Rechtsprechung
| BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 83.74 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Zurückstellung vom Wehrdienst - Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen in einem Gewerbebetrieb - Einberufung zum Wehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten - Einheitliche Ableistung des Grundwehrdienstes - Eintritt einer besonderen Härte bei der ...
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 16.05.1974 - I/2 E 6/74
- BVerwG, 18.10.1974 - VIII B 36.74
- BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 83.74
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 52.74
Zurückstellung vom Grundwehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten
Auszug aus BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 83.74
Der erkennende Senat hat in dem Urteil vom 29. Januar 1975 - BVerwG VIII C 52.74 - entschieden, daß die Heranziehung zum Grundwehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten gemäß § 5 Abs. 2 WPflG zwar gegenüber der Einberufung zum einheitlich abzuleistenden Grundwehrdienst ein selbständiger Verwaltungsakt ist, daß dieser aber in jedem Stadium des Heranziehungsverfahrens ergehen kann.Mit dem Gesichtspunkt, daß es an dieser letztgenannten Voraussetzung fehle, kann jedoch der Wehrpflichtige, wie der erkennende Senat in den bereits angeführten Urteil vom 29. Januar 1975 - BVerwG VIII C 52.74 - entschieden hat, eine verfügte Heranziehung zum Grundwehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten nicht mit Erfolg angreifen.
- BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 1.74
Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheids - Versagung der Zurückstellung - …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 83.74
Die Frage der Gültigkeit der maschinell im Wege der elektronischen Datenverarbeitung hergestellten unterschriftlosen Einberufungsbescheide ist vom Verwaltungsgericht zutreffend bejaht worden (vgl. BVerwGE 45, 189). - BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70
Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage
Auszug aus BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 83.74
Hierüber ist, weil ein Einberufungsbescheid ergangen ist (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70]), gleichfalls nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Gestellung zu befinden. - BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 54.71
Unentbehrlichkeit im privaten Betrieb - Härtefall durch Einziehung zur Bundeswehr …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 83.74
Im Sinne dieser Vorschrift ist ein Wehrpflichtiger dann unentbehrlich, wenn der wehrdienstbedingte Ausfall seiner Arbeitskraft weder durch innerbetriebliche Maßnahmen noch durch Einstellung einer auf dem Arbeitsmarkt greifbaren wirtschaftlich tragbaren Ersatzkraft ausgeglichen werden kann und deshalb über den bloßen wirtschaftlichen Rückgang hinaus zur Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Betriebes führen würde (vgl. BVerwGE 40, 127 [130]). - BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 51.74
Heranziehung zum Grundwehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten - …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 83.74
Dies ergibt sich, wie der erkennende Senat in dem Urteil vom 29. Januar 1975 - BVerwG VIII C 51.74 - dargelegt hat, aus den Wesen der Heranziehung zur Leistung des Grundwehrdienstes in zeitlich getrennten Abschnitten als einer von den Wehrdienstausnahmen zu unterscheidenden besonderen Form der Dienstleistung.
- BVerwG, 20.10.1976 - 8 C 63.75
Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage gegen die abschnittsweise Heranziehung …
Sie beschwert ihn nur, greift jedoch nicht in seine Rechte ein (Urteile vom 29. Januar 1975 - BVerwG VIII C 51.74, BVerwG VIII C 52.74 [BVerwGE 47, 321], BVerwG VIII C 55.73, BVerwG VIII C 107.73, BVerwG VIII C 83.74 - und vom 11. Juni 1975 - BVerwG VIII C 58.74 -). - BVerwG, 20.02.1975 - VIII CB 95.74
Bedeutung der Darlegungen in der Beschwerdebegründung für die Prüfung des …
Schließlich liegt eine Abweichung auch nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1975 - BVerwG VIII C 55.73; BVerwG VIII C 83.74; BVerwG VIII C 90.74; BVerwG VIII C 107.73; BVerwG VIII C 51.74 und BVerwG VIII C 52.74 - vor.
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