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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 52.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,717
BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 52.72 (https://dejure.org/1973,717)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1973 - VIII C 52.72 (https://dejure.org/1973,717)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1973 - VIII C 52.72 (https://dejure.org/1973,717)
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 52.72
    Die zu diesem letzten Zeitpunkt gegebene Sach- und Rechtslage ist daher für die rechtliche Beurteilung des Klagebegehrens maßgeblich (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [153]).
  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71

    Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 52.72
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. das Urteil BVerwGE 41, 160) liegt eine besondere Härte nicht vor, wenn die Ableistung des Wehrdienstes zu einer Verlängerung des Studiums infolge des Umstandes führt, daß ein Student, der an einer Fachschule ein Semester zurückgelegt hat, nach der Wehrdienstleistung an der Fachhochschule das erste Semester wiederholen muß, sofern nur dem Wehrpflichtigen die Möglichkeit geboten wird, sein gesamtes Studium in der Zeit zu beenden, die für das Studium an der Fachhochschule allgemein vorgesehen ist.
  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 117.71

    Ermessenspielraum der zuständigen Behörden bei der Entscheidung der …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 52.72
    Vielmehr ist von jener Umwandlung eine Erhöhung der Leistungsanforderungen zu erwarten, und es ist daher aus ihr nur dann kein Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten, wenn durch studiumbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (vgl. dieUrteile vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71 - und - BVerwG VIII C 117.71 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 116.71
    Auszug aus BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 52.72
    Vielmehr ist von jener Umwandlung eine Erhöhung der Leistungsanforderungen zu erwarten, und es ist daher aus ihr nur dann kein Zurückstellungsgrund im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten, wenn durch studiumbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (vgl. dieUrteile vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71 - und - BVerwG VIII C 117.71 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 175.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 52.72
    Denn für den Fall, daß der Wehrpflichtige zur Erreichung des erforderlichen Niveaus außer der Wiederholung des ersten Studiensemesters auch noch genötigt ist, vor der Fortsetzung seines Studiums an der Fachhochschule einen einjährigen Vorbereitungskursus an der Fachoberschule zu besuchen, bejaht der erkennende Senat wegen des hierdurch bedingten unzumutbaren Zeitverlustes das Vorliegen einer besonderen Härte (vgl. dasUrteil vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 175.72 -).
  • BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 79.72

    Anfechtung eines Einberufungsbescheides mit Zurückstellungsgründen - …

    Die dazu angestellten Erwägungen hat der Senat wiederholt als unzureichend betrachtet (Urteile vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71, BVerwG VIII C 117.71, BVerwG VIII C 169.72, BVerwG VIII C 175.72 - vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 - und vom 28. November 1973 - BVerwG VIII C 49.73 -).

    Müßte der Kläger einen einjährigen Vorbereitungskurs besuchen, um das für den Besuch der Fachhochschule notwendige Niveau zu erreichen, so läge bereits darin eine besondere Härte im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG (Urteile vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 169.72 und BVerwG VIII C 175.72 - und vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 -).

  • BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 25.72
    Doch nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. die Urteile BVerwGE 41, 160 und vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 -) begründet die wehrdienstbedingte Verlängerung des Studiums um zwei Semester, die darauf beruht, daß ein Student, der an einer Ingenieurschule ein Semester zurückgelegt hat, nach der Wehrdienstleistung an der Fachhochschule das erste Semester wiederholen muß und sein Studium erst nach sieben statt - wie bisher - nach sechs Semestern abschließen kann, keine besondere Härte.
  • BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 49.73
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. die Urteile BVerwGE 41, 160 und vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 -), an der festzuhalten ist, liegt eine solche besondere Härte nicht vor, wenn die Ableistung des Wehrdienstes zu einer Verlängerung des Studiums infolge des Umstandes führt, daß ein Student, der an einer Fachschule alter Art ein Semester zurückgelegt hat, infolge der Neuregelung seines Studienganges nach der Wehrdienstleistung an der nunmehr neu eingeführten Fachhochschule das erste Semester wiederholen muß, sofern nur einem solchen Studenten die Möglichkeit geboten wird, sein gesamtes Studium in der Zeit zu beenden, die für das Studium an der Fachhochschule allgemein vorgesehen ist.
  • BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 46.71

    Erledigung der Hauptsache im Zurückstellungsstreit - Tauglicher Grund für die …

    Darin liegt nach der Rechtsprechung des Senats eine besondere Härte (Urteil vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.12.1974 - VIII C 15.73

    Überholung des Zurückstellungsbegehrens durch Zeitablauf - Zurückstellung vom …

    Doch nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. die Urteile BVerwGE 41, 160 und vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 -) begründet die wehrdienstbedingte Verlängerung des Studiums um zwei Semester, die darauf beruht, daß ein Student, der an einer Ingenieurschule ein Semester zurückgelegt hat, nach der Wehrdienstleistung an der Fachhochschule das erste Semester wiederholen muß und sein Studium erst nach sieben statt - wie bisher - nach sechs Semestern abschließen kann, keine besondere Härte.
  • BVerwG, 28.11.1974 - VIII C 170.72
    Doch nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. die Urteile BVerwGE 41, 160 undvom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 -) begründet die wehrdienstbedingte Verlängerung des Studiums um zwei Semester, die darauf beruht, daß ein Student, der an einer Ingenieurschule ein Semester zurückgelegt hat, nach der Wehrdienstleistung an der Fachhochschule das erste Semester wiederholen muß und sein Studium erst nach sieben statt - wie bisher - nach sechs Semestern abschließen kann, keine besondere Härte.
  • BVerwG, 18.02.1976 - VIII C 65.73
    Wenn das Verwaltungsgericht meint, der Beigeladene würde gleichwohl dem von vornherein höheren Leistungsniveau der Fachhochschule nicht folgen können, weil die studienbegleitenden Lehrveranstaltungen allgemein nicht geeignet seien, das gestiegene Eingangsniveau auszugleichen und auf ihm aufzubauen, so ist dem entgegenzuhalten: Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. z.B. BVerwGE 41, 160 und Urteil vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 -) ist generell davon auszugehen, daß diese Lehrveranstaltungen so beschaffen sind, daß sie einem Studenten mit durchschnittlicher Begabung und durchschnittlichem Fleiß in der Lage des Beigeladenen den Anschluß an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife ermöglichen.
  • BVerwG, 19.03.1975 - VIII C 102.72

    Anspruch auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des Besuchs einer …

    Doch nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. die Urteile BVerwGE 41, 160 und vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 -) begründet die wehrdienstbedingte Verlängerung desStudiums um zwei Semester keine besondere Härte im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG, wenn diese Verlängerung darauf beruht, daß der Wehrpflichtige, der an einer Ingenieurschule ein Semester zurückgelegt hat, nach der Wehrdienstleistung an der Fachhochschule das erste Semester wiederholen muß und sein Studium erst nach sieben statt - wie bisher - nach sechs Semestern abschließen kann.
  • BVerwG, 19.02.1975 - VIII C 134.71

    Anforderungen an die Zurückstellung aus Ausbildungsgründen - Voraussetzungen für …

    Doch nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. die Urteile BVerwGE 41, 160 und vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 -) begründet die wehrdienstbedingte Verlängerung des Studiums um zwei Semester keine besondere Härte im Sinne von § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG, wenn diese Verlängerung darauf beruht, daß der Wehrpflichtige, der an einer Ingenieurschule ein Semester zurückgelegt hat, nach der Wehrdienstleistung an der Fachhochschule das erste Semester wiederholen muß und sein Studium erst nach sieben statt - wie bisher - nach sechs Semestern abschließen kann.
  • BVerwG, 16.10.1974 - VIII C 50.71

    Voraussetzungen der Zurückstellung vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - …

    Darin liegt nach der Rechtsprechung des Senats eine besondere Härte (Urteil vom 9. Juli 1973 - BVerwG VIII C 52.72 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 16.10.1974 - VIII C 56.71

    Fehlende besondere Härte durch die wehrdienstbedingte Verlängerung des Studiums …

  • BVerwG, 18.10.1974 - VIII C 151.71

    Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst wegen begonnenen Studiums

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