Rechtsprechung
| BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 77.68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung der Wehrdienstbefreiung von Heimkehrern - Unzulässigkeit eines Musterungsbescheides
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Köln, 18.10.1967 - 5 K 2194.66
- BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 77.68
Papierfundstellen
- BVerwGE 32, 50
- NJW 1969, 2164
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.05.1957 - V C 343.56
Einlegung der Revision bei Kriegsgefangenenentschädigungssachen (KgfEG) bei …
Auszug aus BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 77.68
Die für § 1 Abs. 3 HkG bestimmenden Gewahrsamsgründe sind weiter als die für § 2 Abs. 2 KgfEG bestimmenden Gewahrsamsgründe im Falle der "unechten Kriegsgefangenen" (vgl. BVerwGE 5, 64 [BVerwG 15.05.1957 - V C 343/56]). - BVerwG, 29.06.1967 - VIII C 33.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 77.68
Die Anfechtungsklage kann verteidigungsweise eingesetzt werden gegen jeden die Wehrdienstpflicht konkretisierenden Verwaltungsakt, wenn eine Wehrdienstausnahme geltend gemacht wird (vgl. BVerwGE 27, 257). - BVerwG, 28.09.1967 - VIII C 157.67
Befreiung vom Wehrdienst als "einziger Sohn" - Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 77.68
Eines förmlichen Antrags bedarf es ebensowenig wie eines rechtsgestaltenden Verwaltungsaktes der zuständigen Behörde, wie er unter den Voraussetzungen von § 11 Abs. 2 WpflG vorgesehen ist (vgl. BVerwGE 28, 25). - BVerwG, 20.07.1962 - VII C 33.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 77.68
Der im Urteil BVerwGE 14, 318 zum Ausdruck gebrachten Ansicht, daß § 11 Abs. 1 WpflG einen Befreiungsantrag, fordert, vermag der jetzt in Wehrpflichtsachen zuständige VIII. Senat des Bundesverwaltungsgerichts nicht zu folgen: In der unterschiedlichen Fassung von § 11 Abs. 1 WpflG, wonach die dort genannten Wehrpflichtigen vom Wehrdienst, befreit "sind", gegenüber der Fassung von § 11 Abs. 2 WpflG, wonach die dort genannten Wehrpflichtigen vom Wehrdienst auf Antrag "zu befreien sind", wird eine unterschiedliche Regelung klar zum Ausdruck gebracht.
- BVerwG, 11.12.1969 - VIII C 43.68
Befreiung eines Anhängers der Zeugen Jehovas vom Ersatzdienst - Rechtsgrundsätze …
Zu der letztgenannten Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (BVerwGE 32, 50), daß der Wehrpflichtige kraft Gesetzes vom Wehrdienst befreit ist, wenn einer der Befreiungstatbestände erfüllt ist, ohne daß es eines Befreiungsantrages und eines Befreiungsbescheides bedarf; ein die Wehrdienstpflicht konkretisierender Verwaltungsakt ist rechtswidrig, wenn er einen von der Wehrdienstpflicht befreiten Wehrpflichtigen gegenüber ergeht.Im schon genannten Urteil BVerwGE 32, 50 ist auf die Möglichkeit hingewiesen worden, daß der gegen den Musterungsbescheid gerichtete Anfechtungsantrag ergänzt werden kann durch einen Feststellungsantrag nach § 113 Abs. 2 VwGO, wenn der Bescheid die Feststellung eines Befreiungstatbestandes nach § 11 Abs. 1 WpflG "betrifft"; dasselbe muß gelten, wenn unter sonst gleichen Voraussetzungen ein Einberufungsbescheid im Streit ist, und auch dann, wenn es sich um eine Befreiung nach § 10 Abs. 1 ErsDiG handelt.
- BVerwG, 03.05.1982 - 6 C 60.79
Rechtliche Qualifizierung eines Antrags auf Anerkennung als …
Dort wird zwar ausgeführt, daß ein auf eine Feststellung im Sinne des § 113 Abs. 2 VwGO zielender Klageantrag vorliege; über die Notwendigkeit eines solchen Antrages enthält dieses Urteil aber ebensowenig wie das Urteil des 8. Senats vom 24. April 1969 (BVerwGE 32, 50 [52]), in dem sogar von der verteidigungsweise einzusetzenden Anfechtungsklage zur Geltendmachung einer Wehrdienstausnahme die Rede ist. - BVerwG, 11.12.1969 - VIII C 46.68
Als Prediger anerkannt - Religionen müssen nicht christlich sein
Der Musterungsbescheid "betrifft" im Sinne von § 113 Abs. 2 VwGO die Feststellung, daß der Kläger nicht gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 3 WpflG von der Wehrpflicht befreit sei (vgl. BVerwGE 32, 50 [53]); die genannte Wehrdienstausnahme fordert keinen.
- BVerwG, 30.09.1971 - VIII C 114.70
Dauernde Untauglichkeit für den Wehrdienst - Zurückstellung vom Wehrdienst
Das hat der erkennende Senat bereits für die gleichartigen - nämlich ebenfalls kraft Gesetzes eintretenden und auf die Dauer wirksamen - Wehrdienstausnahmen von § 11 Abs. 1 WpflG entschieden (BVerwGE 32, 50 [52]); es besteht kein Grund, den Streit über die Wehrdienstausnahme von § 9 Nr. 1 WpflG in Verbindung mit §§ 18 Abs. 1, 15 Abs. 1 MustVO anders zu behandeln. - BVerwG, 24.04.1974 - VIII C 42.73
Antrag auf Befreiung vom Wehrdienst - Anfechtung eines Musterungsbescheides - …
Soweit er in Fällen kraft Gesetzes eintretender Befreiung anders entschieden hat (BVerwGE 32, 50; 34, 291), [BVerwG 11.12.1969 - III C 138/68]liegt ein anderer Fall vor. - BVerwG, 14.01.1971 - VIII C 158.69 Muß der Wehrpflichtige, der sich als Helfer im Katastrophenschutz verpflichtet hat, den Wehrdienst leisten, weil zur Zeit der Einberufung nicht alle Tatbestandsvoraussetzungen von § 8 Abs. 2 Satz 1 KatSchG erfüllt wären, so kann er sich demgegenüber nicht darauf berufen, daß er in einen Pflichtenkonflikt, gerate; das folgt aus den Erwägungen, die der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 32, 51 [BVerwG 24.04.1969 - VIII C 77/68] im Anschluß, an das zur vergleichbaren Vorschrift von § 13 a des Wehrpflichtgesetzes - WpflG -, jetzt geltend in der Fassung vom 28. September 1969 (BGBl. I S. 1773), ergangene Urteil BVerwGE 31, 94 angestellt hat.
- BVerwG, 09.07.1985 - 6 C 87.83
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Zuständigkeit über ein …
Denn das Anerkennungsbegehren ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats im Wege der Anfechtungsklage zu verfolgen, bei der ein besonderer Feststellungsantrag im Sinne des § 113 Abs. 2 VwGO zwar weithin üblich, aus Rechtsgründen aber nicht erforderlich ist (vgl. BVerwGE 65, 287 [BVerwG 03.05.1982 - 6 C 60/79] unter Berufung auf BVerwGE 32, 50 [BVerwG 24.04.1969 - VIII C 77/68] und 34, 353 ; ferner Urteil vom 10. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 227.73 - ). - BVerwG, 01.10.1970 - VIII C 154.69
Bestehen einer Bindungswirkung eines Feststellungsbescheides für ein späteres …
Der Kläger hat sich auf die Anfechtung des Einberufungsbescheides beschränkt, er hat nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, zugleich einen den Befreiungstatbestand des § 10 Abs. 1 Nr. 3 ErsDiG betreffenden Feststellungsantrag zu stellen, der, wie im Urteil vom 11. Dezember 1969 - BVerwG VIII C 46.68 - (dieser Teil der Urteilsbegründung ist in der Veröffentlichung BVerwGE 34, 291 nicht abgedruckt) in einem gleichartigen Fall unter Bezugnahme auf BVerwGE 32, 50 (53) [BVerwG 24.04.1969 - VIII C 77/68] dargelegt worden ist, zulässig gewesen wäre und dazu geführt hätte, daß es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - auch im Revisionsverfahren - angekommen wäre. - OLG Köln, 26.11.1987 - 7 U 130/87
Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung; Rechtmäßigkeit der Kündigung eines …
Diese Kenntnisse und ihre Bewertung durch die Klägerin waren jedoch für das Verfahren vor der Hauptfürsorgestelle nicht maßgebend, denn diese wiederum durfte sich nicht darauf beschränken, die vom Arbeitgeber geltend gemachten Gründe auf ihre Schlüssigkeit zu prüfen, sondern sie mußte sich von Amts wegen die Überzeugung von der Richtigkeit der Darstellung vergewissern (BVerwGE 32, 56 [BVerwG 24.04.1969 - VIII C 77/68] ;… Rewolle/Dörner, a.a.O. § 15 SchwbG VII 2 S. 51). - BVerwG, 01.10.1969 - VIII B 107.68
Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung …
Wie in dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil des beschließenden Senats vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 77.68 - zu dem der angeführten Befreiungsvorschrift inhaltsgleichen § 11 Abs. 1 WpflG dargelegt worden ist, tritt die Rechtsfolge dieser (Wehrdienst- oder Ersatzdienst-) Befreiung kraft Gesetzes ein, wenn alle Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. - BVerwG, 11.02.1972 - VIII CB 137.71
Befreiung vom Wehrdienst für Heimkehrer
- BVerwG, 11.12.1969 - VIII C 45.68
Befreiung vom Wehrdienst wegen eines geistlichen Bekenntnisses - Rechtmäßigkeit …
- BVerwG, 29.09.1971 - VIII B 113.70
Bestimmung des Gewahrsamsbegriffs des Heimkehrergesetzes (HkG)
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