Rechtsprechung
| BVerwG, 28.04.1959 - VIII C 339.59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 10.08.1977 - 8 B 36.77
Ausschluss der Berufung in einem Streit um ein Existenzaufbaudarlehen nach dem …
Zwar hat der Senat in früheren Entscheidungen (Beschlüsse vom 28. April 1959 - BVerwG VIII CB 298.59 = Buchholz 412.6 § 9 a HHG Nr. 1 und BVerwG VIII C 339.59 = Buchholz 412.6 § 10 HHG Nr. 1) den Berufungsausschluß in Streitigkeiten über eine Darlehensgewährung nach dem Häftlingshilfegesetz bejaht. - BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 449.59
Rechtsmittel
Das Häftlingshilfegesetz regelt die Leistungen an die politischen Häftlinge in der Weise, daß es hierfür die Rechtsgrundlage schafft, aber grundsätzlich von eigenen Bestimmungen über Art und Umfang der Leistungen und das Verfahren absieht; es stellt die politischen Häftlinge den von anderen Gesetzen begünstigten Personenkreisen gleich und erklärt die Vorschriften dieser Gesetze für entsprechend anwendbar (vgl. die Beschlüsse vom 28. April 1959 - BVerwG VIII CB 298.59 [BVerwGE 8, 276] und BVerwG VIII C 339.59 -).
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