Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.1965 - VIII C 61.62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,4998
BVerwG, 18.01.1965 - VIII C 61.62 (https://dejure.org/1965,4998)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1965 - VIII C 61.62 (https://dejure.org/1965,4998)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1965 - VIII C 61.62 (https://dejure.org/1965,4998)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,4998) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • OVG Nordrhein-Westfalen - VI A 447/60
  • BVerwG, 18.01.1965 - VIII C 61.62
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Davon, daß das gesetzliche Tatbestandsmerkmal des "weitgehend geförderten" Ausbildungsabschnitts gegeben ist, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - ungeachtet des im Zurückstellungsverfahren nicht nachprüfbaren individuellen Wissensstandes des Wehrpflichtigen - grundsätzlich nur dann ausgegangen werden, wenn er schon mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit zurückgelegt hat (vgl. z.B. BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 und Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61/62.69 - [EWV 1970, 212]).
  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 41.68

    Wehrdienst für Medizinstudenten

    Davon, daß das gesetzliche Tatbestandsmerkmal des "weitgehend geförderten" Ausbildungsabschnitts gegeben ist, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ungeachtet des im Zurückstellungsverfahren nicht nachprüfbaren individuellen Wissensstandes des Wehrpflichtigen grundsätzlich nur dann ausgegangen werden, wenn er schon mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit zurückgelegt hat (vgl. z.B. BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 und Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61/62.69 - [BWV 1970, 212]).

    Demgegenüber ist daran festzuhalten, daß die Frage nach der weitgehenden Förderung immer nur im Blick auf den jeweils konkreten Ausbildungsabschnitt beantwortet werden kann, und zwar gemessen an dem grundsätzlich ausschlaggebenden Verhältnis zwischen der in dem Ausbildungsabschnitt zurückgelegten und der für ihn erforderlichen Ausbildungszeit (Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61/62.69 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 28.10.1983 - 8 C 65.81

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Widerruf - Studiumsabbruch - Vorgeschriebenes …

    Allenfalls könnte die vor dem Studium absolvierte Praktikumszeit von vier Semestern auf die Gesamtdauer der Ausbildung anzurechnen sein mit der Folge, daß sich die vorgeschriebene Ausbildungsdauer verkürzt (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61/62.69 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 44 S. 60 [62 ff.], BVerwG VIII C 185.67 und BVerwG VIII C 68.69 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht