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| BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 90.74 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 14.12.1973 - II/1 E 79/73
- BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 90.74
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.11.1974 - VIII C 10.74
Rechtmäßigkeit eines Einberufungsbescheides - Anspruch auf Zurückstellung von der …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 90.74
Eine Zurückstellung nach der genannten Vorschrift kann dem Wehrpflichtigen nur dann gewährt werden, wenn seine Einberufung zum Wehrdienst die Existenz des Betriebes ernstlich gefährden würde, durch seine Zurückstellung hingegen - und nur durch sie - dessen Erhaltung und Fortführung jedenfalls für die Dauer der Zurückstellung ermöglicht werden kann (vgl. zuletzt Urteil vom 13. November 1974 - BVerwG VIII C 10.74 -). - BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 20.70
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen nach der Unanfechtbarkeit des …
Auszug aus BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 90.74
Der Senat hat im Urteil BVerwGE 40, 1 [BVerwG 02.03.1972 - VIII C 20/70] entschieden, daß der wehrdienstbedingte Ausfall des Arbeitseinkommens als solcher auch nicht in Verbindung mit einem Schuldenstand des Wehrpflichtigen zu seiner Zurückstellung führen kann.
- BVerwG, 19.03.1975 - VIII C 98.72
Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen für einen durch Betriebsübernahme kurz …
Soweit die dem Kläger entstehenden wirtschaftlichen Nachteile dagegen nach der Regelung des Unterhaltssicherungsgesetzes als zumutbar hinzunehmen sind, können sie nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig auch keine besondere Härte sein, die nach dem Wehrpflichtgesetz eine Wehrdienstausnahme rechtfertigt (BVerwGE 40, 1 [BVerwG 02.03.1972 - VIII C 20/70]; ferner Urteil vom 29. Januar 1975 - BVerwG VIII C 90.74 -); es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß dort, wo das Unterhaltssicherungsgesetz nicht - auch nicht mit einem Härteausgleich - eingreift, auch von einer besonderen Härte im Sinne der Zurückstellungsvorschriften nicht die Rede sein kann. - BVerwG, 19.10.1978 - 8 CB 63.77
Antrag auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Frist für Zurückstellungsanträge - …
Dieses ist wiederholt davon ausgegangen, von Unentbehrlichkeit könne nicht gesprochen werden, wenn der Betrieb durch eine Zurückstellung ohnehin nicht gesichert wäre (vgl. Urteil vom 29. Januar 1975 - BVerwG 8 C 90.74 -). - BVerwG, 20.02.1975 - VIII CB 95.74
Bedeutung der Darlegungen in der Beschwerdebegründung für die Prüfung des …
Schließlich liegt eine Abweichung auch nicht von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1975 - BVerwG VIII C 55.73; BVerwG VIII C 83.74; BVerwG VIII C 90.74; BVerwG VIII C 107.73; BVerwG VIII C 51.74 und BVerwG VIII C 52.74 - vor. - VG Karlsruhe, 22.12.1994 - 9 K 3517/94
Rechtmäßigkeit der Einberufung zum Wehrdienst; Zurückstellung vom Wehrdienst bis …
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