Rechtsprechung
| BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Besondere Härte durch die Unterbrechung eines weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitts - Selbstbindung der Verwaltung durch Verwaltungsvorschriften - Relevanz von Schwierigkeiten bei der Aufnahme eines Studiums nach einer Ausbildungsunterbrechung durch den Wehrdienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 25.04.1969 - 5 A 77/69
- BVerwG, 08.10.1969 - VIII C 71.69
- BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69
Wird zitiert von ... (52) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 14.02.1964 - VII C 81.63
Wehrpflichtrechtliche Unentbehrlichkeit für die Erhaltung und Fortführung eines …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen bei der Entscheidung über die Zurückstellung vom Wehrdienst berücksichtigt werden können (im Anschluß an BVerwGE 18, 62 und Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 88.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 13 = DVBl. 1964, 928]).Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß ein im Zeitpunkt der Musterungs- oder Einberufungsentscheidung nicht hinreichend konkretisierter, sondern in der Zukunft nur vielleicht möglicher Nachteil nicht als ein die Zurückstellung rechtfertigender Härtegrund im Sinne des § 12 Abs. 4 WpflG angesehen werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 18, 62 und Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 88.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 13 = DVBl. 1964, 928]).
- BVerwG, 14.02.1964 - VII C 88.63
Rechtsschutz eines Wehrpflichtigen gegen einen Einberufungsbescheid
Auszug aus BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen bei der Entscheidung über die Zurückstellung vom Wehrdienst berücksichtigt werden können (im Anschluß an BVerwGE 18, 62 und Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 88.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 13 = DVBl. 1964, 928]).Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß ein im Zeitpunkt der Musterungs- oder Einberufungsentscheidung nicht hinreichend konkretisierter, sondern in der Zukunft nur vielleicht möglicher Nachteil nicht als ein die Zurückstellung rechtfertigender Härtegrund im Sinne des § 12 Abs. 4 WpflG angesehen werden kann (vgl. z.B. BVerwGE 18, 62 und Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 88.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 12 WpflG Nr. 13 = DVBl. 1964, 928]).
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69
Zur Rechtmäßigkeit und Rechtsverbindlichkeit der Verwaltungsvorschriften, soweit sie hier von Bedeutung sind, hat der erkennende Senat in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom 10. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 104.69 - ()()(MDR 1970, 357 = NJW 1970, 675 = BWV 1970, 68) grundsätzlich Stellung genommen.
- BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 112.67
Zurückstellung vom Wehrdienst zwecks Weiterführung der Ausbildung - Einberufung …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69
Nach seiner ständigen Rechtsprechung führt die Einberufung zu einer Unterbrechung eines "weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitts" und damit zu einer die Zurückstellung rechtfertigenden besonderen Härte im Sinne der genannten gesetzlichen Bestimmungen nur dann, wenn der Wehrpflichtige schon mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit erreicht hat (vgl. zuletzt BVerwGE 31, 318 [322] und Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112.67/115.67 -). - BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67
Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69
Nach seiner ständigen Rechtsprechung führt die Einberufung zu einer Unterbrechung eines "weitgehend geförderten Ausbildungsabschnitts" und damit zu einer die Zurückstellung rechtfertigenden besonderen Härte im Sinne der genannten gesetzlichen Bestimmungen nur dann, wenn der Wehrpflichtige schon mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit erreicht hat (vgl. zuletzt BVerwGE 31, 318 [322] und Urteil vom 30. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 112.67/115.67 -). - BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69
Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69
Das gilt um so mehr, als in Fällen der vorliegenden Art beim Fehlen konkreter gegenteiliger Anhaltspunkte davon ausgegangen werden muß, daß die für die Berufsausbildung zuständigen öffentlich-rechtlichen Stellen ihrer im Urteil des erkennenden Senats vom 13. November 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - (NJW 1970, 771) dargelegten und aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten begründeten Verpflichtung nachkommen werden und nachkommen können, den Wehrpflichtigen vermeidbare Schwierigkeiten bei der Wiederaufnahme ihrer Ausbildung nach der Wehrdienstleistung zu ersparen. - BVerwG, 31.01.1968 - VIII B 142.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69
Sie umfaßt auch den durch Entscheidung zur Hauptsache gegenstandslos gewordenen Antrag auf Beseitigung der vom Verwaltungsgericht angeordneten aufschiebenden Wirkung der Klage (BVerwGE 29, 115). - BVerwG, 06.03.1970 - VIII B 78.68
Zurückstellung vom Wehrdienst im Falle von Änderung der Vorschriften über die …
Auszug aus BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69
Die Bedeutung der genannten Entscheidungen liegt vielmehr in der Klarstellung, daß eine Zurückstellung nicht verlangen kann, wer sieh für die besondere Härte der Einberufung auf einen Nachteil beruft, dessen späteres Eintreten zwar möglich, nicht aber in dem Sinne hinreichend gewiß erscheint, daß von ihm als von einem rechts erheblichen Umstand ausgegangen werden kann (Beschluß vom 6. März 1970 - BVerwG VIII B 78.68 -).
- BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt das Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - [BWV 1970, 212 = NZ Wehrr.
Der individuelle Leistungs- und Begabungsstand als solcher ist unerheblich; bei der Zurückstellung aus Ausbildungsgründen muß, wie aus dem normierten besonderen Tatbestand des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG zu schließen ist, notwendigerweise generalisierend auf typische Sachverhalte abgestellt werden (vgl. Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 101.70 - [NJW 1971, 2187]; Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61.69/62.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 44 = BWV 1970 S. 212]).
- BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70
Begriff der einen Zurückstellungsgrund darstellenden besonderen Härte i.S.d.§ 12 …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt das Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - [BWV 1970, 212 = …Der individuelle Leistungs- und Begabungsstand als solcher ist unerheblich; bei der Zurückstellung aus Ausbildungsgründen muß, wie aus dem normierten besonderen Tatbestand des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG zu schließen ist, notwendigerweise generalisierend auf typische Sachverhalte abgestellt werden (vgl. Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 101.70 - [NJW 1971, 2187]; Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61.69/62.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 44 = BWV 1970 S. 212]).
- BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 211.72
Rechtsmittel
Daß dabei der Zeitvergleich maßgebend ist, wird in diesem Zusammenhang immer wieder betont (Urteile vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61/62.69, BVerwG VIII C 185.67 und BVerwG VIII C 68.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 44 = BWV 1970, 212]).Als Zurückstellungsgründe können nur solche Härtegründe in Betracht gezogen werden, deren Eintreten genügend wahrscheinlich ist (Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 46 = BWV 1970, 212 = …
- BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71
Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der …
Daß sich die Qualifikation, die der Kläger nach Abschluß des Ingenieurschulstudienganges erhält, nicht von der unterscheidet, die er nach Abschluß des Fachhochschulstudienganges erhält, ist so wenig wahrscheinlich, daß dieser Umstand nicht berücksichtigt werden kann (Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 46 = BWV 1970, 212 = … - BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 70.68
Zurückstellung wegen Sicherung der Unternehmensnachfolge - Besondere Härte durch …
Wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. zuletzt das Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C. 71.69 - [BWV 1970, 212 = NZWehrr 1970, 194] mit Weiteren Nachweisen), können zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen bei der Entscheidung über eine Zurückstellung nur berücksichtigt werden, wenn ihr Eintreten - und zwar in dem zurückstellungserheblichen Zeitpunkt oder Zeitraum - in dem Sinne hinreichend gewiß ist, daß von ihm als einem rechtserheblichen Umstand ausgegangen werden kann; die bloße Möglichkeit des Eintritts genügt nicht.Eine besondere Härte im Sinn der Grundnorm des § 12 Abs. 4 Satz 1 WpflG läßt sich auch nicht von vornherein mit der Erwägung ausschließen, das Gewicht einer solchen Einarbeitung, insbesondere aber die ursächliche Verknüpfung ihres Verlustes mit der Heranziehung zum Wehrdienst, lasse sich nicht mit der erforderlichen hinreichenden Sicherheit (vgl. die angeführte Entscheidung BVerwG VIII C 71.69) bestimmen.
- BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 49.72
Abschluss des Musterungsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung …
Prognosen dieser Art können als Härtegründe nur berücksichtigt werden, wenn der Eintritt des Härtegrundes nicht nur möglich, sondern hinreichend wahrscheinlich ist (Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 46 = BWV 1970, 212 = … - BVerwG, 05.05.1971 - VIII C 5.71
Zurückstellung vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - Antrag auf Aufhebung eines …
In diesem Rahmen ist zwar eine im konkreten Fall eintretende Verkürzung der Ausbildungsdauer, etwa durch die Anrechnung früherer Ausbildungszeiten auf den Ausbildungsabschnitt zu berücksichtigen (Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61/62.69 - [BWV 1970, 212]).Eine Ausbildungsverkürzung ist für die Zurückstellungsentscheidung vielmehr erst dann beachtlich, wenn sie entweder durch die ausbildende Stelle bereits verbindlich ausgesprochen worden ist oder jedoch jedenfalls in dem Sinne hinreichend gewiß erscheint, daß von ihr als von einem rechtserheblichen Umstand ausgegangen werden muß (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - [BWV 1970, 212 = NZWehrr.
- BVerwG, 09.09.1970 - VIII C 2.69 Ein im Zeitpunkt der Musterungs- oder Einberufungsentscheidung nicht hinreichend konkretisierter, sondern in der Zukunft nur vielleicht möglicher Nachteil kann, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (BVerwGE 18, 62; Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG VII C 88.63 - [Buchholz BVerwG 448.0, WpflG Nr. 13 = DVBl. 1964, 928]; Beschluß vom 6. März 1970 - BVerwG VIII B 78.68 - und Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 -), nicht als ein die Zurückstellung rechtfertigender Härtegrund im Sinne des § 12 Abs. 4 WpflG angesehen werden.
Überdies ist, wie das Bundesverwaltungsgericht schon in dem angeführten Urteil vom 10. Dezember 1969 und danach wiederholt ausgesprochen hat (vgl. die Urteile vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69, BVerwG VIII C 131.69 und BVerwG VIII C 132.69 -), beim Fehlen konkreter gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, daß die für die Berufsausbildung zuständigen öffentlich-rechtlichen Stellen ihrer im Urteil BVerwGE 34, 188 dargelegten und aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten begründeten Verpflichtung nachkommen werden und nachkommen können, den Wehrpflichtigen vermeidbare Schwierigkeiten bei der Wiederaufnahme ihrer Ausbildung nach der Wehrdienstleistung zu ersparen.
- BVerwG, 17.12.1971 - VIII C 171.71
Annahme einer besonderen Härte im Hinblick auf die Zurückstellung vom Wehrdienst
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. die vom Verwaltungsgericht angeführte Entscheidung vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61.69/BVerwG VIII C 62.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 44 = BWV 1970, 212]) hat das Verwaltungsgericht auch die rechtliche Möglichkeit verneint, ein eben erst begonnenes Studium aus dem Grund als weitgehend gefördert im Sinn der fraglichen Vorschrift anzusehen, daß gegebenenfalls auf das Studium frühere Ausbildungsabschnitte - hier der Besuch eines amerikanischen privaten Internats zwischen der Unterprima und der Oberprima des Gymnasiums - ganz oder teilweise angerechnet werden.Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein im Zeitpunkt der Musterungs- oder der Einberufungsentscheidung nicht hinreichend konkretisierter, sondern in der Zukunft nur vielleicht möglicher Nachteil nicht als ein die Zurückstellung rechtfertigender Härtegrund im Sinn des § 12 Abs. 4 WpflG angesehen werden (vgl. zuletzt das Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - [BWV 1970, 212 = …
- BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 41.68
Wehrdienst für Medizinstudenten
Davon, daß das gesetzliche Tatbestandsmerkmal des "weitgehend geförderten" Ausbildungsabschnitts gegeben ist, kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht ungeachtet des im Zurückstellungsverfahren nicht nachprüfbaren individuellen Wissensstandes des Wehrpflichtigen grundsätzlich nur dann ausgegangen werden, wenn er schon mindestens ein Drittel der für den Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen oder regelmäßig erforderlichen Ausbildungszeit zurückgelegt hat (vgl. z.B. BVerwGE 31, 318 [322]; 34, 155; 34, 278 und Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61/62.69 - [BWV 1970, 212]). - BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 61.77
Zeitpunkt für die Geltendmachung eines Zurückstellungsgrundes im Hinblick auf …
- BVerwG, 12.11.1975 - VIII C 57.73
Ausbildung - Ausübung eines Berufs
- BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 99.70
Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen - Vorliegen einer besonderen …
- BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 48.76
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71
Einberufung der Ableistung des vollen Grundwehrdienstes - Heranziehung zum …
- BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 177.70
Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen und …
- BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 38.72
Anfechtung einer Einberufung zum zivilen Ersatzdienst durch Zurückstellungsgründe …
- BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 136.69
- BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 47.72
Verweigerung des Wehrdienstes
- BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 117.71
Ermessenspielraum der zuständigen Behörden bei der Entscheidung der …
- BVerwG, 20.04.1972 - VIII C 161.71
Versagung der Zurückstellung und die Einberufung zum Wehrdienst - Vorliegen einer …
- BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 20.70
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen nach der Unanfechtbarkeit des …
- BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 168.69
Maßgeblicher Zeitpunkt für die verwaltungsgerichtliche Prüfung eines …
- BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 146.69
Annahme der Zurückstellung vom Wehrdienst durch besondere Härte - Vorliegen von …
- BVerwG, 06.12.1978 - 8 C 57.77
Einberufung zum Zivildienst während eines laufenden Semesters - Rechtsfolgen der …
- BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 14.76
Zurückstellung vom Wehrdienst - Besondere Härte - Zurückstellungstatbestände - …
- BVerwG, 23.06.1976 - VIII C 108.73
Zurückstellung vom Wehrdienst
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 16.69
Zurückstellungsbegehren eines Wehrpflichtigen - Örtliche Zuständigkeit der …
- BVerwG, 19.06.1974 - VIII C 111.72
Vorliegen einer die Zurückstellung rechtfertigenden besonderen Härte - Besondere …
- BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 185.70
Voraussetzungen für die Durchführung eines Musterungsverfahrens - Nichtablauf der …
- BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 101.70
Einberufung zum Wehrdienst
- BVerwG, 30.11.1977 - 8 C 65.76
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Maßgeblichkeit der im …
- BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 13.73
- BVerwG, 03.08.1973 - VIII CB 64.73
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheids - Wiedereinsetzung in den vorigen …
- BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71
Zurückstellung vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - Begriff des …
- BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 173.69
Überschneidung von Grundwehrdienst und Ausbildungsphasen - Ein nicht hinreichend …
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 102.70
Unentbehrlichkeit für einen elterlichen Betrieb - Verletzung der gerichtlichen …
- BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 91.72
Rechtsstreit bei einseitiger Erledigungserklärung des Klägers - Nicht hinreichend …
- BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 97.69
Zurückstellung vom Wehrdienst aus Gründen der Berufsausbildung - Unterbrechung …
- BVerwG, 07.10.1974 - VIII C 124.71
Antrag eines Wehrpflichtigen auf Zurückstellung - Anrechnung der Lehrzeit auf ein …
- BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 71.71
Zurückstellung eines Wehrpflichtigen vom Wehrdienst wegen Umgestaltung eines …
- BVerwG, 15.03.1972 - VIII B 4.72
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unentbehrlichkeit im elterlichen Betrieb - …
- BVerwG, 21.01.1972 - VIII C 161.71
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer gegen einen …
- BVerwG, 11.08.1970 - VIII CB 97.69
- BVerwG, 16.12.1981 - 8 B 219.81
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurückstellung vom Wehrdienst …
- BVerwG, 12.06.1980 - 8 B 33.80
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zurückstellung vom Wehrdienst …
- BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72
Voraussetzungen der Zurückstellung vom Wehrdienst - Unterbrechung der Ausbildung …
- BVerwG, 19.10.1971 - VIII B 70.71
Zulassung der Revision bei Verfahrensfragen im Wehrpflichtrecht
- BVerwG, 01.07.1971 - VIII C 110.68
Begriff des Ausbildungsabschnitts im Sinne der Zurückstellungsvorschrift des § 12 …
- BVerwG, 30.04.1971 - VIII C 18.69
"Widerruf" eines Einberufungsbescheids - Erledigung des Rechtsstreits in der …
- BVerwG, 29.09.1970 - VIII C 144.70
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen Unterbrechung eines Ingenieurstudiums - …
- BVerwG, 20.01.1971 - VIII C 100.68
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