Rechtsprechung
| BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 25.68 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Hannover, 24.11.1967 - II A 182/67
- BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 25.68
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.06.1964 - VIII C 23.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 25.68
Eine so begründete Bindung der Verwaltung erstreckt sich jedoch nur auf vergleichbare Sachverhalte und umfaßt nicht Ausnahmen von dem der Verwaltungsvorschrift zugrunde gelegten Normalfall (vgl. dazu BVerwGE 19, 48 [55]). - BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 25.68
Indessen entspricht seine Behandlung als Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid der Rechtsprechung des erkennenden Senats, nach welcher die Berufung des Wehrpflichtigen auf eine seiner Einberufung entgegenstehende Wehrdienstausnahme im Verwaltungsverfahren regelmäßig einerseits als der für die Geltendmachung von Ausnahmetatbeständen etwa erforderliche Antrag und andererseits als Abwehrvorbringen gegen den Einberufungsbescheid zu würdigen ist (vgl. BVerwGE 27, 257).
- BVerwG, 01.07.1970 - VIII C 66.70 Aber auch dann, wenn schon jetzt davon ausgegangen werden könnte, daß die Berufung des Klägers auf die Einberufungsanordnungen nicht durchgreifen kann, etwa weil sich eine durch ihre ständige Handhabung bewirkte Bindung der Verwaltung nur auf vergleichbare Sachverhalte, nicht aber auf Ausnahmen von dem der Verwaltungsvorschrift zugrunde gelegten Normalfall erstreckt (BVerwGE 19, 48 [55]; Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 25.68 -), blieben die Erfolgsaussichten der Revision offen: Der Kläger, hat gegen seine Einberufung seine Unentbehrlichkeit für sein Ingenieurbüro eingewandt.
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