Rechtsprechung
| BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 68.68 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erklärung eines Kriegsdienstverweigerers über ihn zur Kriegsdienstverweigerung bewegende Gewissensgründe - Nachweis einer von vernunftgemäßen Überlegungen ausgehenden Gewissensentscheidung - Begriff der ...
Verfahrensgang
- VG Braunschweig, 01.03.1966 - III A 97/65
- BVerwG, 24.06.1968 - VIII B 73.67
- BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 68.68
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 68.68
Zum Wesen einer von der Vernunft ausgehenden Gewissensentscheidung (Fortführung von BVerwGE 23, 98); ungeeignete Beweisanzeichen im Falle einer Gewissensentscheidung dieses Ursprungs.Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402 = BWV 1969, 188] mit weiteren Nachweisen) besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.
In diesen Ausführungen ist zunächst das Wesen und die Entstehung einer Gewissensentscheidung verkannt, die von der Vernunft (rationalen Erwägungen) ausgeht (vgl. BVerwGE 23, 98).
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 68.68
Beruht eine solche schwere innere Belastung auf der Vorstellung, mit - den jeweils zur Verwendung kommenden - Waffen Menschen töten zu müsssen, so trägt das Grundgesetz ihr dadurch Rechnung, daß es die Verweigerung des Kriegsdienstes zuläßt (BVerfGE 12, 45 [56 f.]; Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WpflG Nr. 11] und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [BWV 1969, 115 = NZWohrr 1969, 118]). - BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 68.68
Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402 = BWV 1969, 188] mit weiteren Nachweisen) besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.
- BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 68.68
Der "Beweisregel", die die Revision insoweit behauptet und als verletzt ansieht, ist der erkennende Senat - in Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung (insbesondere BVerwGE 14, 146) - mit seiner Entscheidung BVerwGE 30, 358 grundsätzlich entgegengetreten. - BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 68.68
Ebenfalls zutreffend ist die Auffassung, die pauschale Gleichsetzung von Kriegsdienst mit Mord könne mangelnde Auseinandersetzung mit den mit der Kriegsdienstverweigerung zusammenhängenden Fragen erkennen lassen und dies spreche gegen die Annahme einer verantwortlichen Prüfung im Gewissen (vgl. Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - [DVBl. 1969, 748]). - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67
Bestehen einer Amtsermittlungspflicht
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 68.68
Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402 = BWV 1969, 188] mit weiteren Nachweisen) besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen. - BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 68.68
Der "Beweisregel", die die Revision insoweit behauptet und als verletzt ansieht, ist der erkennende Senat - in Klarstellung der bisherigen Rechtsprechung (insbesondere BVerwGE 14, 146) - mit seiner Entscheidung BVerwGE 30, 358 grundsätzlich entgegengetreten. - BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 68.68
Nach dieser Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - [DÖV 1969, 353 = DVBl. 1969, 402 = BWV 1969, 188] mit weiteren Nachweisen) besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen. - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67
Anerkennnung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Angriff einer …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 68.68
Beruht eine solche schwere innere Belastung auf der Vorstellung, mit - den jeweils zur Verwendung kommenden - Waffen Menschen töten zu müsssen, so trägt das Grundgesetz ihr dadurch Rechnung, daß es die Verweigerung des Kriegsdienstes zuläßt (BVerfGE 12, 45 [56 f.]; Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WpflG Nr. 11] und vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [BWV 1969, 115 = NZWohrr 1969, 118]). - BVerwG, 23.06.1961 - VII C 181.60
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1970 - VIII C 68.68
Gegen eine Gewissensentscheidung kann ein solches Vorhalten nur sprechen, wenn es gegen allgemeine ethische Wertvorstellungen oder Anforderungen, die der Betreffende zusätzlich an sich zu stellen behauptet, verstößt oder auch, wenn die Gewissensentscheidung - behauptetermaßen - nur auf dem Gefühl beruhen soll (vgl. BVerwGE 12, 271). - BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 37.68
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …
- BVerwG, 03.08.1962 - VII C 85.61
- BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 103.67
Recht der Kriegsdienstverweigerung - Abgrenzung zwischen Verfahrensrügen und …
- BVerwG, 28.06.1973 - VI C 40.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Fehlen einer ordnungsgemäßen …
Ein solcher Eindruck schließt notwendigerweise Unwägbarkeiten (Imponderabilien) ein und kann naturgemäß mit Worten nicht im einzelnen erschöpfend wiedergegeben werden (vgl. Urteile vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 103.67 - und vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 68.68 -). - BVerwG, 04.12.1974 - VI C 50.74
Gewissensentscheidung als Voraussetzung einer Anerkennung als …
Eine abschließende Entscheidung zugunsten des Klägers kann das Revisionsgericht nicht fällen, da es noch der tatrichterlichen Würdigung bedarf, ob die behauptete Motivation des Klägers für seine Kriegsdienstverweigerung ihn wirklich im Gewissen bindet, ein erzwungenes Zuwiderhandeln gegen seine Entscheidung ihm also ernsten seelischen Schaden bringen würde (vgl. BVerwGE 41, 53 [55]; Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG VIII C 68.68 -). - BVerwG, 13.03.1980 - 6 B 20.80
Voraussetzung für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …
Auch eine Abweichung von dem Urteil des früher in Kriegsdienstverweigerungssachen zuständig gewesenen 8. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Februar 1970 - BVerwG 8 C 68.68 - liegt nicht vor. - BVerwG, 15.01.1981 - 6 CB 61.80
Glaubwürdigkeit des Wehrpflichtigen - Nachweis einer Gewissensentscheidung
Es beruht ersichtlich nicht auf der möglicherweise mit den Ausführungen des Urteils vom 5. Februar 1970 - BVerwG 8 C 68.68 - nicht in Einklang stehenden Bemerkung, der Kläger habe "Zweifel daran aufkommen lassen, daß der im Kriegsfall erwartete Tötungskonflikt das ausschließlich maßgebliche Motiv seiner Entscheidung" sei. - BVerwG, 02.10.1980 - 6 CB 71.80
Anerkennung der Kriegsdienstverweigerung - Erforschung der notwendigen …
Das Urteil vom 5. Februar 1970 - BVerwG 8 C 68.68 - enthält insgesamt keine Anhaltspunkte, die im vorliegenden Falle das Verwaltungsgericht zu einer anderen Wertung des gesamten Verhaltens des Klägers hätten veranlassen müssen.
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