Rechtsprechung
| BVerwG, 14.06.1962 - VIII C 504.59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 13.68
Ende der der Schadensermittlung und der Bemessung der Wiedergutmachung dienenden …
Soweit es auf Umstände ankommt, die auf eine besondere Eignung und Leistungsfähigkeit hinweisen können, können aber Beurteilungen bedeutsam sein, die sich auf Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes im Sinne von § 1 Abs. 1 BWGöD beziehen (vgl. das Urteil vom 14. Juni 1962 - BVerwG VIII C 504.59 -, JR 1963, 397 = NJW/RzW 1962, 570 = RiA 1963, 94). - BVerwG, 01.07.1963 - VIII C 22.62 Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 BWGöD ist einer Geschädigten, die - wie die Klägerin - ihre Dienstlaufbahn voraussichtlich als Angestellte in Berlin fortgesetzt hätte, somit die Rechtsstellung zu gewähren, die sie auf Grund ihrer mutmaßlich am 1. April 1951 erreichten Rechtsstellung als Angestellte mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bei der Wiedereinführung des Berufsbeamtentums in Berlin am 1. Dezember 1952 erhalten hätte (vgl. auch BVerwGE 14, 114 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]; 14, 119 [BVerwG 05.04.1962 - VIII C 27/60]; und das Urteil vom 14. Juni 1962 - BVerwG VIII C 504.59 -, NJW/RzW 1962 S. 570).".
- BVerwG, 30.08.1962 - VIII C 164.60
Rechtsmittel
Hierbei sind die zur Neufassung der vorgenannten Vorschrift ergangenenUrteile des erkennenden Senats vom 5. April 1962 - BVerwG VIII C 27.60 und BVerwG VIII C 69.60 - sowievom 14. Juni 1962 - BVerwG VIII C 504.59 - zu berücksichtigen.
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