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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 47.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,421
BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 47.69 (https://dejure.org/1970,421)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1970 - VIII C 47.69 (https://dejure.org/1970,421)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1970 - VIII C 47.69 (https://dejure.org/1970,421)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überprüfung eines in einem Musterungsverfahren festgesetzten Tauglichkeitsgrades - Maßgeblicher Zeitpunkt für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Musterungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 35, 249
  • NJW 1970, 1858
  • NJW 1970, 1859
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 47.69
    Der im Anschluß an ein Musterungsverfahren geführte Rechtsstreit über die Tauglichkeit eines Wehrpflichtigen ist, wenn nur der Musterungsbescheid angefochten wird, nach der bei Abschluß des Verwaltungsverfahrens bestehenden Sachlage zu entscheiden (im Anschluß an BVerwGE 34, 155).

    Der erkennende Senat hat in BVerwGE 34, 155 entschieden, daß für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Musterungsbescheides die Sach- und Rechtslage bei Abschluß des Musterungsverfahrens maßgeblich ist: Durch den Musterungsbescheid des Musterungsausschuss es wird der Wehrpflichtige für die Heranziehung zum Wehrdienst zur Verfügung gestellt; wird Widerspruch eingelegt, so bestimmt der Erlaß des Widerspruchsbescheides der Musterungskammer den Zeitpunkt, an dem diese Rechtsfolge eintritt.

  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 47.69
    Für die Frage, welche Prüfungen das Verwaltungsgericht vorzunehmen hat, wenn sich der Streit nicht anderweitig erledigt, etwa durch eine Nachuntersuchung und eine auf sie gestützte neue Entscheidung der nunmehr zuständigen Behörde, wird auf das Urteil BVerwGE 31, 149 und auf die daran anschließenden Urteile des erkennenden Senats vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 61.67, 158.67, 172.67 (…a.a.O.), 177.67 und 40.68 - verwiesen.
  • BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 172.67
    Auszug aus BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 47.69
    Diese Ausführungen, die die Bedeutung von Zurückstellungsgründen (§ 12 Abs. 4 WpflG) betrafen, welche einredeweise gegen einen Musterungsbescheid geltend gemacht worden waren, gelten auch, wie im Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 172.67 - (NJW 70, 1249) dargelegt worden ist, für den Streit über die Festsetzung eines dem Musterungsbescheid zugrundegelegten Tauglichkeitsgrades (§ 8 a Abs. 1 WpflG).
  • BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 61.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1970 - VIII C 47.69
    Für die Frage, welche Prüfungen das Verwaltungsgericht vorzunehmen hat, wenn sich der Streit nicht anderweitig erledigt, etwa durch eine Nachuntersuchung und eine auf sie gestützte neue Entscheidung der nunmehr zuständigen Behörde, wird auf das Urteil BVerwGE 31, 149 und auf die daran anschließenden Urteile des erkennenden Senats vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 61.67, 158.67, 172.67 (…a.a.O.), 177.67 und 40.68 - verwiesen.
  • SG Karlsruhe, 27.08.2009 - S 1 SO 1039/09

    Sozialhilfe - Kostenerstattungsanspruch gegen den Erben - Anwendung altes oder …

    Außerdem ist bei - wie hier - reinen Anfechtungsklagen für die maßgebliche Sach- und Rechtslage grundsätzlich auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abzustellen (…vgl. u.a. BSG SozR 3-3870 § 4 Nrn. 13 und 21 und SozR 3-2200 § 708 Nr. 1; ferner BVerwGE 35, 249 und NVwZ 1990, 653).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2012 - L 18 KN 305/10

    Rentenversicherung

    Soweit die Auffassung vertreten wird, dass bei Anfechtungsklagen stets nur auf die Rechtslage im Augenblick der letzten Verwaltungsentscheidung abzustellen ist und spätere Änderungen nicht berücksichtigt werden dürfen(BSGE 85, 98 = NZS 2000, 254; BVerwGE 35, 249 = NJW 1970, 1858), betrifft das überdies nie Fälle, in denen ein materielles Gesetz sich rückwirkende Geltung beimisst.
  • BVerwG, 13.03.1974 - VIII C 69.72
    Dieses wird bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung folgendes zu berücksichtigen haben: Für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Musterungsbescheides ist maßgeblich die bei Abschluß des Musterungsverfahrens bestehende Sach- und Rechtslage (BVerwGE 34, 155; 35, 249 [BVerwG 11.06.1970 - VIII C 47/69]; Urteile vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 113.72 - und vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 78.72 -).
  • BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 78.72

    Rechtsmittel

    Es hat seiner Beurteilung im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats die bei Abschluß des Musterungsverfahrens herrschende Sach- und Rechtslage zugrunde gelegt (BVerwGE 34, 155; 35, 249 [BVerwG 11.06.1970 - VIII C 47/69]; zuletzt Urteil vom 27. Juni 1973 - BVerwG VIII C 113.72 -).
  • BVerwG, 13.01.1999 - 6 B 134.98

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verletzung der …

    Soweit die Beschwerde rügt, daß das Verwaltungsgericht als maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage den der letzten Verwaltungsentscheidung angesehen hat, und zwar dies unter Berufung auf die Rechtsprechung des 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 34, 155; 35, 249), wird damit ein Verfahrensmangel nicht bezeichnet.
  • BVerwG, 16.03.1984 - 8 CB 92.82

    Revision wegen Erforderlichkeit der Erklärung eines Beweisantrags in der …

    Der Kläger hatte nämlich ein den für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebenden Erlaß des Widerspruchsbescheides vom 5. Februar 1982 (vgl. z.B. Urteil vom 11. Juni 1970 - BVerwG VIII C 47.69 - BVerwGE 35, 249) zeitlich abdeckendes ärztliches Attest des Dr. H. vom 24. Februar 1982 vorgelegt, das nach den zutreffenden Ausführungen des angefochtenen Urteils "vom Aussagewert her ganz den Beschränkungen (entspricht), die auch die Ärzte der Orthopädischen Klinik König-Ludwig-Haus für seine Belastbarkeit festgestellt hatten" (UA S. 10), und aus dem, wie die Revision selbst einräumt, eine erhebliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Klägers nicht zu entnehmen ist.
  • BVerwG, 09.03.1987 - 8 B 105.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Maßgeblichkeit der Sachlage …

    Das angefochtene Urteil weicht auch nicht in einer die Revisionszulassung rechtfertigenden Weise von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 1953 - BVerwG I B 95.53 - (BVerwGE 1, 35), vom 6. April 1955 - BVerwG V C 76.54 - (BVerwGE 2, 55), vom 12. Dezember 1967 - BVerwG I C 1.67 - (BVerwGE 28, 292), vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112.67/115.67 - (BVerwGE 34, 15 b) und vom 11. Juni 1970 - BVerwG VIII C 47.69 - (BVerwGE 35, 249 [BVerwG 11.06.1970 - VIII C 47/69]) ab.
  • BVerwG, 27.08.1982 - 8 C 51.82

    Maßgebliche Sachlage und Rechtslage bei der verwaltungsgerichtlichen Beurteilung …

    Hier ist das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 11. Juni 1970 - BVerwG VIII C 47.69 - Buchholz 448.5 § 15 MustVONr. 5 S. 15 f. = BVerwGE 35, 249 [BVerwG 11.06.1970 - VIII C 47/69]) davon ausgegangen, daß für die verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Musterungsbescheides die Sach- und Rechtslage bei Abschluß des Musterungsverfahrens maßgeblich ist.
  • BVerwG, 30.03.1988 - 8 B 22.88

    Maßgeblicher Zeitpunkt im Musterungsstreit für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit …

    Die von der Beschwerde behauptete Abweichung von den Urteilen vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112.67/115.67 - (BVerwGE 34, 155 [157 ff.]) und vom 11. Juni 1970 - BVerwG VIII C 47.69 - (BVerwGE 35, 249 ff. [BVerwG 11.06.1970 - VIII C 47/69]) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 24.05.1971 - VIII C 131.70
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 34, 155; 35, 249) [BVerwG 11.06.1970 - VIII C 47/69]es ist unerheblich, daß nach dieser Rechtsprechung der Zeitpunkt des Abschlusses des Widerspruchsverfahrens maßgeblich ist, weil der Kläger auch in diesem Zeitpunkt nicht erkrankt war.
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