwGE 10, 173;Urteile vom 29. Oktober 1959 - BVerwG VIII C 229.59 - undvom 7. Juni 1961 - BVerwG VIII C 439.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 31 Nr. 3 = MDR 1961 S. 1043 = DÖV 1961 S. 906 = NJW/RzW 1962 S. 46), daß die noch nicht vorliegende Ermessensentscheidung im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens (vor der Tatsacheninstanz) nachgeholt werden könne.
  • BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 38.62

    Ausnahmsweise Wiedergutmachung oder Ersatzwiedergutmachung für Mitglieder der …

    Die Entscheidung, ob die Wiedergutmachung unter dieser Voraussetzung zu versagen ist, liegt im Ermessen der Wiedergutmachungsbehörde, kann aber im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden (vgl. BVerwGE 10, 173 [BVerwG 24.02.1960 - VIII C 47/59]; Urteile vom 29. Oktober 1959 - BVerwG VIII C 229.59 - und vom 7. Juni 1961 - BVerwG VIII C 439.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 31 Nr. 3 = MDR 1961 S. 1043 = DÖV 1961 S. 906 [BVerwG 07.06.1961 - VIII C 439/59] = NJW/RzW 1962 S. 46).
  • BVerwG, 08.03.1961 - VIII C 254.59

    Antrag auf Wiedergutmachung - Wissentliches oder grob fahrlässiges Treffen …

    Nicht erforderlich ist, daß er Mitgliedsbeiträge gezahlt, das Parteiabzeichen getragen und an Parteiveranstaltungen teilgenommen hat(Urteil vom 29. Oktober 1959 - BVerwG VIII C 229.59 -), und es kann auch - entgegen der Ansicht der Revision - für die Frage des Bestehens der Mitgliedschaft nicht von Bedeutung sein, ob von Seiten der zuständigen Ortsgruppe oder von anderen Stellen der NSDAP Geldforderungen gegen ihn erhoben worden sind.
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