Rechtsprechung
| BVerwG, 05.11.1970 - VIII C 33.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die richterlichen Feststellungen zu der Ernsthaftigkeit einer Gewissensentscheidung - Nachlässiges Betreiben des Anerkennungsverfahrens durch einen Kriegsdienstverweigerer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 23.01.1969 - I VG W 68/68
- BVerwG, 05.11.1970 - VIII C 33.69
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 15.67
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung von gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 05.11.1970 - VIII C 33.69
Der Umstand, daß ein Kriegsdienstverweigerer sein Anerkennungsverfahren nur nachlässig betrieben hat, kann hiernach ein wichtiges Beweisanzeichen dafür sein, daß er eine echte Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe nicht getroffen hat (Urteil vom 9. November 1967 - BVerwG VIII C 15.67 - [NJW 1968, 1646 = BWV. 1968, 234 = NZWehrr 1968, 230]). - BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 39.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.11.1970 - VIII C 33.69
Das Verwaltungsgericht hat, wie das erkennende Gericht in dem Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - (Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WpflG Nr. 19) dargelegt hat, in Prozessen, mit denen ein Wehrpflichtiger seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erreichen will, vor allem auch in Anbetracht der für den Wehrpflichtigen aus der Natur der Sache sich ergebenden Beweisschwierigkeiten, im Rahmen seiner Pflicht zur Amtsaufklärung darum bemüht zu sein, auch ohne entsprechende Anträge der Beteiligten alle sich ihm bietenden Erkenntnisquellen sorgfältig auszuschöpfen und insbesondere diejenigen Beweise zu erheben, die sich nach den Umständen des jeweiligen Falles anbieten oder als sachdienlich erweisen könnten.
- BVerwG, 07.07.1981 - 6 C 230.80 Eine genauere Würdigung der Persönlichkeit und der Angaben des Klägers wäre insbesondere auch deshalb geboten gewesen, weil der Kläger durch sein unentschuldigtes Fernbleiben in den Terminen vor dem Prüfungsausschuß und der Prüfungskammer bei dem Gericht den Eindruck der "mangelnden Ernsthaftigkeit der Entscheidung" hervorgerufen hatte; nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein uninteressiertes, nachlässiges Betreiben des Anerkennungsverfahrens gegen eine Gewissensentscheidung des Wehrpflichtigen sprechen (vgl. Urteil vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 33.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 31] sowie Beschluß vom 31. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 24.76 -).
- BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 176.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen
Dieses nachlässige und uninteressierte Verhalten hätte vom Verwaltungsgericht als ein Indiz gewürdigt werden müssen, das gegen eine Gewissensentscheidung des Klägers sprechen kann (vgl. Urteil vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 33.69 - sowie Urteil vom 7. Juli 1981 - BVerwG 6 C 230.80 -). - BVerwG, 28.04.1980 - 6 B 38.80
Vorliegen einer echten Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers bei …
Zu Unrecht macht die Beschwerde Abweichung von dem Urteil des früher in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständigen 8. Senats vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 33.69 - geltend.
- BVerwG, 10.09.1982 - 6 B 52.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Das Verwaltungsgericht konnte hierin trotz der zeitweise durch das Wehrpflichtänderungsgesetz verursachten Unklarheiten ein nachlässiges Betreiben des Verfahrens durch den Kläger und damit einen Umstand sehen, der gegen eine Gewissensentscheidung des Klägers spricht (vgl. Urteil vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 33.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 31] sowie Beschluß vom 31. Mai 1976 - BVerwG 6 CB 24.76 -). - BVerwG, 02.02.1982 - 6 B 107.81
Anerkennung einer Gewissensentscheidung im Falle physischen und psychischen …
Insofern zeigt sie nämlich keine Gesichtspunkte auf, die in den von ihr angeführten Entscheidungen des damals für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständigen 8. Senats (Urteil vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 33.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 31]) sowie in den Folgeentscheidungen (Beschluß vom 12. April 1972 - BVerwG 8 B 10.71 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 40] sowie Urteil des nunmehr zuständigen 6. Senats vom 7. Juli 1981 - BVerwG 6 C 230.80 - mit weiteren Nachweisen) nicht bereits Berücksichtigung gefunden hätten. - BVerwG, 05.09.1975 - 6 C 35.75
Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen …
Dieses Vorgehen, das freilich nicht bei jedem hinhaltenden Betreiben des Prozesses gerechtfertigt ist (vgl. Urteil vom 5. November 1970 - BVerwG VIII C 33.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 31]), ist im vorliegenden Fall vor allem deshalb nicht zu beanstanden, weil der Kläger vor dem Termin vom 18. Juli 1974 sogar durch - nach Würdigung des Verwaltungsgerichts - bewußt falsche Angaben über eine Studienabschlußprüfung versucht hatte, eine Terminverlegung zu erreichen. - BVerwG, 18.04.1983 - 6 B 112.82
Erfordernis einer sich auf konkrete Anhaltspunkte stützenden Prüfung der …
Immerhin läßt sich den von der Beschwerde bezeichneten Entscheidungen die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts entnehmen, daß nur eine Vernachlässigung des Anerkennungsverfahrens von einigem Gewicht als Anhaltspunkt gegen das Vorliegen einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe gewertet werden kann und daß das Gericht dessenungeachtet allen zugänglichen Erkenntnisquellen nachzugehen hat, die für das Vorliegen einer Gewissensentscheidung sprechen können (vgl. z.B. das von der Beschwerde angeführte Urteil vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 33.69 -). - BVerwG, 27.11.1981 - 6 CB 94.79
Rechtliches Gehör - Unentschuldigt ferngebliebener Kläger - Terminsänderung - …
Wie der Kläger selbst bemerkt, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden, daß ein nachlässiges Betreiben des Prüfungsverfahrens Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Antrages begründen kann (Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG 8 C 35.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 20] und Urteil vom 5. November 1970 - BVerwG 8 C 33.69 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 31]). - BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 42.69
Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als …
Es hätte jedoch im Rahmen seiner auf § 86 Abs. 1 VwGO beruhenden und in Wehrpflichtsachen besonders bedeutsamen Verpflichtung, den Sachverhalt ohne Bindung an etwaige Beweisanträge der Beteiligten von Amts wegen vollständig aufzuklären, diesen Beweis erheben müssen (vgl. die Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 19], vom 26. November 1969 - BVerwG VIII C 101.67 - und vom 5. November 1970 - BVerwG VIII C 33.69 -).
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