Rechtsprechung
| BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Begriff der einen Zurückstellungsgrund darstellenden besonderen Härte i.S.d.§ 12 Abs. 4 S. 1 Wehrpflichtgesetz (WpflG) - Begriff des erheblichen zusätzlichen Zeitverlusts
Verfahrensgang
- VG Münster, 05.03.1970 - 3 K 122/70
- BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 72.70
- BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70
Wird zitiert von ... (27) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69
Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70
Nicht zu beanstanden ist sein rechtlicher Ausgangspunkt, gleichwohl könne sich im Zusammenhang mit der Berufsausbildung eine besondere Härte im Sinn der Grundnorm des § 12 Abs. 4 Satz 1 WpflG dann ergeben, wenn die Einberufung über die Dauer der Wehrdienstleistung hinaus zu einem erheblichen zusätzlichen Zeitverlust bei der Wiederaufnahme der durch den Wehrdienst unterbrochenen Berufsausbildung führen würde (BVerwGE 34, 188).Und sie bestätigt die Annahme, von der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere die Entscheidung vom 10. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 104.69 - [NZWehrr. 1970, 108; in BVerwGE 34, 278 insoweit nicht abgedruckt]; ferner BVerwGE 34, 188) insoweit auszugehen ist, daß nämlich die für die Ausbildung verantwortlichen öffentlich-rechtlichen Stellen der sie verpflichtenden Forderung genügen werden, für Übergangsregelungen zu sorgen, damit Wehrpflichtige nach ihrer Entlassung trotz zwischenzeitlicher Änderung der Ausbildungsvorschriften und -einrichtungen an eine vor dem Wehrdienst erworbene Zulassungsberechtigung anknüpfen können.
Mit der Berücksichtigung von im einzelnen noch zu erwartenden landesrechtlichen Regelungen setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung BVerwGE 34, 188, soweit dort ausgesprochen ist, die Frage, ob die Unterbrechung der Berufsausbildung durch die Einberufung zum Wehrdienst zu einem zusätzlichen Zeitverlust führe, beurteile sich nach Maßgabe der derzeit oder im Entlassungszeitpunkt geltenden Ausbildungsvorschriften.
Auf der anderen Seite wäre streng genommen die Verlängerung der Dauer des Ausbildungsganges nicht im Sinne der Entscheidung BVerwGE 34, 188 als verlorene Zeit anzusehen; denn ihr entspricht eine höhere Qualifikation und damit ein besserer Start im Berufsleben.
- BVerwG, 02.04.1970 - VIII C 71.69
Besondere Härte durch die Unterbrechung eines weitgehend geförderten …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt das Urteil vom 2. April 1970 - BVerwG VIII C 71.69 - [BWV 1970, 212 = …Der individuelle Leistungs- und Begabungsstand als solcher ist unerheblich; bei der Zurückstellung aus Ausbildungsgründen muß, wie aus dem normierten besonderen Tatbestand des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG zu schließen ist, notwendigerweise generalisierend auf typische Sachverhalte abgestellt werden (vgl. Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 101.70 - [NJW 1971, 2187]; Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61.69/62.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 44 = BWV 1970 S. 212]).
- BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69
Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70
Und sie bestätigt die Annahme, von der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. insbesondere die Entscheidung vom 10. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 104.69 - [NZWehrr. 1970, 108; in BVerwGE 34, 278 insoweit nicht abgedruckt]; ferner BVerwGE 34, 188) insoweit auszugehen ist, daß nämlich die für die Ausbildung verantwortlichen öffentlich-rechtlichen Stellen der sie verpflichtenden Forderung genügen werden, für Übergangsregelungen zu sorgen, damit Wehrpflichtige nach ihrer Entlassung trotz zwischenzeitlicher Änderung der Ausbildungsvorschriften und -einrichtungen an eine vor dem Wehrdienst erworbene Zulassungsberechtigung anknüpfen können.
- BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 88.70
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70
In seinem grundsätzlichen Urteil BVerwG VIII C 88.70 vom heutigen Tage hat der erkennende Senat in einem rechtlich und sachverhaltlich in allen entscheidungserheblichen Punkten gleichliegenden Verfahren dazu folgendes ausgeführt:. - BVerwG, 24.06.1971 - VIII C 101.70
Einberufung zum Wehrdienst
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70
Der individuelle Leistungs- und Begabungsstand als solcher ist unerheblich; bei der Zurückstellung aus Ausbildungsgründen muß, wie aus dem normierten besonderen Tatbestand des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG zu schließen ist, notwendigerweise generalisierend auf typische Sachverhalte abgestellt werden (vgl. Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 101.70 - [NJW 1971, 2187]; Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61.69/62.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 44 = BWV 1970 S. 212]). - BVerwG, 19.03.1970 - VIII C 61.69
Eine die Zurückstellung vom Wehrdienst rechtfertigende "weitgehende Förderung" …
Auszug aus BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70
Der individuelle Leistungs- und Begabungsstand als solcher ist unerheblich; bei der Zurückstellung aus Ausbildungsgründen muß, wie aus dem normierten besonderen Tatbestand des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 WpflG zu schließen ist, notwendigerweise generalisierend auf typische Sachverhalte abgestellt werden (vgl. Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 101.70 - [NJW 1971, 2187]; Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG VIII C 61.69/62.69 - [Buchholz 448.0 § 12 WpflG Nr. 44 = BWV 1970 S. 212]).
- BVerwG, 07.10.1974 - VIII C 124.71
Antrag eines Wehrpflichtigen auf Zurückstellung - Anrechnung der Lehrzeit auf ein …
Bei der Beurteilung der Feststellungen des Verwaltungsgerichts wäre von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats auszugehen gewesen, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn weiter durch studienbegleitende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife wie der Kläger an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280]; BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -).Das Verwaltungsgericht hatte - wie der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere das Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 58]) entschieden hat - davon auszugehen, daß derartige studienbegleitende Ergänzungskurse, die aufgrund der Empfehlungen der Kultusministerkonferenz angeboten werden, um den Fachschulstudenten den Anschluß an das Fachhochschulstudium zu ermöglichen, auch generell geeignet sind, diesen Zweck ohne unzumutbare Belastungen zu erfüllen.
Doch spricht, vor allem mit Rücksicht darauf, daß für die Sachdienlichkeit und Wirksamkeit der von der Kultusbehörde angeordneten oder noch anzuordnenden Überleitungsmaßnahmen eine Vermutung tatsächlicher Art besteht (vgl. Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 72.70 - [a.a.O.]), die größere Wahrscheinlichkeit dafür, daß die angefochtenen Verwaltungsakte sich im Ergebnis als rechtmäßig erwiesen hätten.
- BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 99.70
Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen - Vorliegen einer besonderen …
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280]; BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69).Denn er käme zum Beginn des Semesters noch zurecht (vgl. dazu auch Urteil vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 72.70 -).
- BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 166.71
Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst bis zum Abschluss der Ausbildung als …
Insoweit wäre von den Rechtsgrundsätzen auszugehen, die der Senat im Zusammenhang mit der Umwandlung des Ingenieurfachschulstudiums in ein Fachhochschulstudium entwickelt und inzwischen wiederholt bestätigt hat (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 und BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 58];… vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71 und BVerwG VIII C 117.71 - [insoweit in Buchholz a.a.O. Nr. 69 nicht abgedruckt]; vom 28. Februar 1973 - BVerwG VIII C 49.72 - [insoweit in NJW 1973, 1206 nicht abgedruckt]; vom 21. März 1973 - BVerwG VIII C 108.71 -).Als Zurückstellungsgrund ist nur ein Nachteil geeignet, dessen späteres Eintreten so hinreichend sicher ist, daß von ihm als rechtserheblichem Umstand ausgegangen werden kann; ein nur möglicher Nachteil genügt nicht als Entscheidungsgrundlage (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 und BVerwG VIII C 72.70 - [a.a.O.]).
- BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 139.71
Widerspruch gegen den Einberufungsbescheid - Wehrdienstbedingte Verlängerung der …
Der Senat hat in seinen Urteilen vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58), BVerwG VIII C 72.70 (…Buchholz a.a.O.) und BVerwG VIII C 146.69 - die Frage, ob die wehrdienstbedingte Verlängerung der Ausbildung einen Zurückstellungsgrund abgibt, offengelassen. - BVerwG, 28.11.1973 - VIII C 71.71
Zurückstellung eines Wehrpflichtigen vom Wehrdienst wegen Umgestaltung eines …
1970, 194]; vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 56]; vom 31. Januar 1973 - BVerwG VIII C 116.71 -).Im übrigen sind in der Befähigung des Wehrpflichtigen liegende Gründe grundsätzlich nicht geeignet, als Härtegesichtspunkte berücksichtigt zu werden, zumal hierzu ebenfalls nur eine für die Feststellung einer besonderen Härte rechtlich unbeachtliche Prognose des Verwaltungsgerichts vorliegt, die nicht mehr als eine Vermutung beinhaltet (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 und BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O. Nr. 58]; vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 17.72 und BVerwG VIII C 99.70 - vom 28. Februar 1973 - BVerwG VIII C 49.72 - [insoweit in NJW 1973, 1206 nicht abgedruckt]).
- BVerwG, 28.02.1973 - VIII C 49.72
Abschluss des Musterungsverfahrens als maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung …
Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280]; - BVerwG VIII C 72.70 - [Buchholz a.a.O.]; - BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -). - BVerwG, 20.04.1972 - VIII C 161.71
Versagung der Zurückstellung und die Einberufung zum Wehrdienst - Vorliegen einer …
Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, daß der individuelle Leistungs- und Begabungsstand für die Frage, ob eine die Zurückstellung begründende besondere Härte vorliegt, unerheblich ist (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 und BVerwG VIII C 72.70 -). - BVerwG, 26.11.1980 - 8 C 92.79
Einberufung zum Wehrdienst vor Wiederholung der ersten juristischen Staatsprüfung …
Dazu kommt, daß, wie das Bundesverwaltungsgericht in anderem Zusammenhang ausgesprochen hat (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG 8 C 88.70 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58] und - PVerwG 8 C 72.70 - mit weiteren Nachweisen), bei Zurückstellungen aus Ausbildungsgründen der individuelle Leistungs- und Begabungsstand unerheblich ist und generalisierend auf typische Sachverhalte abgestellt werden muß. - BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 79.72
Anfechtung eines Einberufungsbescheides mit Zurückstellungsgründen - …
Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung auch entschieden, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife, wie der Kläger, an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BWV 1972, 280]; BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 - und vom 14. Februar 1973 - BVerwG VIII C 15.72, BVerwG VIII C 17.72 und BVerwG VIII C 24.72 -). - BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 117.71
Ermessenspielraum der zuständigen Behörden bei der Entscheidung der …
Bei der Beurteilung der Feststellungen des Verwaltungsgerichts ist von der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats auszugehen, daß aus der Umwandlung der Ingenieurschulen in Fachhochschulen und den damit verbundenen erhöhten Leistungsanforderungen an die Studenten kein Zurückstellungsgrund im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG herzuleiten ist, wenn, wie hier, die Zulassung zum Studium erhalten bleibt und wenn weiter durch studienbegleitende ergänzende Lehrveranstaltungen Studenten ohne Fachhochschulreife wie der Kläger an das Niveau der Studenten mit Fachhochschulreife herangeführt werden und ihnen damit eine Möglichkeit geboten wird, die generell geeignet ist, das Studium an der Fachhochschule in sinnvoller Weise durchzuführen (Urteile vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 88.70 [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 58 = BW 1972, 280]; BVerwG VIII C 72.70 [Buchholz a.a.O.]; BVerwG VIII C 146.69 und BVerwG VIII C 171.69 -). - BVerwG, 21.03.1973 - VIII C 108.71
Zulässige Heranziehung zur Bundeswehr bei vorzeitiger Entlassung aus dem …
- BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 123.71
Einberufung der Ableistung des vollen Grundwehrdienstes - Heranziehung zum …
- BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71
Zurückstellung vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - Begriff des …
- BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 76.72
Anfechtung eines Einberufungsbescheids mithilfe von Zurückstellungsgründen - …
- BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 17.72
Anfechtungsklage gegen die Versagung der Zurückstellung und die Einberufung zum …
- BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 24.72
Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen wegen …
- BVerwG, 27.07.1977 - 8 C 33.76
Einberufungsbescheid zur Ableistung des Wehrdienstes - Anforderungen an einen …
- BVerwG, 19.02.1973 - VIII B 68.72
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 169.72
- BVerwG, 14.02.1973 - VIII C 15.72
Voraussetzungen der Zurückstellung vom Wehrdienst - Unterbrechung der Ausbildung …
- BVerwG, 27.09.1972 - VIII C 171.70
Kostenentscheidung nach Erledigungserklärung in der Hauptsache - Zurückstellung …
- BVerwG, 27.04.1972 - VIII C 62.70
Einberufung zum Grundwehrdienst - Zurückstellung von der Ableistung zum …
- BVerwG, 24.04.1972 - VIII C 1.72
Bestimmung der Abwägungskriterien im Rahmen eines Antrags auf Anordnung der …
- BVerwG, 20.03.1972 - VIII C 44.71
Erfüllung von Zurückstellungsvoraussetzungen bei Abschluss des …
- BVerwG, 21.02.1972 - VIII C 73.70
- BVerwG, 31.01.1973 - VIII C 175.72
Rechtsmittel
- BVerwG, 18.01.1972 - VIII C 176.71
Annahme einer besonderen Härte im Rahmen einer Zurückstellung vom Wehrdienst - …
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Verfahrensgang
- VG Münster, 05.03.1970 - 3 K 122/70
- BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 72.70
- BVerwG, 16.12.1971 - VIII C 72.70
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