Rechtsprechung
| BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 66.69 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unschädlichkeit des Stellens eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen nach Ableistung von mehrmonatigem Grundwehrdienst
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 09.05.1969 - I 28/68
- BVerwG, 01.06.1971 - VIII CB 66.69
- BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 66.69
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 66.69
Dieser vom Kläger behauptete Sachverhalt würde es nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts rechtfertigen, ihm einen Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zuzusprechen (vgl. die Urteile vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 25] und - BVerwG VIII C 93.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 26 = DVBl. 1969, 748]). - BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 66.69
Auch wird zu bedenken sein, daß die persönliche Vernehmung des Kriegsdienstverweigerers durch einen förmlichen Beweisbeschluß anzuordnen ist (BVerwGE 14, 146; 17, 127) [BVerwG 08.11.1963 - VII C 58/61]. - BVerwG, 09.11.1967 - VIII C 15.67
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung von gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 66.69
Bei der erneuten Verhandlung wird das Verwaltungsgericht zu beachten haben, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in Prozessen, mit denen ein Wehrpflichtiger seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erreichen will, sich seine förmliche Vernehmung als Beteiligter zur Sache in aller Regel von vornherein als das Beweismittel anbietet, das zur Klärung der Frage des Vorliegens einer echten Gewissensentscheidung in erster Linie geeignet ist (…Urteil vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.57 - [Buchholz a.a.O. Nr. 19]), so daß, wenn nicht in besonderen Ausnahmefällen eine andere Betrachtungsweise angebracht erscheint (vgl. das Urteil vom 9. November 1957 - BVerwG VIII C 15.67 - [NJW 1968; 1646 = BW 1968, 234 = NZWehrr. 1968, 230]), das Nicht ausschöpfen dieses Beweismittels sich als ein Aufklärungsmangel gemäß § 86 Abs. 1 VwGO darstellen muß.
- BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 37.68
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …
Auszug aus BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 66.69
Dieser vom Kläger behauptete Sachverhalt würde es nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts rechtfertigen, ihm einen Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer zuzusprechen (vgl. die Urteile vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 25] und - BVerwG VIII C 93.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 26 = DVBl. 1969, 748]). - BVerwG, 08.11.1963 - VII C 58.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 66.69
Auch wird zu bedenken sein, daß die persönliche Vernehmung des Kriegsdienstverweigerers durch einen förmlichen Beweisbeschluß anzuordnen ist (BVerwGE 14, 146; 17, 127) [BVerwG 08.11.1963 - VII C 58/61]. - BVerwG, 03.08.1962 - VII C 85.61
Auszug aus BVerwG, 14.10.1971 - VIII C 66.69
Die Verweigerung des Kriegsdienstes wird im Grundgesetz allein durch die Zielsetzung gerechtfertigt, daß das menschliche Leben unter keinen Umständen vernichtet werden dürfe (Urteil vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz a.a.O. Nr. 11] sowie die angeführten beiden Urteile vom 24. April 1969).
- BVerwG, 11.03.1981 - 6 C 73.80
Anforderungen an die verwaltungsgerichtliche Durchsetzung des Rechts auf …
Die Tatsache, daß ein Wehrpflichtiger erst nach Beginn seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, ist zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 66.69 -, 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 76.71 - und 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 -). - BVerwG, 30.11.1973 - VI C 113.73
Erforderlicher Grad einer Gewissensnot - Bedeutung einer Bereitschaft zum …
So heißt es in dem Urteil vom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 66.69 -: "Zwar kann eine solche Überzeugung von der absoluten Unzulässigkeit und Verwerflichkeit des Tötens feindlicher Soldaten, sofern sie bei dem Wehrpflichtigen schon im Frieden vorhanden ist, dessen Einstellung zu der Notwendigkeit, den Friedenswehrdienst zu leisten, entscheidend beeinflussen. - BVerwG, 30.11.1973 - VI C 75.73
Recht zur Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer Verfahrensrevision - …
- In der erneuten Verhandlung wird das Verwaltungsgericht den Kläger nochmals, und zwar förmlich, als Partei zu vernehmen haben, wie dies in Kriegsdienstverweigerungssachen in der Regel geschehen sollte (vgl. u.a. Urteile vom 28. März 1968 - BVerwG VIII C 39.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 19], vom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 66.69 -, vom 25. Juli 1973 - BVerwG VI C 68.73 - und vom 24. Oktober 1973 - BVerwG VI C 56.73 -).
- BVerwG, 29.03.1974 - VI C 111.73
Rechtsmittel
Dies kann jedoch, wie bereits in demUrteil vom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 66.69 - ausgeführt ist, im Einzelfall anders sein, ohne daß dies ohne weiteres oder gar zwingend den Schluß rechtfertigt, es liege keine Gewissensentscheidung im Sinne des Gesetzes vor. - BVerwG, 28.07.1981 - 6 C 188.80 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zwar die Tatsache, daß etwa ein Wehrpflichtiger erst nach Antritt seines Grundwehrdienstes ein Recht auf Kriegsdienstverweigerung geltend macht und einen entsprechenden Antrag stellt, nicht ohne weiteres unvereinbar mit der Annahme, daß er den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen ablehnt (vgl. Urteile vom 14. Oktober 1971 - BVerwG 8 C 66.69 -, vom 4. Mai 1972 - BVerwG 8 C 76.71 - und vom 29. März 1974 - BVerwG 6 C 111.73 -).
- BVerwG, 18.10.1972 - VIII C 159.71
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …
Eine solche Ansicht wäre in dieser Allgemeinheit nicht zu billigen (vgl. das Urteil vom 14. Oktober 1971 - BVerwG VIII C 66.69 -), doch ist, wie gezeigt, das angefochtene Urteil auch nicht auf sie gestützt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".