Rechtsprechung
| BVerwG, 29.01.1964 - VIII C 358.63 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 19.11.1964 - VIII C 39.64
Bestimmung von Bundesbehörden durch Landesrecht als Klagegegner in Anfechtungs- …
Da der verstorbene Ehemann der Klägerin nicht infolge des Strafurteils aus dem Jahre 1940 aus dem Dienst ausgeschieden oder entfernt worden, sondern bereits im Jahre 1933 aus politischen Gründen entlassen worden ist, scheidet die Anwendung des § 16 Abs. 2 BWGöD aus (Urteil vom 29. Januar 1964 - BVerwG VIII C 358.63 -, NJW/RzW 1964 S. 417); die Beseitigung des durch § 8 Abs. 1 Nr. 3 BWGöD angeordneten Ausschlusses von der Wiedergutmachung ist allein nach der in dieser Vorschrift selbst getroffenen Regelung möglich.Ihr Sinn ist bereits im Urteil vom 29. Januar 1964 - BVerwG VIII C 358.63 -, a.a.O., (vgl. ferner: Anders, DVBl. 1963 S. 164 [169]) wie folgt bestimmt worden: Die Regelung ist zurückzuführen auf den allgemeinen Rechtsgedanken des Wiedergutmachungsrechts, daß die verfolgten Angehörigen des öffentlichen Dienstes nicht schlechter, aber auch nicht besser behandelt werden sollen als die ihnen vergleichbaren nicht verfolgten Angehörigen des öffentlichen Dienstes (vgl. BVerwGE 7, 318 [320]; 12, 207 [210]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".