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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 28.73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,1909
BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 28.73 (https://dejure.org/1973,1909)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1973 - VIII C 28.73 (https://dejure.org/1973,1909)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1973 - VIII C 28.73 (https://dejure.org/1973,1909)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Zurückstellung der Einberufung wegen Unentbehrlichkeit im eigenen Gewerbebetrieb - Frage der Behebbarkeit der Unentbehrlichkeit - Rechtsmissbräuchliche Ausnutzung einer Zurückstellung

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 28.73
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (vgl. BVerwGE 34, 273) kann der Wehrpflichtige sich nicht mit Erfolg auf einen Zurückstellungsgrund berufen, den er unter rechtsmißbräuchlicher Ausnutzung einer ihm aus anderem Grund eingeräumten Zurückstellungsfrist selbst herbeigeführt hat.
  • BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 54.71

    Unentbehrlichkeit im privaten Betrieb - Härtefall durch Einziehung zur Bundeswehr …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 28.73
    Das erkennende Gericht hat seit dem Urteil BVerwGE 40, 127 in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß es seit der Aufhebung des § 5 Abs. 3 Alternative 2 WPflG durch Art. 1 Nr. 2 des Achten Gesetzes zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2084) entgegen der früheren Gesetzeslage nicht mehr darauf ankommt, ob der in § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG geregelte Härtegrund vor der Vollendung des 25. (bzw. jetzt des 28.) Lebensjahres des Wehrpflichtigen durch seine Zurückstellung endgültig behoben werden kann.
  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 143.69

    Aufhebung des Musterungsbescheids - Örtliche Zuständigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 28.73
    Und zweitens ist, wie das erkennende Gericht entschieden hat (vgl. Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 143.69 -, insoweit in BVerwGE 36, 327 nicht abgedruckt), der Wehrpflichtige auch nach seiner Musterung nicht daran gehindert, im Rahmen seiner allgemeinen Handlungsfreiheit für seinen persönlichen Bereich Entscheidungen zu treffen, die bei ihrer Ausführung entweder sofort oder nach einer gewissen zeitlichen Entwicklung zu einem Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 WPflG führen.
  • BVerwG, 14.02.1964 - VII C 81.63

    Wehrpflichtrechtliche Unentbehrlichkeit für die Erhaltung und Fortführung eines …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 28.73
    Im übrigen ist dem Verwaltungsgericht auch darin zuzustimmen, daß eine solche Gefahr als zukünftiges Ungewisses Ereignis bei der Prüfung des Vorliegens einer besonderen Härte nicht hätte berücksichtigt werden können (vgl. BVerwGE 18, 62; 40, 1) [BVerwG 02.03.1972 - VIII C 20/70].
  • BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 180.70
    Auszug aus BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 28.73
    In diesem Sinne unentbehrlich ist ein Wehrpflichtiger nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren und wirtschaftlich tragbaren Ersatzkraft ausgeglichen werden kann und die Einberufung deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betriebes führen würde; der Wehrpflichtige ist nicht unentbehrlich, wenn die von ihm wahrgenommenen Aufgaben von anderen in dem Betrieb tätigen oder für ihn heranzuziehenden Personen übernommen werden können oder wenn der Umstand, daß die von ihm wahrgenommenen Aufgaben infolge der Einberufung letztlich unerledigt bleiben müssen, die Existenz des Betriebes nicht gefährdet (vgl. das Urteil vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 180.70 -).
  • BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 20.70

    Zurückstellung vom Wehrdienst wegen nach der Unanfechtbarkeit des …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 28.73
    Im übrigen ist dem Verwaltungsgericht auch darin zuzustimmen, daß eine solche Gefahr als zukünftiges Ungewisses Ereignis bei der Prüfung des Vorliegens einer besonderen Härte nicht hätte berücksichtigt werden können (vgl. BVerwGE 18, 62; 40, 1) [BVerwG 02.03.1972 - VIII C 20/70].
  • BVerwG, 13.02.1974 - VIII C 16.73

    Maßgebliche Kriterien für die Begründetheit einer Anfechtungsklage - …

    Das ist in BVerwGE 40, 127 begründet und in den Urteilen vom 18. April 1973 - BVerwG VIII C 53.72 - und vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 28.73 - auch für die Anwendung des Gesetzes zur Änderung wehrrechtlicher, ersatzdienstrechtlicher und anderer Vorschriften vom 29. Juli 1972 (BGBl. I S. 1321) aufrechterhalten.
  • BVerwG, 03.10.1974 - VIII B 6.74

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Einberufungsbescheides - Heranziehung zum …

    Die Rüge, das angefochtene Urteil weiche von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 28.73 - ab, ist verspätet erhoben worden und deshalb nicht zu berücksichtigen.
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