Rechtsprechung
| BVerwG, 15.11.1974 - VIII C 8.73 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,5990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
in dem Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des § 28 des hamburgischen Schulgesetzes vom 9. Dezember 1966 (GVBl. I S. 257) und des § 2 Abs. 1 Satz 1 und 2 des hamburgischen Schulverfassungsgesetzes vom 12. April 1973 (GVBl. I S. 91) - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Bundesverwaltungsgerichtes vom 15. November 1974 (BVerwG VIII C 8.73) - 1 BvL 1/75 - II. In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden 1. des Stadtrechtsdirektors Dr. A. ..., 2. seiner Ehefrau A ..., 3. ihrer Tochter A ... - vertreten durch die Beschwerdeführer zu 1) und 2) - gegen den Beschluß des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 4. März 1975 (IX 1416/74) - 1 BvR 147/75 -.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.
Rechtsprechung
| BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 8.73 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1973,7072) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Umfang der Bindung an einen außergerichtlichen Vergleich - Recht auf erhöhte Versorgung bei nicht erfolgter Wiederanstellung des Geschädigte entsprechend einem ihm zuerkannten Anspruch - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 21.02.1963 - VIII C 54.62
Bestimmung des Zahlungsbeginns für ein erhöhtes Ruhegehalt bei Unterbleiben der …
Auszug aus BVerwG, 27.06.1973 - VIII C 8.73
Dabei handelt es sich nicht um einen Schadensausgleich für das verfolgungsbedingte Unrecht, vielmehr um eine situationsbedingte Zusatzleistung des zur Wiedergutmachung verpflichteten Dienstherrn; diese Regelung soll nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. das Urteil vom 21. Februar 1963 - BVerwG VIII C 54.62 - [NJW/RzW 1963, 478 = RiA 1963, 255] mit weiteren Hinweisen) einerseits einen finanziellen Druck auf den zur Wiedergutmachung verpflichteten Dienstherrn ausüben, seiner Rechtspflicht zur Wiederanstellung des Geschädigten nachzukommen, andererseits dem Geschädigten einen finanziellen Ausgleich verschaffen, wenn die Wiederanstellung aus Gründen unterbleibt, die er nicht zu vertreten hat.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.