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| BVerwG, 27.02.1967 - VIII C 69.66 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerwG, 07.04.1960 - VIII C 50.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.02.1967 - VIII C 69.66
Wer als Angestellter des öffentlichen Dienstes vor dem 8. Mai 1945 aus seinem Angestelltenverhältnis ausgeschieden ist, kann nicht allein mit der Begründung Wiedergutmachung beanspruchen, in einem früheren Zeitpunkt sei seine Übernahme in das Beamtenverhältnis aus Verfolgungsgründen abgelehnt worden (Ergänzung zu BVerwG VIII C 9.59 und VIII C 50.59).2.
- BVerwG, 15.04.1969 - II C 7.66
Gewährung rechtlichen Gehörs - Versorgungsansprüche eines Beamten - Nachzeichnung …
Das Verfahren des Berufungsgerichts genügt, soweit es um den unveröffentlichten Erlaß vom 17. Januar 1935 geht, diesen Anforderungen nicht, an denen auch dann festzuhalten ist, wenn sich die als Beweismittel verwertete Urkunde in einem der Prozeßakte beigefügten anderen Aktenstück befindet (vgl. hierzu Urteil des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 1967 - BVerwG VIII C 69.66 - [RzW 1967 S. 513], das in einem solchen Falle, allerdings unter Hinweis auf § 98 VwGO in Verbindung mit § 420 ZPO, Vorlegung der Urkunde durch das Gericht gefordert hat):. - BVerwG, 02.02.1970 - VIII B 80.68
Ablehnung der nochmaligen Vernehmung eines Sachverständigen nach Beseitigung …
Nach BVerwGE 2, 329 ist es eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung, wenn das Verwaltungsgericht eine Beweisfrage als rechtserheblich, jedoch nicht genügend geklärt ansieht, den Beweisantrag einer Partei hierzu aber ablehnt mit der Begründung, daß "die Aussagen der Zeugen seine Überzeugung nach Lage der Umstände nicht hätte ändern können"; nach dieser Entscheidung wäre die unzulässig vorwegnehmende Beweiswürdigung eine Verletzung der dem Berufungsgericht gemäß § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO obliegenden Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats vom 27. Februar 1967 - BVerwG VIII C 69.66 - [NJW/RZW 1967, 513]).
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