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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 59.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,2319
BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 59.70 (https://dejure.org/1971,2319)
BVerwG, Entscheidung vom 14.01.1971 - VIII C 59.70 (https://dejure.org/1971,2319)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Januar 1971 - VIII C 59.70 (https://dejure.org/1971,2319)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung der zuständigen Behörde im Zeitpunkt der Zustellung des Einberufungsbescheids - Anfechtung des Einberufungsbescheides - Verwendung des Begriffs "erweiterter Katastrophenschutz"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 58.69

    Klage gegen den Einberufungsbescheid

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 59.70
    Zu dieser besonderen Wehrdienstausnahme hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 und im Anschluß daran in seinem Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 448.0 §. 13 a WpflG Nr. 7 = NJW 1970, 676) folgendes grundsätzlich dargelegt: Sie dient dem Interesse des Katastrophenschutzes; dem Wehrpflichtigen wird es aber ermöglicht, sich gegen einen unter Nichtbeachtung der Wehrdienstausnahme ergehenden Einberufungsbescheid zur Wehr zu setzen.

    In dem schon genannten Urteil BVerwG VIII C 58.69 wird der Zweck, der Zustimmung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG dahin bestimmt, daß die für den Katastrophenschutz im Einzelfall zuständige Behörde damit den Personalbedarf der ihrer Aufsicht unterstellten Organisation bestätigt.

    Die Zustimmung nach § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG ist ein Verwaltungsakt eigener Art (vgl. das bereits erwähnte Urteil BVerwG VIII C 58.69), der dadurch gekennzeichnet ist, daß er die gesetzlich geregelte Wehrdienstausnahme auslöst, der aber nicht einen bestimmten Adressaten hat; die Zustimmung wird weder dem Wehrpflichtigen noch der Wehrersatzbehörde gegenüber erklärt; das letztere folgt schon daraus, daß eine "Anzeige", wie sie in § 13 a Abs. 3 WpflG vorgeschrieben wird, nicht vorgesehen ist.

  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 98.68

    Einberufung zur Ableistung des vollen Grundwehrdienstes - Nichterfüllung der …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 59.70
    Zu dieser besonderen Wehrdienstausnahme hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 und im Anschluß daran in seinem Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 448.0 §. 13 a WpflG Nr. 7 = NJW 1970, 676) folgendes grundsätzlich dargelegt: Sie dient dem Interesse des Katastrophenschutzes; dem Wehrpflichtigen wird es aber ermöglicht, sich gegen einen unter Nichtbeachtung der Wehrdienstausnahme ergehenden Einberufungsbescheid zur Wehr zu setzen.

    § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG erfüllt waren, so kann er sich demgegenüber nicht darauf berufen, daß er in einen Pflichtenkonflikt gerate; das folgt aus den Erwägungen, die der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 im Anschluß an das zur vergleichbaren Vorschrift von § 13 a WpflG ergangene Urteil BVerwGE 31, 94 angestellt hat.

  • BVerwG, 28.11.1968 - VIII C 143.67

    Ausübung eines Wehrersatzdienstes im Rahmen des Bevölkerungsschutzes - Begründung …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 59.70
    § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG erfüllt waren, so kann er sich demgegenüber nicht darauf berufen, daß er in einen Pflichtenkonflikt gerate; das folgt aus den Erwägungen, die der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 57 im Anschluß an das zur vergleichbaren Vorschrift von § 13 a WpflG ergangene Urteil BVerwGE 31, 94 angestellt hat.
  • BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 98.70

    Berufung eines rechtmäßig einberufenen Wehrpflichtigen auf nachträglich …

    Auszug aus BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 59.70
    Es genügt die objektivierte - und zwar, wie in einem gleichzeitig ergehenden Urteil (BVerwG VIII C 98.70) dargelegt wird, schriftlich zu fixierende - Bestätigung der Personalanforderung der für den Katastrophenschutz zuständigen "Organisation" (§ 8 Abs. 1 KatSchG), bei der sich der wehrpflichtige Helfer verpflichtet hat.
  • BVerwG, 12.10.1977 - 8 ER 205.77
    DemUrteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 58.69 - (Buchholz 448.0 § 13 a WPflG Nr. 7) und weiteren Entscheidungen (z.B. BVerwGE 37, 89;Urteile vom 14. Januar 1971 - BVerwG VIII C 59.70 - und vom 3. August 1977 - w.o. -) sind nur Ausführungen zu Rechtsnatur und Zweck der Wehrdienstausnahme nach § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSG (§ 13 a Abs. 1 Satz 1 WPflG) und dazu zu entnehmen, daß sich der Wehrpflichtige gegen einen Einberufungsbescheid mit der Begründung zur Wehr setzen kann, dieser sei wegen Nichtbeachtung der bestehenden Wehrdienstausnahme rechtswidrig.
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