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| BVerwG, 22.03.1962 - VIII C 290.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
Auszug aus BVerwG, 22.03.1962 - VIII C 290.59
Allerdings käme es auf solche - nur subjektiv bedingte - Vorstellungen der Kläger über eine nahe bevorstehende Bedrohung der Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz dann nicht an, wenn die Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs zuträfe, daß die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Rechtsgrundsätze für die Anerkennung einer subjektiv bedingten Zwangslage (vgl. insbesondere BVerwGE 1, 195 sowie das Urteil vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -, DÖV 1958 S. 118) in solchen Fällen unanwendbar seien, in denen geltend gemacht wird, eine besondere Zwangslage habe aus wirtschaftlichen Gründen bestanden.Der Zweck der in § 3 Abs. 1 BVFG getroffenen Regelung besteht allgemein darin, Bedrohten Sicherheit und Zuflucht zu gewähren (vgl. BVerwGE 1, 195) und ihnen bei der Eingliederung in das wirtschaftliche und soziale Leben in der Bundesrepublik zu helfen, wenn sie aus politisch bedingten Gründen geflüchtet sind und ihre Zwangslage nicht selbst zu vertreten haben.
- BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54
§ 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …
Auszug aus BVerwG, 22.03.1962 - VIII C 290.59
Für die Prüfung der Frage, ob die Kläger Sowjetzonenflüchtlinge sind, ist das Bundesvertriebenengesetz - BVFG - in seiner jetzt geltenden Fassung vom 23. Oktober 1961 (BGBl. I S. 1882) anzuwenden (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]). - BVerwG, 09.10.1957 - V C 524.56
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Auszug aus BVerwG, 22.03.1962 - VIII C 290.59
Allerdings käme es auf solche - nur subjektiv bedingte - Vorstellungen der Kläger über eine nahe bevorstehende Bedrohung der Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz dann nicht an, wenn die Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs zuträfe, daß die in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Rechtsgrundsätze für die Anerkennung einer subjektiv bedingten Zwangslage (vgl. insbesondere BVerwGE 1, 195 sowie das Urteil vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -, DÖV 1958 S. 118) in solchen Fällen unanwendbar seien, in denen geltend gemacht wird, eine besondere Zwangslage habe aus wirtschaftlichen Gründen bestanden. - BVerwG, 17.12.1954 - IV C 60.54
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Auszug aus BVerwG, 22.03.1962 - VIII C 290.59
Der Standpunkt des Verwaltungsgerichtshofs, daß die für die Erteilung der Vertriebenen- und Flüchtlingsausweise zuständigen Behörden an die im Notaufnahmeverfahren ergangenen Entscheidungen nicht gebunden sind, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 1, 283 [289]). - BVerwG, 27.10.1960 - VIII C 326.59
Auszug aus BVerwG, 22.03.1962 - VIII C 290.59
An den Nachweis der objektiven Merkmale für die Berechtigung einer solchen Befürchtung sind allerdings besonders strenge Anforderungen dann zu stellen, wenn der vermeintlich Gefährdete zu der Zeit, als er den Fluchtentschluß faßte, keine unmittelbaren Besorgnisse für seine persönliche Sicherheit zu hegen brauchte, wie das z.B. dann der Fall ist, wenn er sich im Zeitpunkt des Eintritts der vermeintlichen Gefahr auf einer Besuchsreise im Bundesgebiet befand und im Hinblick auf die befürchtete Gefahr davon Abstand nahm, in die sowjetische Besatzungszone zurückzukehren (vgl. insbesondere das Urteil vom 27. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 326.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 BVFG Nr. 20 = DVBl. 1961 S. 290).
- BVerwG, 19.03.1966 - VIII B 17.65 Dazu wird im Urteil vom 22. März 1962 - BVerwG VIII C 290.59 -, ROW 1962 S. 256, ausgeführt:.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts weicht auch nicht von der Entscheidung des beschließenden Senats vom 22. März 1962 - BVerwG VIII C 290.59 - ab.
- BVerwG, 25.04.1962 - VIII C 93.60
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War solches der Fall, so kann er sich kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung auf das Vorliegen einer besonderen Zwangslage berufen, gleichgültig, wie groß der Personenkreis war, der sich in der sowjetischen Besatzungszone in gleicher Lage befand, und ohne Rücksicht darauf, ob er nicht eine zumutbare Möglichkeit gehabt hätte, seinen Beruf zu wechseln und damit seine Existenz auf eine andere Grundlage zu stellen (vgl. die Urteile vom 22. März 1962 - BVerwG VIII C 290.59 und BVerwG VIII C 3.61 -). - BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 53.66
Anerkennung als Flüchtling - Ausstellung eines Vertriebenenausweises - …
Dabei erfordert die Beurteilung ihrer Voraussetzungen besonders strenge Maßstäbe, wenn die vorgestellte Gefahr nicht in einer Bedrohung von Leib und Leben oder der persönlichen Freiheit, sondern nur in der nahe bevorstehenden Zerstörung oder entscheidenden Beeinträchtigung der Existenzgrundlage bestand (vgl. das Urteil vom 22. März 1962 - BVerwG VIII C 290.59 -, ROW 1962, 245).
- BVerwG, 09.07.1969 - VIII C 94.66
Voraussetzungen der Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling - Vorliegen einer …
Die Beurteilung ihrer Voraussetzungen erfordert dabei besonders strenge Maßstäbe, wenn das Vorliegen der subjektiv bedingten Zwangslage mit der Befürchtung begründet wird, dem Betroffenen habe aus dem schweren Gewissenskonflikt nur der Ausweg offengestanden, zu flüchten oder auf die weitere Ausübung seines Berufes oder auf seine Stellung im ausgeübten Berufe zu verzichten, also in Maßnahmen, die zu einer nahe bevorstehenden Vernichtung oder entscheidenden Beeinträchtigung seiner wirtschaftlichen Existenz geführt haben würden (vgl. dasUrteil vom 22. März 1962 - BVerwG VIII C 290.59 -, ROW 1962, 245). - BVerwG, 28.06.1962 - VIII C 70.60
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Es bestehen auch keine rechtlichen Bedenken dagegen, daß der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsgrundsätze für die Anerkennung einer subjektiv bedingten Zwangslage auch auf solche Fälle anwendet, in denen die besondere Zwangslage nach der Vorstellung des Geflüchteten in der Zerstörung oder in einer entscheidenden Beeinträchtigung der Existenzgrundlage bestanden hat (vgl. BVerwGE 6, 357; ferner - für die jetzige Fassung des § 3 Abs. 1 Satz 4 BVFG - mit eingehender Begründung das Urteil vom 22. März 1962 - BVerwG VIII C 290.59 -). - BVerwG, 18.12.1978 - 8 B 52.78
Auslegung des Begriffs der "Existenzgrundlage"
Der beschließende Senat hat mehrfach entschieden, daß Existenzgrundlage die bisherige Tätigkeit des Ausweisbewerbers im Zeitpunkt des Eintritts seiner Bedrängnis ist (vgl. dazu Urteile vom 22. März 1962 - BVerwG 8 C 3.61, BVerwG 8 C 290.59, BVerwG 8 C 47.61 -, vom 25. April 1962 - BVerwG 8 C 93.60 - Beschluß vom 6. November 1962 - BVerwG 8 C 126.60 - und Urteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG 8 C 83.62 -). - BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 74.65
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Wenn - wie im vorliegenden Falle - der Antragsteller seine Flucht unter dem Gesichtspunkt einer subjektiv bedingten Zwangslage damit begründet, daß er befürchtet habe, es habe ihm eine nahe bevorstehende Zerstörung oder entscheidende Beeinträchtigung seiner Existenzgrundlage gedroht, so ist das Vorliegen der äußeren Merkmale einer subjektiv bedingten Zwangslage daher grundsätzlich nach strengen Maßstäben zu prüfen (vgl. das Urteil vom 22. März 1962 - BVerwG VIII C 290.59 -, ROW 1962 S. 256). - BVerwG, 06.11.1962 - VIII C 126.60
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Dabei kommt es nicht länger darauf an, ob sie ihren Lebensunterhalt durch die Ausübung eines Berufes in abhängiger Stellung in zumutbarer Weise hätte verdienen können(Urteile vom 22. März 1962 - BVerwG VIII C 290.59 und BVerwG VIII C 3.61 -, MDR 1962 S. 849 = DÖV 1962 S. 625 = ZLA 1962 S. 237; undvom 25. April 1962 - BVerwG VIII C 93.60 -, NJW 1962 S. 1785). - BVerwG, 25.04.1962 - VIII C 41.60
Nichtzulassung zum Studium in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) - Klärung der …
War solches der Fall, so kann er sich kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung auf das Vorliegen einer besonderen Zwangslage berufen, gleichgültig, wie groß der Personenkreis war, der sich in der sowjetischen Besatzungszone in gleicher Lage befand, und ohne Rücksicht darauf, ob er nicht eine zumutbare Möglichkeit gehabt hätte, seinen Beruf zu wechseln und damit seine Existenz auf eine andere Grundlage zu stellen (vgl. dieUrteile vom 22. März 1962 - BVerwG VIII C 290.59 und BVerwG VIII C 3.61 -). - BVerwG, 30.09.1968 - VIII C 37.66
Erteilung eines Vertriebenenausweises - Anerkennung eines Flüchtlings - …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (vgl. das Urteil vom 22. März 1962 - BVerwG VIII C 290.59 - [ROW 1962, 256]) erfordert die Prüfung, ob ein Unsicherheitsgefühl den rechtlichen Erfordernissen einer subjektiv bedingten Zwangslage genügt, strenge Maßstäbe, wenn ein Antragsteller seinen Fluchtentschluß mit der Behauptung begründet, er habe eine nahe bevorstehende Zerstörung oder entscheidende Beeinträchtigung seiner Existenzgrundlage befürchtet. - BVerwG, 02.09.1966 - VIII B 60.66
Unbegründete Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsatzbedeutung bei Klärung von …
- BVerwG, 01.06.1966 - VIII B 45.65
Gefährdung der Existenzgrundlage eines Kellners durch Vorenthaltung seiner …
- BVerwG, 05.05.1966 - VIII B 39.65
Bestehen einer subjektiv bedingten Zwangslage - Flucht aus Gründen seelischen …
- BVerwG, 19.12.1963 - VIII C 83.62
Rechtsanspruch eines Sowjetzonenflüchtlings auf Erteilung des Ausweises C - …
- BVerwG, 12.09.1963 - VIII C 5.62
- BVerwG, 21.02.1963 - VIII B 25.63
Anspruch auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten - Anspruch auf Erteilung …
- BVerwG, 06.12.1962 - VIII C 184.60
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- BVerwG, 20.11.1962 - VIII C 144.60
- BVerwG, 16.10.1962 - VIII C 129.60
Rechtsmittel
- BVerwG, 11.04.1967 - VIII B 16.66
Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Zerstörung …
- BVerwG, 01.02.1967 - VIII B 100.66
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis - Vernichtung der …
- BVerwG, 20.05.1966 - VIII B 59.65
Rechtsmittel
- BVerwG, 25.02.1966 - VIII B 3.64
Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling bei Bevorstehen einer befürchteten …
- BVerwG, 21.10.1964 - VIII B 71.63
Erteilung des Heimatvertriebenenausweises mit Einschränkungsvermerk - …
- BVerwG, 13.07.1964 - VIII B 45.63
Besondere Zwangslage bei schwerem Gewissenskonflikt und Gefahr der …
- BVerwG, 25.04.1962 - VIII C 33.60
Antrag auf einen Ausweis C für Sowjetzonenflüchtlinge - Anerkennung als …
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