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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 86.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1973,2621
BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 86.71 (https://dejure.org/1973,2621)
BVerwG, Entscheidung vom 14.11.1973 - VIII C 86.71 (https://dejure.org/1973,2621)
BVerwG, Entscheidung vom 14. November 1973 - VIII C 86.71 (https://dejure.org/1973,2621)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Kostenverteilung nach Ablauf der Zurückstellungsfrist als erledigendes Ereignis

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 28.01.1971 - VIII C 90.70

    Einberufung zum Wehrdienst - Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 86.71
    Wenn ein Einberufungsbescheid ergangen ist, beurteilt sich der Erfolg des Antrags auf Zurückstellung, der im isolierten Verfahren verfochten wird, nach der im Gestellungszeitpunkt herrschenden Sach- und Rechtslage (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [153]).

    Hat jedoch der Einberufungsbescheid keinen Bestand, so wäre es auf die vor Eintritt des erledigenden Ereignisses bestehende Sach- und Rechtslage unter Berücksichtigung der revisionsrechtlichen Bindungen an die Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts angekommen (BVerwGE 37, 151 [BVerwG 28.01.1971 - VIII C 90/70] [155]).

  • BVerwG, 21.06.1972 - VIII C 103.71

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 86.71
    Maßgebend für die Entscheidung wäre die im Gestellungszeitpunkt, dem 4. Oktober 1971, herrschende Sach- und Rechtslage gewesen, wenn der Einberufungsbescheid vom 27. Juli 1971 Bestand hat (zuletzt Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 103.71 -).
  • BVerwG, 10.10.1973 - VIII C 211.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.11.1973 - VIII C 86.71
    Daß auch die Voraussetzungen des allgemeinen Zurückstellungsgrundes in § 12 Abs. 4 Satz 1 WPflG nicht hätten angenommen werden können, hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Oktober 1973 - BVerwG VIII C 211.72 - entschieden.
  • BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 52.74

    Zurückstellung vom Grundwehrdienst in zeitlich getrennten Abschnitten

    Es kommt jedoch nicht darauf an, ob dieser Bescheid, den der Kläger angegriffen hat, der aber nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist, Bestand hat (vgl. Urteile vom 15. November 1972 - BVerwG VIII C 31.71 -, vom 20. Juni 1973 - BVerwG VIII C 164.72 -, ferner auch Urteil vom 21. Juni 1972 - BVerwG VIII C 103.71 - und Beschlüsse vom 14. November 1973 - BVerwG VIII C 86.71 - und vom 13. Dezember 1973 - BVerwG VIII CB 31.72 -).
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