Rechtsprechung
| BVerwG, 26.08.1959 - VIII C 73.59 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BWGöD § 8 Abs. 2 S. 1
Papierfundstellen
- BVerwGE 9, 119
Wird zitiert von ... (13)
- BVerwG, 03.09.1980 - 8 C 8.78
Anspruch auf Korrektur von erteilten Häftlingshilfebescheinigungen und …
Kriegsgefangenschaft, Verfolgung kriminellen Unrechts oder als solchen im Sinne des § 1 Abs. 6 HHG ausweisen, wenn er aus Gründen der Sicherheit (BVerwGE 12, 236), des automatischen Arrests bis zum Jahre 1948 (BVerwGE 9, 122 [BVerwG 26.08.1959 - VIII C 73/59] [136];Urteile vom 9. September 1959 - BVerwG 8 C 172.59 und BVerwG 8 C 449.59 - undvom 10. Mai 1961 - BVerwG 8 C 190.60 -, insoweit nicht in BVerwGE 12, 236 abgedruckt) oder der Versorgung der Besatzungsmacht oder wenn er wegen Störung allgemeiner Besatzungsziele (vgl. BVerwGE 54, 107 [BVerwG 22.06.1977 - VIII C 3/76] [113]), wegen echter Repatriierung(Urteil vom 28. Juni 1978 - BVerwG 8 C 65.77 -) oder als übliche Notmaßnahme verhängt wurde. - BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 245.59
Rechtsmittel
Schon im Ansatzpunkt ist den Ausführungen der Revision nicht zuzustimmen, wonach es darauf ankomme, ob das im Jahre 1932 eingeleitete Dienststrafverfahren voraussichtlich mit einer auf Dienstentlassung lautenden Entscheidung beendet worden wäre, wenn der Kläger nicht inzwischen aus Verfolgungsgründen entlassen worden wäre: Es kommt bei der Anwendung dieser Vorschrift nicht darauf an, ob eine der Schädigungsmaßnahme gleiche Maßnahme seitens der zuständigen Stelle auch getroffen worden wäre, wenn Verfolgungsabsichten gefehlt hätten, sondern darauf, ob zur Zeit der Schädigung für eine in ihrer Auswirkung der Schädigung gleichkommende Maßnahme ein Rechtsgrund vorlag, der - nach Maßgabe des damaligen Dienstrechts, soweit dieses nicht der Verwirklichung von Verfolgungsabsichten diente - auch nach heutiger Rechtsauffassung eine solche Maßnahme rechtfertigen würde (vgl. BVerwGE 9, 119 [121]).Soweit in früheren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts § 8 Abs. 2 Satz 1 BWGöD anders ausgelegt und als Rechtsgrundlage für die Anwendung des Grundsatzes der sogenannten überholenden Kausalität verstanden worden ist (vgl. BVerwGE 4, 146 [BVerwG 02.11.1956 - II C 228/54] [151] und die BVerwGE 9, 121 [BVerwG 26.08.1959 - VIII C 73/59] angegebenen Zitate), hält der erkennende Senat, der jetzt auf dem Gebiet des Wiedergutmachungsrechts ausschließlich zuständig ist, daran nicht fest.
- BVerwG, 10.05.1961 - VIII C 190.60
Rechtsmittel
Die Häftlingshilfe wird gewährt von dem freien Teil des deutschen Volkes, als dessen sittliche Pflicht es angesehen wird, jenen Deutschen zu helfen, die Opfer der politischen Verhältnisse in der SBZ geworden sind (BVerwGE 9, 122 [BVerwG 26.08.1959 - VIII C 73/59] [139]).
- BVerwG, 08.05.1968 - V C 57.67
Neufestsetzung und Verrechnung von Ausbildungshilfe mit Rücksicht auf eine …
Es mag dabei auf sich beruhen, ob schon die entsprechende Anwendung der für die Kriegsschadenrente allein geltenden Regeln (dazu BVerwGE 5, 207 [BVerwG 11.07.1957 - III C 17/56]; 9, 124) [BVerwG 26.08.1959 - VIII C 73/59]zur Zulässigkeit der Verrechnung führt. - BVerwG, 22.10.1973 - VIII C 5.73
Wiedergutmachungsansprüche wegen Beendigung eines Angestelltenverhältnisses aus …
Zu Unrecht beruft sich die Revision auf das Urteil des erkennenden Senats vom 26. August 1959 - BVerwG VIII C 73.59 - (BVerwGE 9, 119) mit dem Vorbringen, die der Klägerin gegenüber erfolgte Kündigung wäre wegen Verletzung des Gleichheitssatzes als unwirksam anzusehen, wenn sie nach heutiger Rechtsauffassung zu würdigen wäre. - BVerwG, 23.11.1961 - VIII C 472.59
Rechtsmittel
Es kommt hierbei nicht darauf an, ob eine der Schädigungsmaßnahme gleiche Maßnahme voraussichtlich getroffen worden wäre, wenn eine Verfolgungsabsicht nicht bestanden hätte, sondern darauf, ob zur Zeit der Schädigung für eine in ihrer Auswirkung der Schädigung gleichkommende Maßnahme ein Rechtsgrund vorlag, der - nach Maßgabe des damaligen Dienstrechtes, soweit dieses nicht der Verwirklichung von Verfolgungsabsichten diente - auch nach heutiger Rechtsauffassung eine solche Maßnahme rechtfertigen würde (BVerwGE 9, 119). - BVerwG, 02.06.1960 - VIII C 49.59
Rechtsmittel
Ist nicht abschließend festzustellen, daß die dienstlichen Gründe ausschlaggebend waren, so ist die Maßnahme als verfolgungsbedingt anzusehen (BVerwGE 9, 119 [120]). - BVerwG, 21.02.1963 - VIII C 85.61
Ursächlichkeit von Verfolgungsgründen für die Entlassung eines Beamten aus dem …
Dieser Ausschließungstatbestand ist erfüllt, wenn nach der damaligen Sach- und Rechtslage ein Entlassungsgrund vorlag, der auch nach der heutigen Rechtsauffassung die Entlassung gerechtfertigt hätte (BVerwGE 9, 119). - BVerwG, 22.02.1962 - VIII C 39.60
Schädigung durch Nichtzulassung zur Beamtenlaufbahn - Vorliegen eines …
War die Ablehnung der Übernahme des Klägers in das Beamtenverhältnis auch nach rechtsstaatlichen Grundsätzen gerechtfertigt - wobei es auf die seinerzeit geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die damalige Verwaltungsübung ankommt, soweit sie nicht politisch beeinflußt waren (BVerwGE 9, 119 [122 f.]) -, so fehlte es bereits an einer Schädigung; denn auch bei Anwendung von § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c BWGöD kommt es darauf an, ob nach Maßgabe des damals geltenden und von Verfolgungsabsichten unberührten Dienstrechts die Übernahme eines Arbeiters in das Beamtenverhältnis zulässig war und ob der Arbeiter begründete Aussicht gehabt hätte, Beamter zu werden, wenn darüber sachlich und nach rechtsstaatlichen Grundsätzen entschieden worden wäre (Urteil vom 13. Januar 1960 - BVerwG VIII C 86.59 -, NJW/RzW 1960 S. 419 = RiA 1960 S. 300). - BVerwG, 12.11.1970 - VIII B 57.70
Anwendbarkeit des Bundeswiedergutmachungsgesetzes - Erfordernis der Begründung …
Eine dienstrechtliche (arbeitsrechtliche) Maßnahme ist im Sinne dieser Vorschrift nicht schon dann "gerechtfertigt", wenn sie nach damaligem Recht zulässig war; sie ist es allerdings auch nicht nur dann, wenn sie zwingend vorgeschrieben und geboten war; es ist vielmehr unter Beachtung der damaligen Sach- und Rechtslage zu prüfen, ob auch nach heutiger Rechtsauffassung ein dienstlicher Grund für die Maßnahme vorgelegen hat (BVerwGE 9, 119). - BGH, 14.07.1966 - IV ZR 141/65
Rechtsmittel
- BVerwG, 22.11.1962 - VIII C 31.61
Rechtsmittel
- BVerwG, 07.09.1960 - VIII C 53.59
Rechtsmittel
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