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| BVerwG, 20.01.1966 - VIII C 373.63 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 01.12.1966 - VIII C 27.65
Rechtsmittel
In solchen Fluchtfällen ist das Vertretenmüssen nur dann angenommen worden, wenn der Betroffene es in späterer Zeit trotz entsprechender Möglichkeiten unterlassen hatte, in zumutbarer Weise die früher eingegangenen Bindungen an den kommunistischen Parteiapparat wieder zu lösen (vgl. das Urteil vom 20. Januar 1966 - BVerwG VIII C 373.63 -, ROW 1966 S. 218 = ZLA 1966 S. 237). - BVerwG, 31.08.1971 - VIII B 57.71
Vertretenmüssen einer Zwangslage eines freiwillig in die SBZ zurückgekehrten …
Dies gilt jedoch nicht, wenn der Flüchtling vorhersehen konnte, daß er in eine Zwangslage gerate, wenn er den Beruf des Lehrers ergreife, und wenn ihm eine andere Tätigkeit, zuzumuten war (Urteile vom 7. Dezember 1960 - BVerwG VIII C 138.59 - [a.a.O.], vom 31. Oktober 1963 - BVerwG VIII C 44.62 - [Fachberater 1964, 187], vom 20. Januar 1960 - BVerwG VIII C 373.63 - [NJW/RzW 1966, 218 = ZLA 1966, 237] und von 24. April 1961 - BVerwG VIII C 313.59 - [ZLA 1961, 283]).
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