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| BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 295.63 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Kinderzuschlag für ein in den Haushalt eines Ruhestandsbeamten aufgenommenes Pflegekind oder Enkelkind - Begriff des Pflegekindschaftsverhältnisses - Gewährung eines Kinderzuschlages für Enkel und Pflegekinder - Feststellung des Vorliegens eines dem ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 11.02.1963 - Tgb.Nr. 40 VIII 62
- BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 295.63
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 09.02.1961 - II C 169.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.09.1963 - VIII C 295.63
Es trifft insbesondere zu, daß die Nennung der Pflegekinder und Enkel "in einem Atemzuge" ihre Erklärung darin findet, daß das Gesetz in beiden Fällen zwar nicht auf ein durch Abstammung oder Rechtsakt begründetes Eltern-Kind-Verhältnis, aber doch immerhin auf ein diesem ähnliches familienhaftes Verhältnis (vgl. hierzu Urteil vom 9. Februar 1961 - BVerwG II C 169.59 -, Buchholz BVerwG 235, § 18 Nr. 1) abstellt.
- BVerwG, 13.10.1966 - VIII C 148.63
Rechtsmittel
Zu der Frage, worin diese besondere zusätzliche Leistung des Beamten für sein Enkelkind zu sehen ist, hat das erkennende Gericht in seinen Urteilenvom 26. September 1963 - BVerwG VIII C 295.63 - und - BVerwG VIII C 341.63 - Buchholz BVerwG 235, § 18 Nr. 3 = JR 1964 S. 357 = DÖD 1964 S. 192, bereits Stellung genommen.
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