Rechtsprechung
| BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 61.69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Eine die Zurückstellung vom Wehrdienst rechtfertigende "weitgehende Förderung" eines Ausbildungsabschnittes als sich aus der auf ihn verwendeteten Ausbildungszeit ergebend
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.11.1965 - VII C 62.65
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 61.69
Eine die Zurückstellung vom Wehrdienst rechtfertigende "weitgehende Förderung" eines Ausbildungsabschnitts ergibt sich aus der auf ihn verwendeten Ausbildungszeit; sie kann nicht im Wege der bloßen Anrechnung von Teilen früherer Ausbildungsabschnitte erreicht werden (Ergänzung zum Urteil vom 19. November 1965 - BVerwG VII C 62.65 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 23]).Deshalb müssen, wie schon dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. November 1965 - BVerwG VII C 62.65 - (Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 23) zu entnehmen ist, die in früheren Ausbildungsabschnitten zurückgelegten Anrechnungszeiten bei der Prüfung, ob der neue Ausbildungsabschnitt in dem dargelegten zeitlichen Sinne weitgehend gefördert ist und deshalb den besonderen Schutz des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG genießt, in der Regel unberücksichtigt bleiben.
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 61.69
Das war beim Kläger nicht der Fall, und zwar weder in dem für die gerichtliche Beurteilung des Musterungsbescheids maßgebenden Zeitpunkt der Entscheidung der Musterungskammer (Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112.67/115.67 -) noch in dem für die gerichtliche Beurteilung des Einberufungsbescheids maßgebenden Zeitpunkt des angeordneten Diensteintritts (BVerwGE 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 36.69]). - BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 36.69
Anfechtung von Musterungsbescheid und Einberufungsbescheid - Zurückstellung vom …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 61.69
Das war beim Kläger nicht der Fall, und zwar weder in dem für die gerichtliche Beurteilung des Musterungsbescheids maßgebenden Zeitpunkt der Entscheidung der Musterungskammer (Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112.67/115.67 -) noch in dem für die gerichtliche Beurteilung des Einberufungsbescheids maßgebenden Zeitpunkt des angeordneten Diensteintritts (BVerwGE 32, 243 [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 36.69]). - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 61.69
Davon, daß diese Voraussetzung gegeben ist, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nur dann ausgegangen werden, wenn der Wehrpflichtige schon mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit zurückgelegt hat (vgl. z.B. BVerwGE 31, 318 [322]).
- BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70 Der individuelle Leistungs- und Begabungsstand als solcher ist unerheblich; bei der Zurückstellung aus Ausbildungsgründen muß, wie aus dem normierten besonderen Tatbestand des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG zu schließen ist, notwendigerweise generalisierend auf typische Sachverhalte abgestellt werden (vgl. Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 101.70 - [NJW 1971, 2187]; Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61.69/62.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 44 = BWV 1970 S. 212]).
- BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 68.69
Anfechtung der Einberufung zum Wehrdienst unter Hinweis auf Zurückstellungsgründe …
Die Frage, ob die Anrechnung von Teilen früherer Ausbildungsabschnitte auf den für die Zurückstellung geltend gemachten folgenden Ausbildungsabschnitt als dessen weitgehende Förderung im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG angesehen werden kann, hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwG VIII C 61.69/62.69 vom heutigen Tage aus den folgenden Erwägungen grundsätzlich verneint:. - BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70
Begriff der einen Zurückstellungsgrund darstellenden besonderen Härte i.S.d.§ 12 …
Der individuelle Leistungs- und Begabungsstand als solcher ist unerheblich; bei der Zurückstellung aus Ausbildungsgründen muß, wie aus dem normierten besonderen Tatbestand des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG zu schließen ist, notwendigerweise generalisierend auf typische Sachverhalte abgestellt werden (vgl. Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 101.70 - [NJW 1971, 2187]; Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61.69/62.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 44 = BWV 1970 S. 212]).
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 16.69
Zurückstellungsbegehren eines Wehrpflichtigen - Örtliche Zuständigkeit der …
Im Wege der Anrechnung von Teilen früherer Ausbildungsabschnitte auf einen neuen Ausbildungsabschnitt kann nicht fiktiv dessen weitgehende Förderung herbeigeführt werden; für die Anwendung der streitigen Vorschrift hat eine solche Anrechnung vielmehr die Bedeutung, daß, wie der Senat bereits in dem Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61.69/62.69 - (BWV 1970, 212) entschieden hat, entsprechend der tatsächlichen Verkürzung des neuen Ausbildungsabschnittes dessen für eine Zurückstellung maßgebende weitgehende Förderung früher erreicht wird. - BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 101.70
Einberufung zum Wehrdienst
Sie bezieht sich aber, was das Verwaltungsgericht verkennt, auf die konkrete Ausbildung des betroffenen Wehrpflichtigen, und daher kommt es auf das Verhältnis der zurückgelegten Ausbildungszeit zu der erforderlichen Ausbildungsdauer an (vgl. das Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61.69/62.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 44 = BWV 1970, 212]). - BVerwG, 17.12.1971 - VIII C 171.71
Annahme einer besonderen Härte im Hinblick auf die Zurückstellung vom Wehrdienst
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die vom Verwaltungsgericht angeführte Entscheidung vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61.69/BVerwG VIII C 62.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 44 = BWV 1970, 212]) hat das Verwaltungsgericht auch die rechtliche Möglichkeit verneint, ein eben erst begonnenes Studium aus dem Grund als weitgehend gefördert im Sinn der fraglichen Vorschrift anzusehen, daß gegebenenfalls auf das Studium frühere Ausbildungsabschnitte - hier der Besuch eines amerikanischen privaten Internats zwischen der Unterprima und der Oberprima des Gymnasiums - ganz oder teilweise angerechnet werden. - BVerwG, 11.09.1970 - VIII C 31.68
Rechtsmittel
Das hat der beschließende Senat in seinemUrteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61.69/62.69 - näher begründet.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".