Rechtsprechung
| BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 81.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Hannover, 30.11.1962 - II A 10/61
- BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 81.67
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BVerwG, 03.10.1958 - VII C 235.57
Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 81.67
Nach dieser (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 20.67 - [DÖV 1969, 353 - DVBl. 1969, 402 = BWV 1969, 188] mit weiteren Nachweisen) besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.Der Charakter der Umstände, die gegebenenfalls den Anstoß für die Kriegsdienstverweigerung gegeben haben, ist für deren Berechtigung nicht entscheidend, vielmehr komme es hierfür allein darauf an, ob irgendwelche Umstände - welcher Art sie auch seien - im Ergebnis zu der ernsten sittlichen Entscheidung geführt haben, die allein im Sinne der oben dargelegten Begriffsbestimmung den Tatbestand der durch das Grundgesetz geschützten Gewissensentscheidung erfüllt (vgl. BVerwGE 7, 242 [247] und 23, 98 sowie dasUrteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG VII C 168.63 -).
Wenn erstere die Gewissensentscheidung selbst weder ersetzen noch ausschließen, so folgt daraus, daß, wenn sich ein möglicher Anstoß nicht zu einer Gewissensentscheidung umgesetzt hat, dennoch Raum bleibt, daß ein anderer Anstoß sich zu einer Gewissensentscheidung umgesetzt hat oder daß das Gewissen aus sich allein heraus (vgl. BVerwGE 7, 242 [246]) im Sinne der Weigerung tätig geworden ist.
- BVerwG, 17.12.1965 - VII C 58.62
Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 81.67
Nach dieser (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 20.67 - [DÖV 1969, 353 - DVBl. 1969, 402 = BWV 1969, 188] mit weiteren Nachweisen) besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.Es wird auch nicht, wie die Revision meint, mit der Feststellung, es lägen nur rationale Erwägungen vor, Erwägungen dieser Art der Charakter eines möglichen Anstoßes für eine Gewissensentscheidung abgesprochen, vielmehr wird damit nur im Einzelfall verneint, daß sich die rationalen Erwägungen in eine Gewissensentscheidung "umgesetzt" hätten (vgl. BVerwGE 23, 96).
- BVerwG, 17.12.1965 - VII C 84.63
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ablehnung des Wehrdienstes aus …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 81.67
Nach dieser (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 20.67 - [DÖV 1969, 353 - DVBl. 1969, 402 = BWV 1969, 188] mit weiteren Nachweisen) besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen.Der Charakter der Umstände, die gegebenenfalls den Anstoß für die Kriegsdienstverweigerung gegeben haben, ist für deren Berechtigung nicht entscheidend, vielmehr komme es hierfür allein darauf an, ob irgendwelche Umstände - welcher Art sie auch seien - im Ergebnis zu der ernsten sittlichen Entscheidung geführt haben, die allein im Sinne der oben dargelegten Begriffsbestimmung den Tatbestand der durch das Grundgesetz geschützten Gewissensentscheidung erfüllt (vgl. BVerwGE 7, 242 [247] und 23, 98 sowie dasUrteil vom 24. Juni 1966 - BVerwG VII C 168.63 -).
- BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 37.68
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 81.67
Verstandesmäßige oder vernunftmäßige, insbesondere auch politische Erwägungen des Kriegsdienstverweigerers können die notwendigen tatbestandsmäßigen Voraussetzungen einer echten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe weder ersetzen noch deren Annahme ausschließen(Urteile vom 28. März 1960 - BVerwG VIII C 35.67 -, vom 20. Juni 1968 - BVerwG VIII C 9.67 - undvom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 -).Das hat der Senat in dem bereits angeführtenUrteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 - ausgesprochen.
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 81.67
Beruht eine solche schwere innere Belastung auf der Vorstellung, mit - den jeweils zur Verwendung kommenden - Waffen Menschen töten zu müssen, so trägt das Grundgesetz ihr dadurch Rechnung, daß es die Verweigerung des Kriegsdienstes zuläßt (BVerfGE 12, 45 [56 f.];Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WpflG Nr. 11] undvom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [BWV 1969, 115 - NZWehr 1969, 118]). - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 81.67
Das entspricht auch dem Sinn des in der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelten Grundsatzes, daß die Aussage des Kriegsdienstverweigerers nach Möglichkeit wohlwollend zu prüfen ist (BVerwGE 30, 358 mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 81.67
Nicht die Ablehnung des Krieges als solchen - wie die Revision zu meinen scheint -, sondern nur eine Gewissensentscheidung, die auf der Erkenntnis beruht, nicht imstande zu sein, im Krieg mit der Waffe einen Menschen zu töten, berechtigt danach zur Kriegsdienstverweigerung(Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - [DVBl. 1969, 748]). - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67
Bestehen einer Amtsermittlungspflicht
Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 81.67
Nach dieser (vgl. BVerwGE 7, 242; 23, 98 [BVerwG 17.12.1965 - VII C 58/62]; Urteil vom 31. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 20.67 - [DÖV 1969, 353 - DVBl. 1969, 402 = BWV 1969, 188] mit weiteren Nachweisen) besteht das Gewissen in einer im Innern des Menschen vorhandenen Überzeugung von Recht und Unrecht und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen. - BVerwG, 25.10.1968 - VII C 90.66
Erteilung einer einstweiligen Erlaubnis für den Berufsverkehr trotz schwebenden …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 81.67
Auf die weiteren Revisionsrügen, die teils Verfahrensrügen und als solche nicht ordnungsgemäß erhoben sind (vgl. BVerwGE 30, 350 [BVerwG 25.10.1968 - VII C 90/66] [361]), kommt es hiernach nicht mehr an. - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 28.67
Anerkennnung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Angriff einer …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 81.67
Beruht eine solche schwere innere Belastung auf der Vorstellung, mit - den jeweils zur Verwendung kommenden - Waffen Menschen töten zu müssen, so trägt das Grundgesetz ihr dadurch Rechnung, daß es die Verweigerung des Kriegsdienstes zuläßt (BVerfGE 12, 45 [56 f.];Urteile vom 3. August 1962 - BVerwG VII C 85.61 - [Buchholz BVerwG 448.0, § 25 WpflG Nr. 11] undvom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 28.67 - [BWV 1969, 115 - NZWehr 1969, 118]). - BVerwG, 28.03.1968 - VIII C 35.67
Rechtsmittel
- BVerwG, 03.08.1962 - VII C 85.61
- BVerwG, 20.06.1968 - VIII C 9.67
Gewissensentscheidung auf Grund von politischen Überlegungen - Voraussetzungen …
- BVerwG, 24.06.1966 - VII C 168.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 17.12.1970 - VIII C 19.69
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer während der Dienstzeit als …
Das Bundesverwaltungsgericht hat insbesondere wiederholt ausgesprochen, das Vorliegen einer Gewissensentscheidung werde nicht dadurch in Frage gestellt, daß für eine dem Anruf des Gewissens folgende Haltung des Betroffenen auch noch andere Gründe - mehr oder weniger nachhaltig - bestimmend seien (vgl. Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 37.68 - [Buchholz 448.0 § 25 WpflG Nr. 25]; Urteil vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 81.67 -). - BVerwG, 08.05.1973 - VI B 6.73
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Unterscheidung zwischen möglichen …
Zu Unrecht rügt der Kläger Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 1969 - BVerwG VIII C 81.67 - und den auf Seite 4 der Ausfertigung dieses Urteils genannten weiteren Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts.
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