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| BVerwG, 12.01.1960 - VIII C 92.59 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 11.05.1960 - VIII C 63.59
Max Brauer
Nach dessen allgemeinem Beamtenversorgungsrecht ist deshalb die Entscheidung über die Höhe des Grundgehalts zu treffen und zu bestimmen, ob der Berechnung der Versorgungsbezüge dasjenige Grundgehalt zugrunde zu legen ist, das dem geschädigten Zeitbeamten im Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls oder in einen späteren oder früheren Zeitpunkt zustand (vgl. die Urteile vom 12. Januar 1960 - BVerwG VIII C 92.59 -, NJW/RzW 1960 S. 284, und vom 13. Januar 1960 - BVerwG VIII C 39.59 -, NJW/RzW 1960 S. 328 = ZBR 1960 S. 160). - BVerwG, 11.05.1960 - VIII C 233.59
Rechtsmittel
Nach dessen allgemeinem Beamtenversorgungsrecht ist deshalb die Entscheidung über die Höhe des Grundgehalts zu treffen und zu bestimmen, ob der Berechnung der Versorgungsbezüge dasjenige Grundgehalt zugrunde zu legen ist, das dem geschädigten Zeitbeamten im Zeitpunkt des Eintritts des Versorgungsfalls oder in einem späteren oder früheren Zeitpunkt zustand (vgl. dieUrteile vom 12. Januar 1960 - BVerwG VIII C 92.59 -, NJW/RzW 1960 S. 284, undvom 13. Januar 1960 - BVerwG VIII C 59.59 -, NJW/RzW 1960 S. 328 = ZBR 1960 S. 160). - BVerwG, 21.02.1963 - VIII C 54.62
Bestimmung des Zahlungsbeginns für ein erhöhtes Ruhegehalt bei Unterbleiben der …
Die gegen diese Vorschrift erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken sind dem Bundesverwaltungsgericht bekannt; es hat sie in seinemUrteil vom 12. Januar 1960 - BVerwG VIII C 92.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 10 Nr. 3 = NJW/RzW 1960 S. 284 = ZBR.
- BVerwG, 27.09.1962 - VIII C 187.60
Rechtsmittel
Die erhöhten Versorgungsbezüge waren dem Kläger ohne eine ausdrückliche Bewilligung zu gewähren, als die Voraussetzungen des §.10 Abs. 3 Satz 1 BWGöD erfüllt waren; insbesondere war keine neue Wiedergutmachungsentscheidung erforderlich (vgl. das Urteil vom 12. Januar 1960 - BVerwG VIII C 92.59 -, Buchholz BVerwG 233, § 21 a Nr. 1 = NJW/RzW 1960 S. 284 = ZBR 1960 S. 296). - BVerwG, 27.04.1960 - VIII C 490.59
Rechtsmittel
Ihr auf Wiedereinsetzung gerichtetes Begehren hat sie in ihrem Schreiben vom 11. Januar 1960 rechtzeitig und eindeutig zum Ausdruck gebracht; unschädlich ist es daher, daß sie einen ausdrücklichen Wiedereinsetzungsantrag nicht gestellt hat (Urteil vom 12. Januar 1960 - BVerwG VIII C 92.59 - RGZ 169, 197). - BVerwG, 22.02.1961 - VIII B 201.60
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Wiedergutmachung im …
Die Urteile vom 24. September 1959 - BVerwG II C 405.57 -, BVerwGE 9, 155, und vom 12. Januar 1960 - BVerwG VIII C 92.59 -, NJW/RzW 1960 S. 284, betreffen andere Fragen.
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