Rechtsprechung
| BVerwG, 30.11.1977 - VIII C 30.76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Voraussetzungen für die Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit in der elterlichen Gärtnerei - Unentbehrlichkeit im elterlichen Betrieb im Hinblick auf die erhöhte Arbeitsleistung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 11.02.1976 - VS I 187/73
- BVerwG, 30.11.1977 - VIII C 30.76
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 18.04.1973 - VIII C 53.72
Zurückstellung vom Wehrdienst auf Grund von Unentbehrlichkeit in einem …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 30.76
Die Revisionsbegründung macht allerdings unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. April 1973 - BVerwG VIII C 53.72 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 71) weiter geltend, eine Gefährdung des Betriebs in seiner jetzigen Form oder selbst eine Stillegung für vorübergehende Zeit dürfe nicht mit einer Gefährdung der Existenz des Betriebes schlechthin gleichgesetzt werden. - BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 30.76
Das Verwaltungsgericht hat für die Beurteilung zutreffend auf die zu dem im Einberufungsbescheid festgesetzten Gestellungstermin gegebene Sachlage abgestellt (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [152]). - BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 54.71
Unentbehrlichkeit im privaten Betrieb - Härtefall durch Einziehung zur Bundeswehr …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 30.76
Das ist, wie das Verwaltungsgericht aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 40, 127 [130]) dargelegt hat, dann der Fall, wenn der wehrdienstbedingte vorübergehende Ausfall der Arbeitskraft des Wehrpflichtigen weder durch innerbetriebliche Maßnahmen aufgefangen noch durch Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren und wirtschaftlich tragbaren Ersatzkraft ausgeglichen werden kann und deshalb über einen bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zu einer Gefährdung der Existenz des Betriebes führen würde. - BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 77.73
Anfechtung eines Musterungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Rechtzeitige …
Auszug aus BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 30.76
In dem vom Verwaltungsgericht und in der Revisionsbegründung angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Juni 1974 - BVerwG VIII C 77.73 - heißt es zwar, für die Frage, inwieweit in einem landwirtschaftlichen Betrieb der Wegfall der Arbeitskraft des Wehrpflichtigen durch seine auf dem Hof lebenden Eltern ersetzt werden kann, sei es nicht ausschlaggebend, wie deren Arbeitskraft ärztlicherseits beurteilt werde; vielmehr komme es darauf an, was sie tatsächlich in dem Betrieb leisteten.
- BVerwG, 15.02.1980 - 8 B 68.79
Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Frist zur Geltendmachung von …
Das angefochtene Urteil weicht auch nicht von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - insbesondere nicht von dem Urteil vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 30.76 - ab.Das Urteil vom 30. November 1977 - BVerwG 8 C 30.76 - hätte nur Bedeutung erlangen können, wenn der vom Kläger geltend gemachte Zurückstellungsgrund der Unentbehrlichkeit in der eigenen Gärtnerei nicht nach § 20 Abs. 2 Satz 2 WPflG verfristet gewesen wäre.
- BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 115.82
Wehrpflicht - Einberufung - Übernahme - Gewerbebetrieb - Unentbehrlichkeit - …
Für die Beurteilung, ob die Zurückstellungsvoraussetzungen des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG erfüllt sind, ist, sobald ein Einberufungsbescheid ergangen und angefochten worden ist, auf die Sachlage in dem darin festgesetzten Gestellungszeitpunkt abzustellen (vgl. u.a. Urteil vom 30. November 1977 - BVerwG VIII C 30.76 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 119 S. 96 ). - BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 56.83
Wehrpflicht - Zurückstellung - Unentbehrlichkeit - Gewerblicher Betrieb - …
Demgegenüber geht der Hinweis des angefochtenen Urteils auf das Urteil des Senats vom 19. Juni 1974 - BVerwG VIII C 77.73 - fehl, weil die dort betonte Unerheblichkeit der Verpflichtung Angehöriger zur Mitarbeit im Betrieb nur Fälle einer tatsächlichen Mitarbeit betraf (ebenso Urteil vom 30. Mai 1973 - BVerwG VIII C 109.71 - ferner Urteil vom 30. November 1977 - BVerwG VIII C 30.76 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 119 S. 96 ). - BVerwG, 14.01.1985 - 8 B 201.84
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im eigenen oder elterlichen …
Für die Beurteilung, ob die Zurückstellungsvoraussetzungen des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 WPflG erfüllt sind, ist, sobald ein Einberufungsbescheid ergangen und angefochten worden ist, auf die Sachlage in dem darin festgesetzten Gestellungszeitpunkt abzustellen (vgl. u.a. Urteil vom 30. November 1977 - BVerwG VIII C 30.76 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 119 S. 96 , ständige Rechtsprechung). - BVerwG, 13.07.1988 - 8 B 57.88
Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im Betrieb - …
Ob das angefochtene Urteil mit dem als abweichend benannten Urteil des erkennenden Senats vom 30. November 1977 - BVerwG VIII C 30.76 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 119 S. 96 ) übereinstimmt, kann auf sich beruhen; es stimmt in seiner Ansicht, daß aus rechtlichen Gründen von der bisher nicht im Betrieb tätigen Mutter eines Wehrpflichtigen eine Mitarbeit in dem Betrieb nicht verlangt werden könne, mit der jüngeren Rechtsprechung des erkennenden Senats überein (s. Urteil vom 25. Juni 1985 - BVerwG 8 C 56.83 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 164 S. 54 ).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".