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| BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 33.59 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (15)
- BVerwG, 14.06.1962 - VIII C 181.60
Rechtsmittel
konnte er sich schon im Verwaltungsprozeß auf den sich jetzt aus § 10 Abs. 1 Satz 3 BWGöD ergebenden Ruhegehaltsanspruch beschränken (Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 33.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 21 b BWGöD Nr. 1 = NJW/RzW 1960 S. 44).Mit der Begründung, die "Laufbahn" der Hochschullehrer entwickele sich nicht aus der "Laufbahn" der Hochschulassistenten, läßt sich die Ablehnung des Klageanspruchs nicht begründen: Das erkennende Gericht hat schon im Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 33.59 -, a.a.O., dargelegt, daß eine Aufspaltung verschiedener voneinander unabhängiger "Laufbahnen" des öffentlichen Dienstes unvereinbar ist mit dem Begriff der individuellen Dienstlaufbahn der Geschädigten im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD.
War der Geschädigte schon zur Zeit der Schädigung Angestellter oder Beamter, so konnte ein Anspruch auf Gewährung der Rechtsstellung eines beamteten Hochschullehrers sich schon vorher aus § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD ergeben (vgl. das Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 33.59 -, a.a.O.).
Nur für die Ansprüche solcher Geschädigter sagt aber Art. VII des Dritten Änderungsgesetzes - wie schon im Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 33.59 - a.a.O., dargelegt wurde -, daß Zahlungen erst ab 1. Januar 1954 zu leisten sind.
- BVerwG, 14.06.1962 - VIII C 486.59
Rechtsmittel
konnte er sich schon im Antragsverfahren oder im anschließenden Verwaltungsprozeß auf den sich jetzt aus § 10 Abs. 1 Satz 3 BWGöD ergebenden Ruhegehaltsanspruch beschränken (Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 33.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 21 b BWGöD Nr. 1 = NJW/RzW 1960 S. 44).Mit der Begründung, die "Laufbahn" der Hochschullehrer entwickele sich nicht aus der "Laufbahn" der Hochschulassistenten, läßt sich die Ablehnung des Klageanspruchs nicht begründen: Das Gericht hat schon im Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 33.59 -, a.a.O., dargelegt, daß eine Aufspaltung verschiedener voneinander unabhängiger "Laufbahnen" des öffentlichen Dienstes unvereinbar ist mit dem Begriff der individuellen Dienstlaufbahn der Geschädigten im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD.
War der Geschädigte schon zur Zeit der Schädigung Angestellter oder Beamter, so konnte ein Anspruch auf Gewährung der Rechtsstellung eines beamteten Hochschullehrers sich schon vorher aus § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD ergeben (vgl. das Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 33.59 -, a.a.O.).
- BVerwG, 15.07.1960 - VIII B 83.60
Wiedergutmachungsantrag zur Durchsetzung der Rechtsstellung eines ordentlichen …
Wird geltend gemacht, ohne Schädigung wäre der Antragsteller, der nicht habilitiert war, im Verlauf der Dienstlaufbahn Hochschullehrer geworden, so ergibt sich - ergänzend zu BVerwG VIII C 33.59 - die grundsätzlich bedeutsame Frage, welche Beweisanforderungen zu stellen sind.Im Falle eines geschädigten wissenschaftlichen Assistenten, der im Sinne von § 1 Abs. 1 BWGöD zur Zeit der Schädigung im öffentlichen Dienst stand, der aber außerdem habilitiert war und - ohne als solcher im öffentlichen Dienst zu stehen - außerordentlicher außerplanmäßiger Professor war, hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 33.59 -(NJW/RzW 1960 S. 44) entschieden, daß der Wiedergutmachungsanspruch, der auf die Gewährung der Rechtsstellung eines ordentlichen Professors gerichtet war, unabhängig von § 21 b BWGöD in der Fassung von 1955 im Rahmen von § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD zu beurteilen sei.
- BVerwG, 15.01.1970 - VIII C 12.68
Tätigkeit als Angestellter der jüdischen Gemeinde - Besondere Auswirkungen von …
Spräche allerdings nach den noch zu treffenden Feststellungen mehr dafür, daß der Kläger - dem seinem Studium entsprechenden Berufsziel folgend - die Absicht hatte, eine feste Anstellung als Rabbiner zu erlangen, so käme es darauf an, ob eine solche Fortsetzung seiner Dienstlaufbahn überwiegend wahrscheinlich war; dem Grundsatz nach stände auch einer solchen Nachzeichung der Dienstlaufbahn nichts entgegen, weil dabei auch die Möglichkeit eines Laufbahnwechsels nicht auszuschließen ist (vgl. das die Nachzeichnung einer Dienstlaufbahn im Hochschuldienst betreffende Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 33.59 - [Buchholz a.a.O. § 21 b BWGöD Nr. 1 = NJW/RzW 1960, 44]). - BVerwG, 22.11.1962 - VIII C 58.61
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat zwar wiederholt ausgesprochen, daß das genannte Wahlrecht bereits ausgeübt werden könne, bevor dem im Ausland wohnenden Antragsteller die beantragte Wiedergutmachung zuerkannt worden ist (Urteile vom 7. September 1960 - BVerwG VIII C 189.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 9 Nr. 10 = NJW/RzW 1961 S. 88 = ZBR 1961 S. 53, und vom 12. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 252/253.59 - vgl. auch das Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 33.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 21 b Nr. 1 = NJW/RzW 1960 S, 44). - BVerwG, 23.11.1961 - VIII C 472.59
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steht dem Kläger bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen ein Anspruch auf Zahlung des Ruhegehaltes zu (vgl. hierzu Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 33.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 21 b BWGöD Nr. 1 = NJW/RzW 1960 S. 44). - BVerwG, 29.04.1963 - VIII B 15.63
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Gewährung der …
Der Fall des Klägers liegt freilich anders: Nach demUrteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 33.59 -, Buchholz BVerwG 223, § 21 b Nr. 1 = NJW/RzW 1960 S. 44 = ZBR 1960 S. 136, konnten geschädigte Angehörige des öffentlichen Dienstes, die nicht habilitiert waren, ohne Rücksicht auf den erst durch das Dritte Änderungsgesetz eingefügten § 21 b BWGöD im Rahmen der §§ 9 ff. BWGöD geltend machen, sie wären ohne Verfolgung im Verlauf ihrer weiteren Dienstlaufbahn Rechtslehrer an einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule geworden. - BVerwG, 03.07.1962 - VIII B 22.62
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Der Beklagte hält in erster Linie die Rechtsfrage für grundsätzlich bedeutsam, ob schon dieser Umstand der Entscheidung entgegensteht, der Kläger sei bei der Nachzeichnung seiner Dienstlaufbahn (§ 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD) so zu behandeln, als wäre er 1944 planmäßiger außerordentlicher Professor an einer deutschen Universität geworden; der Fall liege anders als der Fall, über den im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 33.59 -, Buchholz, BVerwG 233, § 21 b BWGöD Nr. 1 = NJW/RzW 1960 S. 44, entschieden wurde. - BVerwG, 12.10.1960 - VIII C 252.59
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Das ist zulässig, obwohl ihnen das Recht auf Wiederanstellung noch nicht zugesprochen worden ist(Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 33.59 -, NJW/RzW 1960 S. 44). - BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 55.59
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er gebende Wahlrecht, das der Kläger ausgeübt hat, stand ihm schon vor der Zuerkennung der beantragten Wiedergutmachung zu (Urteil vom 9. September 1959 - BVerwG VIII C 33.59 -, NJW/RzW 1960 S. 44). - BVerwG, 22.02.1961 - VIII C 240.59
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- BVerwG, 11.01.1961 - VIII C 65.60
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- BGH, 27.05.1960 - IV ZR 8/60
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- BVerwG, 22.11.1962 - VIII C 31.61
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- BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 53.59
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