Rechtsprechung
| BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 73.62 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1964,1366) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung als politischer Häftling - Stellung eines Beweisantrages im Gerichtsverfahren und Nichtstellung eines Beweisantrages im Berufungsverfahren - Beweiskraft des Protokolls der mündlichen Verhandlung
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 23.02.1961 - OS V 111/58
- BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 73.62
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 08.04.1963 - VIII C 41.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 73.62
Durch.Urteil vom 8. April 1963 - BVerwG VIII C 41.61 -, Buchholz BVerwG 310, § 86 Nr. 21 = DÖV 1963 S. 886, hat der erkennende Senat entschieden, daß durch die Nichtvernehmung von Zeugen, deren Vernehmung die von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht beantragt hat, die Pflicht des Gerichts, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, in der Regel nicht verletzt wird. - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 73.62
DurchBeschluß vom 11. Januar 1963 - BVerwG VII B 44.61 -, Buchholz BVerwG 310, § 86 Nr. 16 = JR 1963 S. 476 = NJW 1963 S. 877 = DVBl. 1963 S. 368, wurde ferner entschieden, daß ein Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht schon dann gestellt ist, wenn er sich aus einer Bezugnahme auf die dem Gericht eingereichten Schriftsätze ergibt. - BVerwG, 22.09.1961 - VIII B 61.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtsweg für Ansprüche nach …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 73.62
DurchBeschluß vom 22. September 1961 - BVerwG VIII B 61.61 -, Buchholz BVerwG 310, § 108 Nr. 9 = NJW 1962 S. 124, hat der erkennende Senat entschieden, daß ein Beweisantrag nur dann in der mündlichen Verhandlung gestellt ist, wenn er zu Protokoll gegeben worden ist, nicht aber schon dann, wenn er sich in einem dem Gericht in der mündlichen Verhandlung übergebenen Schriftstück befand. - BVerwG, 11.01.1963 - VII B 44.61
Voraussetzungen der Stellung eines Beweisantrags - Begriff des in der mündlichen …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 73.62
DurchBeschluß vom 11. Januar 1963 - BVerwG VII B 44.61 -, Buchholz BVerwG 310, § 86 Nr. 16 = JR 1963 S. 476 = NJW 1963 S. 877 = DVBl. 1963 S. 368, wurde ferner entschieden, daß ein Beweisantrag in der mündlichen Verhandlung nicht schon dann gestellt ist, wenn er sich aus einer Bezugnahme auf die dem Gericht eingereichten Schriftsätze ergibt.
- BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 161.70
Voraussetzungen der Einziehung eines Flüchtlingsausweises - Zwangslage des …
Das ist ständige Rechtsprechung des Senats in Häftlingshilfesachen (Urteile vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 39.62 - vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 73.62 - vom 8. Juli 1970 - BVerwG VIII C 110.67 - [Buchholz 412.6 § 1 HHG Nr. 11]). - BVerwG, 08.07.1970 - VIII C 110.67
Angaben im Notaufnahmeverfahren als politische Gründe eines Gewahrsams - …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats hat zwar der politische Häftling in der Regel den Grund seines Gewahrsams zu vertreten, wenn er wegen einer gegen die Gewahrsamsmacht gerichteten, gegen Entgelt ausgeübten nachrichtendienstlichen Tätigkeit in Gewahrsam genommen worden ist (Urteile vom 28. Februar 1963 - BVerwG VIII C 39.62 - und vom 9. Juli 1964 - BVerwG VIII C 73.62 -).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.