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| BVerwG, 26.10.1960 - VIII C 478.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 09.11.1956 - II C 175.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.10.1960 - VIII C 478.59
Hätte er die Nichtvernehmung von Zeugen rügen wollen, dann wäre es auch nötig gewesen, diese Zeugen durch Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen zu benennen (BVerwGE 5, 12; vgl. auch BVerwGE 6, 69 undUrteil vom 10. Dezember 1959 - BVerwG II C 241.57 -). - BVerwG, 18.12.1957 - IV C 267.57
Auszug aus BVerwG, 26.10.1960 - VIII C 478.59
Hätte er die Nichtvernehmung von Zeugen rügen wollen, dann wäre es auch nötig gewesen, diese Zeugen durch Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen zu benennen (BVerwGE 5, 12; vgl. auch BVerwGE 6, 69 undUrteil vom 10. Dezember 1959 - BVerwG II C 241.57 -). - BVerwG, 26.08.1959 - VIII C 12.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.10.1960 - VIII C 478.59
Da er sich in Beweisnot befindet, ist ihm zwar eine Beweiserleichterung dahin zu gewähren, daß zum Beweise für die Richtigkeit seiner Behauptung, er sei Beamter oder Angestellter gewesen, statt einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit ein geringerer Grad der Wahrscheinlichkeit, nämlich eine überwiegende Wahrscheinlichkeit, als ausreichend anzusehen ist(Urteil vom 26. August 1959 - BVerwG VIII C 12.59 -, DÖV 1960 S. 27 = MDR 1960 S. 77 = NJW/RzW 1960 S. 44). - BVerwG, 10.12.1959 - II C 241.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 26.10.1960 - VIII C 478.59
Hätte er die Nichtvernehmung von Zeugen rügen wollen, dann wäre es auch nötig gewesen, diese Zeugen durch Anführung der in ihr Wissen gestellten Tatsachen zu benennen (BVerwGE 5, 12; vgl. auch BVerwGE 6, 69 undUrteil vom 10. Dezember 1959 - BVerwG II C 241.57 -).
- BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 118.60
Rechtsmittel
Führt aber die amtliche Prüfung des Sachverhalts nicht zu dem Ergebnis, daß die Voraussetzungen für die Erteilung der Bescheinigung vorliegen, dann trägt derjenige den Nachteil der Nichtaufklärung, der aus der Erfüllung der Voraussetzungen Rechte für sich ableitet (vgl. auch die in anderem Zusammenhange ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 3, 267 [273] und 5, 31 [34] , vom 26. Oktober 1956 - BVerwG II C 46.55 -, vom 2. November 1956 - BVerwG II C 256.54 - und vom 26. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 478.59 -). - BVerwG, 23.11.1961 - VIII C 249.59
Rechtsmittel
Der Kläger könnte keine Wiedergutmachung mit der Begründung verlangen, daß ihm die Verwertung des Polizeiversorgungsscheines aus Verfolgungsgründen unmöglich gewesen sei; einen solchen Schädigungstatbestand enthält § 5 BWGöD nicht (Urteil vom 26. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 478.59 -).
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