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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.1966 - VIII C 270.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,1032
BVerwG, 22.09.1966 - VIII C 270.63 (https://dejure.org/1966,1032)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1966 - VIII C 270.63 (https://dejure.org/1966,1032)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1966 - VIII C 270.63 (https://dejure.org/1966,1032)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer "bis auf weiteres" ausgesprochenen Bewilligung einer Privatdozentenvergütung für einen Privatdozenten und apl. Professor bei Ausübung eines anderen Hauptberufes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 91
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.05.1958 - VII C 27.57
    Auszug aus BVerwG, 22.09.1966 - VIII C 270.63
    Es bedarf hier keiner abschließenden Stellungnahme zu der Frage, ob das prozessuale Anfechtungsrecht überhaupt der Verwirkung unterliegen kann (so Urteil vom 1. März 1956 - BVerwG V C 44.54 -, Buchholz BVerwG 332, § 35 MRVO 165 Nr. 3 = MDR 1956 S. 632 = NJW 1956 3.1213 = DVBl. 1956 S: 520) oder ob der Gedanke der Verwirkung dem materiellen Recht und nicht dem Prozeßrecht angehört (so BVerwGE 7, 54).
  • BVerwG, 01.03.1956 - V C 44.54

    Voraussetzungen für die Verwirkung eines Rechts auf Anfechtung eines …

    Auszug aus BVerwG, 22.09.1966 - VIII C 270.63
    Es bedarf hier keiner abschließenden Stellungnahme zu der Frage, ob das prozessuale Anfechtungsrecht überhaupt der Verwirkung unterliegen kann (so Urteil vom 1. März 1956 - BVerwG V C 44.54 -, Buchholz BVerwG 332, § 35 MRVO 165 Nr. 3 = MDR 1956 S. 632 = NJW 1956 3.1213 = DVBl. 1956 S: 520) oder ob der Gedanke der Verwirkung dem materiellen Recht und nicht dem Prozeßrecht angehört (so BVerwGE 7, 54).
  • ArbG Rostock, 15.12.1997 - 4 Ca 300/97

    Rückzahlungsanspruch für Zuwendungen aus einem Tarifvertrag; …

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  • BAG, 09.07.1992 - 6 AZR 623/90

    Rückzahlung überzahlten Ortszuschlags

    Bei Berechnung der herauszugebenden Bereicherung wäre diese Steuerbelastung jedoch nur zu berücksichtigen, wenn sie eine endgültige von der Beklagten bei sachgerechter Wahrung ihrer Steuerbelange hinzunehmende Minderung ihres Vermögens bewirkt hätte (vgl. BVerwGE 25, 97, 102) [BVerwG 22.09.1966 - VIII C 270/63].
  • BVerwG, 27.06.1968 - II C 95.67

    Zur Zulässigkeit einer Studienförderung durch Fernmeldeaspirantenverträge der …

    Der Senat hat seine im Urteil vom 29. April 1965 - BVerwG II C 41.61 - (ZBR 1966 S. 24) vertretene Auffassung, daß zuviel gezahlte Versorgungsbezüge nur in Höhe des Nettobetrages zurückgefordert werden dürfen, inzwischen aufgegeben (BVerwGE 24, 92); dem hat sich der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen (BVerwGE 25, 97 [BVerwG 22.09.1966 - VIII C 270/63]).
  • BVerwG, 12.02.1993 - 2 B 151.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

    Das Berufungsgericht ist zutreffend unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 25, 97, 103) [BVerwG 22.09.1966 - VIII C 270/63] davon ausgegangen, daß es zulässig sei, die Klägerin hinsichtlich der "Rückabwicklung" der auf die Sonderzuwendung für das Jahr 1990 entfallenden Lohnsteuer "auf das Verfahren des steuerlichen Ausgleichs für das Kalenderjahr der Rückzahlung zu verweisen".
  • BVerwG, 24.04.1969 - II C 29.66

    Rückforderung von an einen Referendar gezahlten Unterhaltszuschuss wegen dessen …

    An dieser - geläuterten - Rechtsprechung, der sich der VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat (BVerwGE 25, 97 [BVerwG 22.09.1966 - VIII C 270/63] [98 ff.]) hält der Senat fest.
  • BVerwG, 09.04.1970 - VIII B 234.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rückforderung von …

    Zu dieser Vorschrift, insbesondere zur Frage der Offensichtlichkeit des Mangels des rechtlichen Grundes, der späteren Anwendung der Ruhensvorschriften und der Frage, ob der Brutto- oder der Nettobetrag zurückzufordern ist, liegt bereits Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vor (vgl. insbesondere BVerwGE 24, 92; 24, 148 [BVerwG 26.05.1966 - II C 108/64]; 25, 97 [BVerwG 22.09.1966 - VIII C 270/63]; 25, 291 [BVerwG 24.11.1966 - II C 27/64]; 28, 68) [BVerwG 11.10.1967 - V C 47/67].
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