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| BVerwG, 20.06.1968 - VIII C 36.67 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 15.02.1966 - 2178 - I/65
- BVerwG, 20.06.1968 - VIII C 36.67
Wird zitiert von ... (8)
- BVerwG, 29.07.1980 - 4 B 218.79
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Öffentlich-rechtlicher …
Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich dem Gericht trotz der mangelhaften Darlegungen eines Beteiligten aufgrund anderer Umstände eine weitere Aufklärung des Sachverhalts aufdrängen mußte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 36.67 - …und Beschluß vom 16. Juni 1978 - BVerwG 6 CB 50.78 - Buchholz a.a.O. Nr. 63 bzw. Nr. 114). - BVerwG, 30.07.1976 - 4 A 1.75
Betreiben einer Schießanlage - Erforderlichkeit von zusätzlichen …
... Erst hierdurch wird dem Gericht die Möglichkeit eröffnet, die sachdienlichen Beweise zu erheben"(Urteil vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 36.67 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 63 S. 85 [86];… im gleichen Sinne auch dieUrteile vom 23. Juli 1963 - BVerwG II C 158.62 - BVerwGE 16, 241 [245], vom 26. Mai 1971 - BVerwG III C 66.69 - Buchholz a.a.O. Nr. 81 S. 21 [22] undvom 30. August 1973 - BVerwG II C 26.71 - Buchholz a.a.O. Nr. 88 S. 33 sowie dieBeschlüsse vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV B 144.70 - Buchholz a.a.O. Nr. 76 S. 17 undvom 12. September 1972 - BVerwG II B 23.72 - Buchholz a.a.O. Nr. 86 S. 28 [29]). - BVerwG, 05.08.1983 - 2 B 89.82
Zur Leistungsbeurteilung eines schwerbehinderten Beamten
Der Umfang der gerichtlichen Aufklärungspflicht ist von entsprechendem substantiierten Vorbringen der Verfahrensbeteiligten abhängig; bloßen Vermutungen braucht das Gericht nicht weiter nachzugehen (vgl. Beschlüsse vom 16. April 1975 - BVerwG 6 B 83.74 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 100] und vom 28. August 1980 - BVerwG 4 B 88.80 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 129]; siehe auch Urteil vom 20. Juni 1968 - BVerwG 8 C 36.67 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 63]).
- BVerwG, 20.06.1973 - VI C 20.73
Voraussetzungen für die Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung - Politische und …
Zudem hatte sich der Kläger im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht nicht mehr auf die früher benannten Zeugen berufen, so daß das Verwaltungsgericht nicht der Meinung zu sein brauchte, diese Personen, deren Auffassung ihm aus ihren bei den Verwaltungsvorgängen befindlichen schriftlichen Stellungnahmen hinreichend bekannt war, seien imstande, entscheidungserhebliche Aussagen nur Frage eines Gewissenszwanges des Klägers zu machen (vgl. hierzu auch Urteil vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 36.67 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 63]). - OVG Bremen, 12.11.1976 - II BA 19/76
Bewertung von Prüfungsleistungen in der 2. Juristischen Staatsprüfung; Zulässige …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 15.01.1970 - VIII C 118.67
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der gerichtlichen …
Wohl endet die Aufklärungspflicht des Gerichts dort, wo die Mitwirkungspflicht der Partei beginnt (vgl. hierzu die Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - und vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 36.67 - [Buchholz BVerwG 310, § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 63]); damit ist aber abgehoben auf eine Aufklärung, die infolge fehlender Mitwirkung der Partei nicht möglich ist. - BVerwG, 05.07.1977 - 6 CB 22.77
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Schluss auf den inneren Vorgang der …
Die Revision läßt aber, im Unterschied zu der Sachlage nach dem Tatbestand des von ihr zitierten Urteils vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 36.67 - (Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 63), jeden entsprechenden Vortrag vermissen. - BVerwG, 28.01.1980 - 8 B 42.79 Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem Urteil außerdem im Anschluß an das frühere Urteil vom 27. Februar 1969 - BVerwG 8 C 36.67 - (Buchholz 448.0 § 5 WPflG Nr. 4) ausgeführt, es stelle keinen Entlassungsgrund dar, wenn der Dienstleistende während des Dienstes das 28. Lebensjahr vollende.
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