Rechtsprechung
| BVerwG, 21.12.1961 - VIII C 483.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.1959 - 2 A 13/59
- BVerwG, 21.12.1961 - VIII C 483.59
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 14.05.1959 - VIII C 20.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 21.12.1961 - VIII C 483.59
Dem Oberverwaltungsgericht ist jedoch auch darin zuzustimmen, daß eine derartige, durch Beobachtung und Bespitzelung bedingte seelische Belastung, wie sie ein großer Teil der Bevölkerung der sowjetischen Besatzungszone auf Grund der dort herrschenden Verhältnisse allgemein erdulden muß, die Annahme einer besonderen Zwangslage nicht rechtfertigen kann (BVerwGE 8, 292 [BVerwG 14.05.1959 - VIII C 20/59] [293]). - BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
Auszug aus BVerwG, 21.12.1961 - VIII C 483.59
Nun setzt allerdings § 3 BVFG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 1, 195;Urteil vom 27. Januar 1960 - BVerwG VIII C 171.59 -, JR 1961 S. 33 = DÖV 1960 S. 906) nicht unbedingt voraus, daß der geflüchtete Sowjetzonenbewohner sich wirklich in einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben, für die persönliche Freiheit oder für ein gleichwertiges Rechtsgut befunden hat.
- BVerwG, 08.11.1962 - VIII C 171.60
Rechtsmittel
Nur dann, wenn auch diese Voraussetzung erfüllt ist, kann von einem schweren Gewissenskonflikt die Rede sein, der nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BVFG den Charakter einer besonderen Zwangslage hat (vgl. das Urteil vom 21. Dezember 1961 - BVerwG VIII C 483.59 -). - BVerwG, 29.04.1970 - VIII C 79.66
Zwangslage i.S.v. § 3 Abs. 1 Satz 1 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) durch die …
Schließlich haben die durch die Errichtung der Sperrmauer gekennzeichneten politischen Verhältnisse bei der Klägerin auch keinen "schweren Gewissenskonflikt" im Sinne der zu § 3 Abs. 1 Satz 3 BVFG entwickelten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hervorgerufen (vgl. hierzu die Urteile vom 21. Dezember 1961 - BVerwG VIII C 483.59 - vom 8. November 1962 - BVerwG VIII C 171.60 - [ROW 1963, 258 = ZLA 1963, 207]; vom 24. Juni 1963 - BVerwG VIII C 56.61 - [ROW 1964, 171] …sowie vom 24. März 1966 - BVerwG VIII C 369.63 - [Buchholz a.a.O. Nr. 44 = ZLA 1967, 78]). - BVerwG, 31.03.1971 - VIII B 29.70
Voraussetzungen der Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Beruhen einer …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Begriff des "schweren Gewissenskonflikts" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 3 BVFG, auf den sich der Kläger für seine Anerkennung als Flüchtling beruft, sind dessen Merkmale nur erfüllt, wenn auf den Betroffenen von dritter Seite ein Druck ausgeübt wurde, etwas zu tun oder zu unterlassen, was den Grundsätzen, denen er sich im Gewissen verpflichtet fühlte, in schwerwiegender Weise widersprochen hätte, und dem er sich nicht widersetzen konnte, ohne sich dadurch erheblichen Nachteilen für Leib und Leben, für die persönliche Freiheit, für die Existenzgrundlage oder für ein gleichrangiges Rechtsgut auszusetzen (vgl. hierzu die Urteile vom 21. Dezember 1961 - BVerwG VIII C 483.59 - vom 8. November 1962 - BVerwG VIII C 171.60 - [ROW 1963, 258 = ZLA 1963, 207]; vom 24. Juni 1963 - BVerwG VIII C 56.61 - [ROW 1964, 171]; vom 24. März 1966 - BVerwG VIII C 369.63 - [Buchholz 412.3, § 3 BVFG Nr. 44 = ZLA 1967, 78] und vom 29. April 1970 - BVerwG VIII C 79.66 -). - BVerwG, 22.12.1966 - VIII B 55.65
Anspruch auf Erteilung des Flüchtlingsausweises C und auf Anerkennung als …
Das Bundesverwaltungsgericht hat die zum schweren Gewissenskonflikt aufgestellten Rechtsgrundsätze auch dann angewendet, wenn zu prüfen war, ob Angehörigen dieser Berufsgruppe, insbesondere ehemaligen Wehrmacht beamten, ein Verhalten angesonnen wurde, das sie einer schweren Gewissensbelastung aussetzte (vgl. Urteil vom 21. Dezember 1961 - BVerwG VIII C 483.59). - BVerwG, 23.07.1963 - VIII B 28.62
Rechtsmittel
Nur unter dieser Voraussetzung könne von einem "schweren" Gewissenskonflikt die Rede sein, der dann gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 BVFG, wie dies in demUrteil vom 21. Dezember 1961 - BVerwG VIII C 483.59 - näher dargelegt worden sei, auch stets den Charakter einer "besonderen" Zwangslage habe.
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