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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 41.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,213
BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 41.64 (https://dejure.org/1964,213)
BVerwG, Entscheidung vom 29.10.1964 - VIII C 41.64 (https://dejure.org/1964,213)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Oktober 1964 - VIII C 41.64 (https://dejure.org/1964,213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über Antrag auf Gewährung zusätzlicher Eingliederungshilfen an politische Häftlinge - Überprüfbarkeit der tatsächlichen Feststellungen und der rechtlichen Würdigung eines sowjetzonalen Strafurteils - Gewahrsam aus politischen und nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 19, 354
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.09.1959 - VIII C 281.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 41.64
    Wie in der Entscheidung BVerwGE 9, 132 [136] unter Bezugnahme auf die gemeinsame Erklärung der Bundesminister der Justiz und für gesamtdeutsche Fragen vom 4. September 1950 ausgeführt wurde, war die Haft der in den Waldheim-Prozessen verurteilten Personen in besonderem Maße durch die rechtsstaatswidrigen politischen Verhältnisse in der sowjetischen Besatzungszone bedingt.

    Wie nämlich in der Entscheidung BVerwGE 9, 132 [135] zu dem Begriff der "Gründe" in § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG ausgeführt wurde, ergibt sich die Besonderheit des Häftlingsschicksals nicht nur aus den Beweggründen der die Haft anordnenden Stelle oder den formalen "Rechtsgrundlagen" der Verhaftung, sondern auch aus dem Verfahren, das bei der Anordnung und Vollstreckung des Freiheitsentzugs angewendet worden ist, und aus der Art und Dauer der Haft; dem Sinne des Gesetzes entspricht es, für die rückschauende Beurteilung der Gründe der Haft es nicht ausschließlich auf die mehr oder minder zufälligen Erwägungen und Anlässe abzustellen, die für den Beginn der Haft maßgebend gewesen sind, sondern alle Tatsachen zu verwerten, die einen Schluß zulassen darauf, ob die Haft nach Grund und Dauer durch die politischen Verhältnisse im Gewahrsamsgebiet bedingt gewesen ist.

  • BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 85.62

    Rechtliche Ausgestaltung der richterlichen Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 41.64
    Wird § 9 b HHG in diesem Sinne ausdehnend ausgelegt, dann geht dies zwar über den strengen Wortlaut der Vorschrift hinaus, entspricht aber ihrem wirklichen Sinn (vgl. auch BVerwGE 15, 341).

    Kann nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten und unter Würdigung der Beweisnot, in der sich die Waldheim-Häftlinge zu befinden pflegen, nicht festgestellt werden, daß ein persönliches Verhalten nach dem 8. Mai 1945 alleiniger Grund des Gewahrsams gewesen ist, dann trägt der Antragsteller die Folgen der Beweislosigkeit (BVerwGE 12, 230 [235] und 15, 341 [346]).

  • BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 118.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 41.64
    Kann nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten und unter Würdigung der Beweisnot, in der sich die Waldheim-Häftlinge zu befinden pflegen, nicht festgestellt werden, daß ein persönliches Verhalten nach dem 8. Mai 1945 alleiniger Grund des Gewahrsams gewesen ist, dann trägt der Antragsteller die Folgen der Beweislosigkeit (BVerwGE 12, 230 [235] und 15, 341 [346]).
  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63

    Verbrechen gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels - Anspruch auf …

    Auszug aus BVerwG, 29.10.1964 - VIII C 41.64
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 31. August 1964 - BVerwG VIII C 237.63 - ausgesprochen hat, werden im verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Gerichte durch die Rechtskraft eines sowjetzonalen Strafurteils an der Nachprüfung seiner Gründe in tatsächlicher und in rechtlicher Beziehung nicht gehindert, im Rahmen ihrer Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, können sie zu dieser Prüfung gehalten sein.
  • BVerwG, 23.02.1965 - VIII CB 278.63

    Rechtsmittel

    Daß eine Erfahrungstatsache dieses Inhalts nicht besteht, ergeben die Ausführungen desUrteils vom 29. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 41.64 - der Anspruch jedes politischen Häftlings auf Gewährung zusätzlicher Eingliederungshilfen ist besonders zu prüfen unter Berücksichtigung aller feststellbaren Umstände des Einzelfalls.

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 12, 230 [235]; 15, 341 [347];Urteil vom 29. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 41.64 -) hat das Oberverwaltungsgericht ausgeführt, es gehe zu Lasten des Klägers, daß trotz Ausschöpfung aller in Frage kommenden Beweismöglichkeiten ungewiß geblieben sei, ob er nur wegen seines Verhaltens nach dem 8. Mai 1945 in Gewahrsam genommen worden sei.

    In dieser Hinsicht steht jedoch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Übereinstimmung mit den Entscheidungen BVerwGE 15, 341 undvom 29. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 41.64 -.

  • BVerwG, 29.04.1968 - VIII C 91.64

    Rechtsmittel

    (Ergänzung von BVerwGE 9, 132; 12, 236 [BVerwG 10.05.1961 - VIII C 118/60]; 15, 336 [BVerwG 28.02.1963 - VIII C 28/62]; 19, 354) [BVerwG 29.10.1964 - VIII C 41/64].

    Aus diesem Grunde waren nach der Auffassung des erkennenden Senats (BVerwGE 9, 132 [136]; 19, 354 [356]) auch die sogenannten Waldheim-Häftlinge, die im Zusammenhang mit der Auflösung der Internierungslager im Jahre 1950 den sowjetzonalen Behörden übergeben, in das Zuchthaus Waldheim übergeführt und dort zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt, zu einem großen Teil aber im Jahre 1954 entlassen worden waren, aus politischen Gründen in Gewahrsam genommen worden, obwohl die meisten von ihnen sich schon seit dem Jahre 1945 wegen ihrer wirklichen oder angeblichen Verbindung zum Nationalsozialismus in Haft befunden hatten.

  • BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 131.67

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - …

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß die Haft der in den Waldheim-Prozessen verurteilten Personen in besonderem Maße durch die rechtsstaatswidrigen politischen Verhältnisse in der sowjetischen Besatzungszone bedingt und deshalb auf politische Gründe im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HHG zurückzuführen ist (BVerwGE 9, 132 [136]; 19, 354 [356]).

    Hierüber gebe es aber keine allgemeine, dem Revisionsgericht zugängliche Erfahrungstatsache, die an die Stelle bestimmter, im Einzelfall im Wege der freien Beweiswürdigung festzustellender Anhaltspunkte treten könnte (BVerwGE 19, 358 f. [BVerwG 29.10.1964 - VIII C 41/64]).

  • BVerwG, 24.02.1967 - VIII B 21.66

    Abgrenzung von Ausschließungsgründen zu den übrigen Voraussetzungen für die …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Entscheidungen BVerwGE 15, 341 und 19, 354 die Möglichkeiten und Grenzen der Auslegung des § 9 b HHG umfassend gewürdigt; von dieser Auslegung abzugehen, gibt der Fall des Klägers keine Veranlassung.

    Die vom Kläger vorgetragenen, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens zu klärenden Gesichtspunkte sind bereits in der Entscheidung BVerwGE 19, 354 [BVerwG 29.10.1964 - VIII C 41/64] gewürdigt; diese Entscheidung hat der Verwaltungsgerichtshof berücksichtigt.

  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 3.76

    Karpatho-Ukraine - Zurückschaffung Volksdeutscher - Sowjetrussische …

    Er hat ebenso wie der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Heimkehrer- und Kriegsgefangenensachen dieses Recht stets in Anspruch genommen (vgl. BVerwGE 19, 354 [BVerwG 29.10.1964 - VIII C 41/64] [356]; Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 52.64, VIII C 299.63 und VIII C 363.63 - einerseits; BVerwGE 6, 232 [BVerwG 05.03.1958 - V C 569/56]; 8, 222; 13, 128; 17, 141 andererseits).
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 4.76

    Zurückschaffung Volksdeutscher - Karpatho-Ukraine - Sowjetrussische …

    Er hat ebenso wie der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Heimkehrer- und Kriegsgefangenensachen dieses Recht stets in Anspruch genommen (vgl. BVerwGE 19, 354 [BVerwG 29.10.1964 - VIII C 41/64] [356]; Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 52.64, VIII C 299.63 und VIII C 363.63 - einerseits; BVerwGE 6, 232 [BVerwG 05.03.1958 - V C 569/56]; 8, 222; 13, 128; 17, 141 andererseits).
  • BVerwG, 26.05.1970 - I C 46.66

    Auslegung des Begriffs "Internierung"

    So hat es das Schicksal des Klägers unter Hinweis auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 9, 132 und 19, 354 mit dem der sogenannten Waldheim-Häftlinge verglichen.
  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 102.76

    Erleiden von Gewahrsam und Kriegsgefangenschaft in der Sowjetunion - …

    Er hat ebenso wie der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in Heimkehrer- und Kriegsgefangenensachen dieses Recht stets in Anspruch genommen (vgl. BVerwGE 19, 354 [BVerwG 29.10.1964 - VIII C 41/64] [356]; Urteile vom 29. Oktober 1964 - BVerwG VIII C 52.64, VIII C 299.63 und VIII C 363.63 - einerseits; BVerwGE 6, 232; 8, 222 [BVerwG 20.03.1959 - VII P 12/58]; 13, 128 [BVerwG 18.10.1961 - V C 108/59]; 17, 141 [BVerwG 13.11.1963 - V C 201/62]andererseits).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 2 WD 48.86

    Soldat im Ruhestand - Strafgerichtliche Verurteilung - Verlust der Rechtsstellung …

    Diese Auslegung der angeführten Vorschriften steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der nicht am Wortlaut einer einzelnen Norm zu haften, vielmehr auf Sinnzusammenhang und Zweck abzustellen ist (BVerwGE 16, 295; 19, 354) [BVerwG 29.10.1964 - VIII C 41/64].
  • BVerwG, 11.11.1969 - VIII B 95.69

    Gewährung von Eingliederungshilfe für einen politischen Häftling - …

    In seiner weiteren, den Anspruch der in den "Waldheim-Prozessen" verurteilten politischen Häftlinge auf Gewährung zusätzlicher Eingliederungshilfen betreffenden Entscheidung BVerwGE 19, 354 (358 f.) [BVerwG 29.10.1964 - VIII C 41/64] hat der beschließende Senat ausgeführt: Der Anspruch sei begründet, wenn ein persönliches Verhalten nach dem 8. Mai 1945 der wirkliche und alleinige Grund seiner Festnahme und Verurteilung gewesen sei und nicht hinweggedacht werden könne, ohne daß der Gewahrsam entfalle, und wenn zugleich alle anderen Umstände, insbesondere eine etwaige politische Belastung aus der Zeit des Nationalsozialismus, hinweggedacht werden können, ohne daß der Gewahrsam entfalle; könne nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten und unter Berücksichtigung der Beweisnot, in der sich die Waldheim-Häftlinge zu befinden pflegen, nicht festgestellt werden, daß ein persönliches Verhalten nach dem 8. Mai 1945 alleiniger Grund des Gewahrsams gewesen sei, dann trage der Antragsteller die Folgen der Beweislosigkeit.
  • BVerwG, 12.02.1969 - V C 74.67

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 28.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.02.1965 - VIII B 22.64

    Eingliederungshilfe für einen politischen Häftling nach dem Häftlingshilfegesetz …

  • BVerwG, 23.02.1965 - VIII B 108.63

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als politischer …

  • BVerwG, 12.03.1970 - VIII B 211.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als politischer …

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