Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.1969 - VIII C 4.69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Grundrechtlich verbürgter Gleichbehandlungssatz bei Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen über die Zurückstellung von ein Fachschulstudium bereits begonnen habenden Wehrpflichtigen als Frage von grundsätzlicher Bedeutung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.07.1967 - VIII B 136.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.02.1969 - VIII C 4.69
Zuständig ist im vorliegenden Verfahren das Bundesverwaltungsgericht, das in ständiger Rechtsprechung seine Zuständigkeit für Beschlüsse nach § 80 Abs. 5 und 6 VwGO annimmt, wenn es als Beschwerde- oder Revisionsgericht das Gericht der Hauptsache ist (vgl. z.B. Beschluß vom 14. September 1965 - BVerwG VII C 151.65 - und Beschluß vom 14. Juli 1967 - BVerwG VIII B 136.67 -). - BVerwG, 14.09.1965 - VII C 151.65
Zurückweisung eines Antrages auf aufschiebende Wirkung - Zuständigkeit für die …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1969 - VIII C 4.69
Zuständig ist im vorliegenden Verfahren das Bundesverwaltungsgericht, das in ständiger Rechtsprechung seine Zuständigkeit für Beschlüsse nach § 80 Abs. 5 und 6 VwGO annimmt, wenn es als Beschwerde- oder Revisionsgericht das Gericht der Hauptsache ist (vgl. z.B. Beschluß vom 14. September 1965 - BVerwG VII C 151.65 - und Beschluß vom 14. Juli 1967 - BVerwG VIII B 136.67 -).
- BVerwG, 10.07.1970 - VIII C 65.70
Auslegung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines …
Zuständig ist im vorliegenden Verfahren das Bundesverwaltungsgericht, das in ständiger Rechtsprechung seine Zuständigkeit für Beschlüsse nach § 80 Abs. 5 und 6 VwGO annimmt, wenn es als Beschwerde - oder Revisionsgericht das Gericht der Hauptsache ist (vgl. z.B. Beschluß vom 14. September 1965 - BVerwG VII C 151.65 - und Beschluß vom 5. Februar 1969 - BVerwG VIII C 4.69 -). - BVerwG, 01.07.1970 - VIII C 66.70 Zuständig ist im vorliegenden Verfahren das Bundesverwaltungsgericht, das in ständiger Rechtsprechung, seine Zuständigkeit für Beschlüsse nach § 80 Abs. 5 und 6 VwGO annimmt, wenn es als Beschwerde- oder Revisionsgericht das Gericht der Hauptsache ist (vgl. z.B. Beschluß vom 14. September 1965 - BVerwG VII C 151.65 - und Beschluß vom 5. Februar 1969 - BVerwG VIII C 4.69 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 4.69 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 4.69
Das ergibt sich aus den Gründen des zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteils BVerwG VIII C 104.69 vom heutigen Tage, dem ein vergleichbarer Sachverhalt zugrunde liegt. - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 4.69
Diese Bestimmung setzt für die Zurückstellung aus Gründen der Berufsausbildung die weitgehende Förderung eines Ausbildungsabschnittes voraus, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erst dann gegeben ist, wenn der Wehrpflichtige schon mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit zurückgelegt hat (vgl. z.B. BVerwGE 31, 318 [322]).
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