Rechtsprechung
| BVerwG, 21.07.1971 - VIII C 74.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 22.10.1966 - 454 I 66
- BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 74.67
- BVerwG, 21.07.1971 - VIII C 74.67
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.03.1968 - VIII C 120.67
Antrag auf Änderung des Streitwerts der Vorinstanz - Rechtmäßigkeit einer …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1971 - VIII C 74.67
Demzufolge ist das Bundesverwaltungsgericht nicht an die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes über die Wertberechnung gebunden (vgl.Beschluß vom 19. März 1968 - BVerwG VIII C 120.67 -;Beschluß vom 10. Mai 1971 - BVerwG VIII C 35.68 -). - BVerwG, 10.05.1971 - VIII C 143.70
Vorliegen mehrerer Ansprüche i.S.d. § 5 Hs. 1 Zivilprozessordnung (ZPO) bei …
Auszug aus BVerwG, 21.07.1971 - VIII C 74.67
Demzufolge ist das Bundesverwaltungsgericht nicht an die Vorschriften des Gerichtskostengesetzes über die Wertberechnung gebunden (vgl.Beschluß vom 19. März 1968 - BVerwG VIII C 120.67 -;Beschluß vom 10. Mai 1971 - BVerwG VIII C 35.68 -).
- BVerwG, 23.04.1993 - 8 C 16.92
Streitwert - Einberufung zur Wehrdienstübung - Anfechtung eines …
Die Einberufung zum Wehrdienst (einschließlich Wehrübungen) und die Gewährung von Wehrdienstausnahmen - namentlich die Zurückstellung vom Wehrdienst (auch von Wehrübungen) - hat der erkennende Senat seit jeher in ständiger Rechtsprechung mit dem für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten vorgesehenen fiktiven Betrag des § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG, d.h. seit dessen Neufassung durch das Gesetz zur Änderung von Kostengesetzen vom 9. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2326) mit 6.000 DM, bewertet (vgl. etwa Beschluß vom 21. Juli 1971 - BVerwG VIII C 74.67 - amtlicher Umdruck S. 2 ; Urteil vom 19. November 1982 - BVerwG 8 C 158.81 - NVwZ 1983, 607 ). - BVerwG, 09.05.1972 - VIII C 14.71
Rechtsmittel
Der Streitwerteschluß des Senats vom 21. März 1972 wird dahin geändert, daß in Übereinstimmung mit dem Beschluß vom 21. Juli 1971 - BVerwG VIII C 74.67 - der Wert des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren auf 1.000 DM festgesetzt wird.
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Rechtsprechung
| BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 74.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 22.10.1966 - 454 I 66
- BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 74.67
- BVerwG, 21.07.1971 - VIII C 74.67
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 186.70
Aufbewahrung militärischer Ausrüstung - Beachtung des Grundsatzes der …
Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 74.67
Geschieht dies nach der Entlassung des Wehrpflichtigen durch die Aufforderung des Kreiswehrersatzamtes, die Ausrüstung entgegenzunehmen, so liegt darin der die Pflichtigkeit in eine konkrete Pflicht umwandelnde Verwaltungsakt, demgegenüber Rechtsschutz im Wege der auf seine Aufhebung gerichteten Anfechtungsklage zu suchen ist (vgl. das zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmte Urteil BVerwG VIII C 186.70 vom heutigen Tage).In seinem oben erwähnten Urteil BVerwG VIII C 186.70 hat der erkennende Senat dargelegt, daß hinsichtlich der räumlichen Voraussetzungen für die Aufbewahrung der militärischen Grundausstattung allein auf Unterbringungsmöglichkeiten in denjenigen Räumen abzustellen ist, über die der Wehrpflichtige tatsächlich oder rechtlich wie ein Nutzungsberechtigter verfügen kann.
- BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65
Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität
Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 74.67
Sie bedeuten, daß der allgemeine Freiheitsanspruch des Bürgers gegenüber dem Staat von der öffentlichen Gewalt jeweils nur soweit beschränkt werden darf, als es zum Schutz öffentlicher Interessen unerläßlich ist (BVerfGE 19, 342 [348/349] und 23, 127 [133/134]). - BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52
Investitionshilfe
Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 74.67
An den Gesetzgeber ergibt sich daraus die Forderung, in die Handlungsfreiheit des einzelnen nur einzugreifen, soweit dies mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck erforderlich ist und für die Betroffenen die Grenzen der Zumutbarkeit nicht überschreitet (BVerfGE 4, 7 [16] und 13, 230 [235]; vgl. auch die entsprechenden Erwägungen zur Einschränkung der Berufsfreiheit in BVerfGE 9, 338 [346] und 16, 147 [187]).
- BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56
Werkfernverkehr
Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 74.67
An den Gesetzgeber ergibt sich daraus die Forderung, in die Handlungsfreiheit des einzelnen nur einzugreifen, soweit dies mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck erforderlich ist und für die Betroffenen die Grenzen der Zumutbarkeit nicht überschreitet (BVerfGE 4, 7 [16] und 13, 230 [235]; vgl. auch die entsprechenden Erwägungen zur Einschränkung der Berufsfreiheit in BVerfGE 9, 338 [346] und 16, 147 [187]). - BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57
Hebammenaltersgrenze
Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 74.67
An den Gesetzgeber ergibt sich daraus die Forderung, in die Handlungsfreiheit des einzelnen nur einzugreifen, soweit dies mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck erforderlich ist und für die Betroffenen die Grenzen der Zumutbarkeit nicht überschreitet (BVerfGE 4, 7 [16] und 13, 230 [235]; vgl. auch die entsprechenden Erwägungen zur Einschränkung der Berufsfreiheit in BVerfGE 9, 338 [346] und 16, 147 [187]). - BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 758/57
Ladenschlußgesetz I
Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 74.67
An den Gesetzgeber ergibt sich daraus die Forderung, in die Handlungsfreiheit des einzelnen nur einzugreifen, soweit dies mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck erforderlich ist und für die Betroffenen die Grenzen der Zumutbarkeit nicht überschreitet (BVerfGE 4, 7 [16] und 13, 230 [235]; vgl. auch die entsprechenden Erwägungen zur Einschränkung der Berufsfreiheit in BVerfGE 9, 338 [346] und 16, 147 [187]). - BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 207.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 74.67
Nur diese Relation liegt auch den gesetzlichen Wehrdienstausnahmen zugrunde, die ihrerseits für ihren Anwendungsbereich Ausdruck des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit sind, soweit sie Härtemilderungen in bezug auf die Wehrdienstleistung ermöglichen und dabei nicht das öffentliche Interesse an der Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr selbst, sondern das besondere öffentliche Interesse an der Heranziehung gerade des einzelnen Wehrpflichtigen seinen persönlichen Interessen an einer Zurückstellung wertend gegenüberstellen (BVerwGE 34, 273 [275]). - BVerwG, 25.10.1968 - V C 55.64
Ausschluss von Schadensfeststellungen und von Leistungen nach dem …
Auszug aus BVerwG, 22.04.1971 - VIII C 74.67
Dieses gesetzgeberische Zielrechtfertigt zwar sowohl unter dem bei der Frage nach der Verhältnismäßigkeit zu prüfenden Gesichtspunkt der Erforderlichkeit als auch unter dem weiteren Gesichtspunkt des angemessenen Mittels (vgl. dazu BVerwGE 30, 313 [316/317]) die gesetzliche Regelung überhaupt.
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