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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.09.1969

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 83.68   

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https://dejure.org/1970,1576
BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 83.68 (https://dejure.org/1970,1576)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.1970 - VIII C 83.68 (https://dejure.org/1970,1576)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 1970 - VIII C 83.68 (https://dejure.org/1970,1576)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69

    Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 83.68
    Insoweit steht das angefochtene Urteil in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowohl zum Begriff des Ausbildungsabschnitts (vgl.z.B. Urteil vom 13. November 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 188];Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 152.69 -;Beschluß vom 10. Juni 1970 - BVerwG VIII C 39.68 - zuletztBeschluß vom 17. September 1970 - BVerwG VIII CB 119.70 -), als auch zu den zeitlichen Anforderungen, die für die Annahme einer "weitgehenden Förderung" eines Ausbildungsabschnitts erfüllt sein müssen (vgl. zuletzt BVerwGE 34, 278).

    Zwar hat der erkennende Senat in seinem Urteil BVerwGE 34, 188 grundsätzlich entschieden, daß eine die Zurückstellung rechtfertigende besondere Härte auch ohne Vorliegen eines der besonderen Tatbestände des § 12 Abs. 4 Satz 2 WpflG dann gegeben sein kann, wenn die Einberufung über die Dauer der Wehrdienstleistung hinaus zu einem zusätzlichen Zeitverlust bei der Wiederaufnahme der durch den Wehrdienst unterbrochenen Berufsausbildung führen würde.

    Zurückstellungsentscheidung davon ausgehen, daß die mit der Berufsausbildung von Wehrpflichtigen befaßten öffentlich-rechtlichen Stellen ihrer nach den Grundsätzen des sozialen Rechtsstaats gebotenen Pflicht nachkommen werden, den durch das Wehrpflichtgesetz auferlegten besonderen Leistungspflichten des Wehrpflichtigen Rechnung zu tragen und ihm bei der Fortsetzung der durch den Wehrdienst unterbrochenen Ausbildung vermeidbare zeitliche und sachliche Nachteile zu ersparen (vgl. BVerwGE 34, 188 [190]).

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 83.68
    Sie werden ihm vom Wehrpflichtgesetz grundsätzlich zugemutet mit Rücksicht auf die Belange der Allgemeinheit daran, daß zur Sicherstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr (BVerfGE 28, 243 [260/262]) die zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen nach den Notwendigkeiten der jeweiligen Wehrersatzlage alsbald zum Grundwehrdienst herangezogen werden können (vgl. das zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmte Urteil BVerwG VIII C 56.70 vom heutigen Tage).
  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 83.68
    Insoweit steht das angefochtene Urteil in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowohl zum Begriff des Ausbildungsabschnitts (vgl.z.B. Urteil vom 13. November 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 188];Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 152.69 -;Beschluß vom 10. Juni 1970 - BVerwG VIII C 39.68 - zuletztBeschluß vom 17. September 1970 - BVerwG VIII CB 119.70 -), als auch zu den zeitlichen Anforderungen, die für die Annahme einer "weitgehenden Förderung" eines Ausbildungsabschnitts erfüllt sein müssen (vgl. zuletzt BVerwGE 34, 278).
  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Begriff des …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 83.68
    Sie werden ihm vom Wehrpflichtgesetz grundsätzlich zugemutet mit Rücksicht auf die Belange der Allgemeinheit daran, daß zur Sicherstellung der verfassungsrechtlich gebotenen Verteidigungsbereitschaft der Bundeswehr (BVerfGE 28, 243 [260/262]) die zur Verfügung stehenden Wehrpflichtigen nach den Notwendigkeiten der jeweiligen Wehrersatzlage alsbald zum Grundwehrdienst herangezogen werden können (vgl. das zur Aufnahme in die Entscheidungssammlung bestimmte Urteil BVerwG VIII C 56.70 vom heutigen Tage).
  • BVerwG, 10.06.1970 - VIII C 39.68

    Voraussetzungen für eine Zurückstellung vom Wehrdienst - Erledigung des …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 83.68
    Insoweit steht das angefochtene Urteil in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowohl zum Begriff des Ausbildungsabschnitts (vgl.z.B. Urteil vom 13. November 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 188];Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 152.69 -;Beschluß vom 10. Juni 1970 - BVerwG VIII C 39.68 - zuletztBeschluß vom 17. September 1970 - BVerwG VIII CB 119.70 -), als auch zu den zeitlichen Anforderungen, die für die Annahme einer "weitgehenden Förderung" eines Ausbildungsabschnitts erfüllt sein müssen (vgl. zuletzt BVerwGE 34, 278).
  • BVerwG, 17.09.1970 - VIII CB 119.70

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Ablehnung eines …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 83.68
    Insoweit steht das angefochtene Urteil in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowohl zum Begriff des Ausbildungsabschnitts (vgl.z.B. Urteil vom 13. November 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 188];Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 152.69 -;Beschluß vom 10. Juni 1970 - BVerwG VIII C 39.68 - zuletztBeschluß vom 17. September 1970 - BVerwG VIII CB 119.70 -), als auch zu den zeitlichen Anforderungen, die für die Annahme einer "weitgehenden Förderung" eines Ausbildungsabschnitts erfüllt sein müssen (vgl. zuletzt BVerwGE 34, 278).
  • BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 152.69

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen vom Wehrdienst wegen der Aufnahme eines …

    Auszug aus BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 83.68
    Insoweit steht das angefochtene Urteil in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowohl zum Begriff des Ausbildungsabschnitts (vgl.z.B. Urteil vom 13. November 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 188];Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 152.69 -;Beschluß vom 10. Juni 1970 - BVerwG VIII C 39.68 - zuletztBeschluß vom 17. September 1970 - BVerwG VIII CB 119.70 -), als auch zu den zeitlichen Anforderungen, die für die Annahme einer "weitgehenden Förderung" eines Ausbildungsabschnitts erfüllt sein müssen (vgl. zuletzt BVerwGE 34, 278).
  • BVerwG, 17.01.1984 - 8 B 7.83

    Anforderungen an eine Divergenzrüge - Einberufung zum Grundwehrdienst

    Das angefochtene Urteil beruht entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht auf einer Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. November 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - BVerwGE 34, 188, vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 83.68 - (nicht veröffentlicht) und vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 44.77 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 134 (§ 34 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 WPflG in Verbindung mit § 132 Abs. 3 VwGO).
  • BVerwG, 23.06.1972 - VIII C 60.70

    Zurückstellung vom Grundwehrdienst

    Aber auch wenn dieser Kurs die Lehre und die Dienstzeit nicht zu einem einheitlichen Ausbildungsabschnitt zusammenband, konnte im Hinblick auf ihn die bekämpfte Einberufung zum anderen unter Umständen zu einer besonderen Härte im Sinne des Grundtatbestandes des § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG führen (vgl. hierzu BVerwGE 34, 188; ferner das Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 83.68 -).
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   BVerwG, 09.09.1969 - VIII C 83.68   

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BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1969 - VIII C 83.68 (https://dejure.org/1969,7986)
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