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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 84.66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,657
BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 84.66 (https://dejure.org/1969,657)
BVerwG, Entscheidung vom 12.06.1969 - VIII C 84.66 (https://dejure.org/1969,657)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juni 1969 - VIII C 84.66 (https://dejure.org/1969,657)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Gewährung von Versorgungsbezügen an den Hinterbliebenen eines Berufssoldaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 32, 165
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 16.06.1959 - 2 BvL 10/59

    Finanzvertrag

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 84.66
    Ob eine gesetzliche Vorschrift den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, hängt nach der mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob es der Gesetzgeber versäumt hat, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerwGE 16, 301 im Anschluß an BVerfGE 9, 334).
  • BVerwG, 03.09.1963 - I C 151.59

    Zulässigkeit der Errichtung von Werbeanlagen längs einer Bundesfernstraße - …

    Auszug aus BVerwG, 12.06.1969 - VIII C 84.66
    Ob eine gesetzliche Vorschrift den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt, hängt nach der mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen übereinstimmenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob es der Gesetzgeber versäumt hat, tatsächliche Gleichheiten oder Ungleichheiten der zu ordnenden Lebensverhältnisse zu berücksichtigen, die so bedeutsam sind, daß sie bei einer am Gerechtigkeitsdenken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (BVerwGE 16, 301 im Anschluß an BVerfGE 9, 334).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1989 - 8 S 1863/89

    Keine Prüfung wirtschaftlicher Auswirkungen einer Baugenehmigung auf …

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Baugenehmigung unter Verstoß gegen eine öffentlich-rechtliche Vorschrift erteilt worden wäre und sich dieser Verstoß, weil für den Nachbarn schwer und unerträglich, als rechtswidriger Eingriff in dessen Eigentumsrecht darstellte (vgl. BVerwG., Urt. v. 13.6.1969 - IV C 234.65 , BVerwGE 32, 170 [BVerwG 12.06.1969 - BVerwG VIII C 84.66] ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - 4 N 20.09

    Berechnung der Versorgungsbezüge

    Für diese Vorschrift ist seit längerem - gerade auch bezogen auf das Überspringen von Besoldungsgruppen bei Beförderungen - höchstrichterlich geklärt, dass es nicht auf das laufbahnrechtlich erreichbare Amt, sondern auf die der Besoldungsgruppe des Beamten folgende Besoldungsgruppe ankommt (vgl. noch zur Vorläuferregelung des § 141 a BBG: BVerwG, Urteil vom 12. Juni 1969 - VIII C 84.66 - BVerwGE 32, 165, 168 ff.;… ebenso der Sache nach die herrschende Meinung zur aktuellen Fassung des § 37 Abs. 1 BeamtVG, der nunmehr den Ansatz der übernächsten Besoldungsgruppe vorsieht: vgl. u.a. Groepper/Tegethoff, a.a.O. § 37 BeamtVG Rn. 11 e ff.;… Wilhelm, in: Fürst, a.a.O. O § 37 Rn. 24) .
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