Rechtsprechung
| BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 35.68, VIII C 143.70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtlich geschütztes Interesse des Wehrpflichtigen an dem Fortbestand der Zurückstellung bei Wegfall des Zurückstellungsgrundes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 07.06.1968 - VIII C 35.68
- BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 35.68, VIII C 143.70
- BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 35.68
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 186.67
Einberufung zum vollen Grundwehrdienst - Widerruf einer früher gewährten …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 35.68
Nach der gesetzlichen Regelung der Zurückstellung (§ 12 Abs. 4 WpflG) gibt es bei Wegfall des Zurückstellungsgrundes kein geschütztes Interesse des Wehrpflichtigen am Fortbestand der Zurückstellung als solcher, sondern nur den Anspruch auf eine neue Zurückstellungsentscheidung, wenn und soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Zurückstellung erfüllt sind (Fortsetzung von BVerwG VIII C 186.67).In dem Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 186.67 - hat der erkennende Senat entschieden, daß "das Eintreten eines neuen Zurückstellungsgrundes dem Wehrpflichtigen zwar grundsätzlich einen Anspruch auf eine neue Zurückstellung geben wird, daß ein neuer Zurückstellungsgrund aber nicht dem Widerruf derjenigen Zurückstellung entgegensteht, die dem Wehrpflichtigen früher wegen eines in der Folgezeit weggefallenen anderen Sachverhaltes gewährt wurde".
- BVerwG, 17.10.1968 - VIII C 178.67
Anspruch auf weitere Zurückstellung eines Sohnes vom Wehrdienst aufgrund der …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 35.68
Daher kann die sie rechtfertigende besondere Härte ihre Ursache nur in der besonderen Belastung haben, die die Heranziehung zur Dienstleistung gerade zu dem (festgesetzten oder beabsichtigten) Einberufungszeitpunkt unter besonders erschwerenden Verhältnissen für den Wehrpflichtigen bedeutet (BVerwGE 30, 281 [BVerwG 17.10.1968 - VIII C 178.67] [283]). - BVerwG, 03.02.1967 - VII C 135.64
Widerruf der Zurückstellung vom Wehrdienst - Einberufung zum Ableisten des …
Auszug aus BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 35.68
Seine Klage gegen den Widerruf der gewährten Zurückstellung hatte keine aufschiebende Wirkung (BVerwGE 26, 141 [BVerwG 03.02.1967 - BVerwG VII C 135.64]).
- BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 84.70
Annahme eines gestaltenden, das Wehrdienstverhältnis begründenden …
Von dieser Rechtsansicht ist auch der für Wehrpflichtsachen nunmehr allein zuständige erkennende Senat in mehreren Entscheidungen ausgegangen (vgl. Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 186.67 - Urteil vom 10. März 1971 - BVerwG VIII C 35.68/143.70 -). - BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 185.72
Rechtsmittel
Der widerrufene Zurückstellungsbescheid kann seinem Wesen nach nicht aus einem anderen Rechtsgrund aufrechterhalten bleiben (Urteile vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 186.67 - vom 10. März 1971 - BVerwG VIII C 35.68/143.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 51] und vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 172.72 -).Sie vermögen jedoch den widerrufenen Zurückstellungsbescheid nicht aus anderen Gründen zu rechtfertigen (…Urteile vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 186.67 - [a.a.O.] und vom 10. März 1971 - BVerwG VIII C 35.68/143.70 -).
Nach dem Abschluß des Widerspruchsverfahrens entfiel die aufschiebende Wirkung, weil die Anfechtungsklage nach § 35 Abs. 1 Satz 1 WPflG keine aufschiebende Wirkung hat (…Urteile vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 186.67 - [a.a.O.] und vom 10. März 1971 - BVerwG VIII C 35.68/143.70 -).
- BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 65.81
Wehrpflicht - Zurückstellung - Widerruf - Studiumsabbruch - Vorgeschriebenes …
Im Hinblick auf das der Behörde in den bezeichneten Richtungen eingeräumte Ermessen ist an der Rechtsprechung des Senats festzuhalten, daß beim Wegfall des ursprünglich gegebenen Zurückstellungsgrundes neue Zurückstellungsgründe die Rechtmäßigkeit der Rücknahme bzw. des Widerrufs der Zurückstellung nicht berühren, sondern einem neuen Zurückstellungsverfahren vorbehalten bleiben (vgl. Urteile vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 186.67 - amtl. Umdruck S. 4 f., vom 10. März 1971 - BVerwG VIII C 35.68/VIII C 143.70 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 51 S. 80 [81] und vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 185.72 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 72 S. 147 [148]).
- BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 105.68
Aufhebung eines Einberufungsbescheids - Wehrbehördliches Verfahren bei …
Deshalb würde eine die aufschiebende Wirkung des Musterungsbescheids anordnende oder seine Vollziehung aussetzende Entscheidung nach Erlaß des den Musterungsbescheid vollziehenden Einberufungsbescheids ins Leere treffen und den mit der Vollziehungshemmung bezweckten Rechtsschutz nicht mehr gewähren können (vgl. das bereits erwähnte Urteil vom 26. Juni 1969; Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112/115.67 - [hinsichtlich der hier interessierenden Frage nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 155]; Urteil vom 10. März 1971 - BVerwG VIII C 35.68/143.70 - sowie den zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmten Beschluß vom 27. April 1971 - BVerwG VIII B 3.71 -). - BVerwG, 18.04.1973 - VIII C 191.72
Rechtsmittel
Durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 1971 - BVerwG VIII C 35.68/143.70 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 51) wurden beide Urteile vom 22. Dezember 1967 aufgehoben; die den Widerrufsbescheid vom 25. Mai 1967 betreffende Klage wurde abgewiesen; im übrigen wurde die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Verwaltungsgericht zurückverwiesen. - BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 172.72
Rechtsmittel
Denn es gibt bei Wegfall des Zurückstellungsgrundes kein geschütztes Interesse des Wehrpflichtigen am Fortbestand der Zurückstellung als solcher, sondern nur den Anspruch auf eine neue Zurückstellungsentscheidung, wenn und soweit die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Zurückstellung erfüllt sind (vgl. das Urteil vom 10. März 1971 - BVerwG VIII C 35.68/143.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 51]).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 07.06.1968 - VIII C 35.68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 07.06.1968 - VIII C 35.68
- BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 35.68
- BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 35.68
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Rechtsprechung
| BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 35.68, VIII C 143.70 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 07.06.1968 - VIII C 35.68
- BVerwG, 10.03.1971 - VIII C 35.68
- BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 35.68, VIII C 143.70
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 16.12.1988 - 7 C 93.86
Vorverfahrenskosten - Erstattungsklage - Berufungsbeschränkung - …
Man spricht insoweit auch von einem "Additionsverbot wegen wirtschaftlicher Identität" (…vgl. Zöller, ZPO, 15. Aufl. 1987, § 5 Rdnr. 8;… ferner: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 5 Anm. 2; ebenso für den Gebührenstreitwert, bei dem zur Lückenschließung gleichfalls auf § 5 ZPO zurückgegriffen wird, BVerwG, Beschluß vom 22. September 1981 - BVerwG 1 C 23.81 -, DÖV 1982, 410; Beschluß vom 10. Mai 1971 - BVerwG 8 C 35.68 -, Buchholz 448.0 § 12 Nr. 51). - BVerwG, 29.01.1982 - 1 B 1.82
Anforderungen an die Anfechtung einer Ausweisungsverfügung - Zulässigkeit und …
Wie der Senat in seinem Beschluß vom 22. September 1981 - BVerwG 1 C 23.81 - dargelegt hat, werden mit einer Klage, die wie die vorliegende auf Aufhebung einer Ausweisungsverfügung und auf Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung einer neuen Aufenthaltserlaubnis gerichtet ist, zwei prozessuale Ansprüche von selbständigem Wert geltend gemacht (vgl. dazu Beschluß vom 10. Mai 1971 - BVerwG 8 C 35.68/143.70 - Buchholz 310 § 189 VwGO Nr. 2).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70, VIII C 35.68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorliegen mehrerer Ansprüche i.S.d. § 5 Hs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) bei Erhebung mehrerer prozessualer Ansprüche gemäß dem mehrstufigen Verwaltungsverfahren nach dem Wehrpflichtgesetz - Vorliegen mehrerer Ansprüche i.S.d. § 5 Hs. 1 ZPO i.R.d. Verfahrens eines ...
Verfahrensgang
- VG Hamburg - I VG W Nr. 83/67
- BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70, VIII C 35.68
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71
Versagung des Wohngeldes wegen Zumutbarkeit der Zahlung der vollen Miete - …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70
Zu bemerken ist, daß der Senat entsprechend in anderen Sachgebieten verfährt; so wird in Häftlingshilfesachen für die Klage auf Erteilung der Häftlingsbescheinigung ein Streitwert von 3.000 DM festgesetzt, gleichgültig, ob sie mit einer Klage auf eine - diesen Betrag nicht übersteigende - Haftentschädigung verbunden ist oder nicht (vgl. den o.a. Beschluß vom 31. März 1971 - BVerwG VIII C 81.71 -). - BGH, 12.07.1968 - V ZR 29/66
Pfändungspfandrecht am Miterbenanteil - Reichweite des Verfügungsverbotes des …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70
In ähnlicher Weise schränkt auch jene Auffassung die Wertaddition ein, die seit dem Jahre 1967 unter Führung des Bundesgerichtshofs eine Zusammenrechnung vornimmt, wo sie bis dahin überwiegend abgelehnt war, z.B. in dem Fall, daß ein Antrag aus materiellrechtlich verschiedenen Klagegründen hergeleitet oder gegen eine Klage (hilfsweise) Aufrechnung mit einer Gegenforderung eingewendet wird (vgl. BGHZ 48, 212 und 356; Mattern, Streitwert bei Mehrheit von Ansprüchen, NJW 1969, 1087; ähnlich Lang, NJW 1970, 1173; Schneider, Der Gebührenstreitwert bei der Aufrechnung des Beklagten im Prozeß, MDR 1970, 277; derselbe, Wirtschaftliche Tendenzen in der Rechtsprechung des BGH zur Streitwertbemessung, MDR 1970, 107; Gegenansicht Diehl, NJW 1970, 2092 [BGH 12.07.1968 - V ZR 29/66]; neuestens Günther Schultz, MDR 1971, 364). - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70
Nach diesen Grundsätzen hat der beschließende Senat in ständiger Praxis in Fällen wie dem vorliegenden trotz zweier (oder mehrerer) prozessualer Ansprüche, die in einer Klage (entweder von vornherein oder nach Verbindung) geltend gemacht werden, nur denjenigen Streitwert festgesetzt, den er für einen Einberufungsstreit oder einen Zurückstellungsstreit allein festsetzt (vgl. den Beschluß vom 27. Februar 1969 in der verbundenen Streitsache BVerwG VIII C 37.67/38.67).
- BGH, 01.06.1967 - II ZR 130/65
Beschwer bei aberkannter Aufrechnungsforderung
Auszug aus BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70
In ähnlicher Weise schränkt auch jene Auffassung die Wertaddition ein, die seit dem Jahre 1967 unter Führung des Bundesgerichtshofs eine Zusammenrechnung vornimmt, wo sie bis dahin überwiegend abgelehnt war, z.B. in dem Fall, daß ein Antrag aus materiellrechtlich verschiedenen Klagegründen hergeleitet oder gegen eine Klage (hilfsweise) Aufrechnung mit einer Gegenforderung eingewendet wird (vgl. BGHZ 48, 212 und 356; Mattern, Streitwert bei Mehrheit von Ansprüchen, NJW 1969, 1087; ähnlich Lang, NJW 1970, 1173; Schneider, Der Gebührenstreitwert bei der Aufrechnung des Beklagten im Prozeß, MDR 1970, 277; derselbe, Wirtschaftliche Tendenzen in der Rechtsprechung des BGH zur Streitwertbemessung, MDR 1970, 107; Gegenansicht Diehl, NJW 1970, 2092 [BGH 12.07.1968 - V ZR 29/66]; neuestens Günther Schultz, MDR 1971, 364). - BVerwG, 19.03.1968 - VIII C 120.67
Antrag auf Änderung des Streitwerts der Vorinstanz - Rechtmäßigkeit einer …
Auszug aus BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70
Demzufolge ist das Bundesverwaltungsgericht nicht an die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes über die Wertberechnung gebunden (vgl. Beschluß vom 19. März 1968 - BVerwG VIII C 120.67 -). - BVerwG, 31.03.1971 - VIII C 81.70
Unterschiedliche Streitwerte in unterschiedlichen Instanzen
Auszug aus BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70
So berücksichtigt das Bundesverwaltungsgericht über § 11 Abs. 1 GKG auch § 5 Halbsatz 1 ZPO, wonach "mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche ... zusammengerechnet" werden (vgl. den Beschluß vom 31. März 1971 - BVerwG VIII C 81.70 - über die Zusammenrechnung, wenn in einer Klage nach dem Häftlingshilfegesetz Haftentschädigung und weitere Leistungen nach diesem Gesetz begehrt werden).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2007 - 19 E 220/07
Voraussetzung der Zusammenrechnung mehrerer Streitgegenstände gemäß § 39 …
- BVerwG, 20.07.1971 - VIII C 186.70
Streitwert in einer Streitigkeit um eine wehrpflichtrechtliche Nebenpflicht - …
Demzufolge ist das Bundesverwaltungsgericht nicht an die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes über die Wertberechnung gebunden (vgl. Beschluß vom 19. März 1968 - BVerwG VIII C 120.67 - Beschluß vom 10. Mai 1971 - BVerwG VIII C 35.68 -). - BVerwG, 21.07.1971 - VIII C 74.67
Rechtsmittel
Demzufolge ist das Bundesverwaltungsgericht nicht an die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes über die Wertberechnung gebunden (vgl.Beschluß vom 19. März 1968 - BVerwG VIII C 120.67 -;Beschluß vom 10. Mai 1971 - BVerwG VIII C 35.68 -). - BVerwG, 20.07.1971 - VIII C 139.70
Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren - …
Demzufolge ist das Bundesverwaltungsgericht nicht an die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes über die Wertberechnung gebunden (vgl. Beschluß vom 19. März 1968 - BVerwG VIII C 120.67 - Beschluß vom 10. Mai 1971 - BVerwG VIII C 35.68 -). - BVerwG, 20.07.1971 - VIII C 7.70
Entsprechende Anwendung des Gerichtskostengesetzes (GKG)
Demzufolge ist das Bundesverwaltungsgericht nicht an die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes über die Wertberechnung gebunden (vgl. Beschluß vom 19. März 1968 - BVerwG VIII C 120.67 - Beschluß vom 10. Mai 1971 - BVerwG VIII C 35.68 -).
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