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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.1971 - VIII C 94.68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,2994
BVerwG, 18.01.1971 - VIII C 94.68 (https://dejure.org/1971,2994)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1971 - VIII C 94.68 (https://dejure.org/1971,2994)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1971 - VIII C 94.68 (https://dejure.org/1971,2994)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Verfahrenseinstellung und die Kostenentscheidung ohne Rücksicht auf die Frage der Stellungnahme des Beigeladenen als Erledigungserklärung - Begriff des Ausbildungsabschnitts bei Zurückstellung vom Wehrdienst

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.11.1969 - II C 110.67

    Anwendbarkeit von § 113 Ab. 1 und 2 BGB auf öffentlich-rechtliche …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1971 - VIII C 94.68
    Danach ist mit dem Begriff des Ausbildungsabschnitts ein solcher Teil der Berufsausbildung bezeichnet, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (z.B. Urteil vom 13. November 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 168]; Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 152.69 -).
  • BVerwG, 26.11.1970 - VIII C 56.70

    Anfechtung eines Einberufungsbescheids mit Zurückstellungsgründen - Begriff des …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1971 - VIII C 94.68
    In dem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmten Urteil vom 26. November 1970 - BVerwG VIII C 56.70 - wird dazu ergänzend ausgeführt, daß diese auf die Trennbarkeit von Ausbildungsteilen abstellende Begriffsbestimmung dem Zweck dient, im Rahmen der Gesamtausbildung diejenigen Einschnitte kenntlich zu machen, in denen nach Anlage der Ausbildung eine Unterbrechung durch den Wehrdienst stattfinden kann, ohne daß der Wehrpflichtige dadurch im Sinne der gesetzlichen Zurückstellungsregelungen besonders hart betroffen wird.
  • BVerwG, 13.11.1969 - VIII C 92.69

    Begriff des Ausbildungsabschnitts - Anerkennung anderer persönlicher Gründe als …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1971 - VIII C 94.68
    Danach ist mit dem Begriff des Ausbildungsabschnitts ein solcher Teil der Berufsausbildung bezeichnet, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (z.B. Urteil vom 13. November 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 168]; Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 152.69 -).
  • BVerwG, 07.06.1968 - IV B 165.67

    Anfechtung einer Baugenehmigung - Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1971 - VIII C 94.68
    Denn in dem hier vorliegenden Fall, daß Kläger und Beklagter den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären, bedarf es für die Einstellung des Verfahrens und die Kostenentscheidung einer entsprechenden Erklärung des Beigeladenen nicht (BVerwGE 30, 27).
  • BVerwG, 16.04.1970 - VIII C 152.69

    Zurückstellung eines Wehrpflichtigen vom Wehrdienst wegen der Aufnahme eines …

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1971 - VIII C 94.68
    Danach ist mit dem Begriff des Ausbildungsabschnitts ein solcher Teil der Berufsausbildung bezeichnet, der nach seiner Anlage oder nach ausdrücklicher Regelung in einer Ausbildungsvorschrift von vorangehenden oder nachfolgenden Teilen der Ausbildung erkennbar abgegrenzt ist und insofern eine gewisse Selbständigkeit aufweist, als er sich zeitlich und sachlich trennen läßt von anderen Teilen der gegliederten Gesamtausbildung, auf denen er stufenweise aufbaut oder für die er seinerseits Voraussetzung ist (z.B. Urteil vom 13. November 1969 - BVerwG VIII C 92.69 - [insoweit nicht abgedruckt in BVerwGE 34, 168]; Urteil vom 16. April 1970 - BVerwG VIII C 152.69 -).
  • BVerwG, 30.05.1973 - VIII C 47.72

    Verweigerung des Wehrdienstes

    Sie gehen dahin, im Rahmen der Gesamtausbildung diejenigen Einschnitte kenntlich zu machen, in denen nach der Anlage der Ausbildung eine Unterbrechung durch den Wehrdienst stattfinden kann, ohne daß der Wehrpflichtige dadurch im Sinne der gesetzlichen Zurückstellungsregelungen besonders hart betroffen wird (BVerwGE 36, 334;… Urteile vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 125.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 54] und vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 171.69 - sowie Beschlüsse vom 18. Januar 1971 - BVerwG VIII C 94.68 - und vom 23. Juni 1972 - BVerwG VIII C 60.70 -).
  • BVerwG, 15.11.1972 - VIII C 2.71

    Zurückstellung vom Wehrdienst aus Ausbildungsgründen - Begriff des …

    Sie gehen dahin, im Rahmen der Gesamtausbildung diejenigen Einschnitte kenntlich zu machen, in denen nach der Anlage der Ausbildung eine Unterbrechung durch den Wehrdienst stattfinden kann, ohne daß der Wehrpflichtige dadurch im Sinne der gesetzlichen Zurückstellungsregelungen besonders hart betroffen wird (BVerwGE 36, 334;… Urteile vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 125.69 - [Buchholz a.a.O. Nr. 54] und vom 16. Dezember 1971 - BVerwG VIII C 171.69 - sowie Beschlüsse vom 18. Januar 1971 - BVerwG VIII C 94.68 - und vom 23. Juni 1972 - BVerwG VIII C 60.70 -).
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