Rechtsprechung
| BVerwG, 19.03.1975 - VIII C 98.72 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unentbehrlichkeit eines Wehrpflichtigen für einen durch Betriebsübernahme kurz vor der Heranziehung zum Wehrdienst gegründeten Betrieb - Voraussetzungen für die Zurückstellung vom Wehrdienst - Einberufung zum Wehrdienst als besondere Härte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 27.04.1972 - 4539/71
- BVerwG, 19.03.1975 - VIII C 98.72
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 03.07.1974 - VIII C 98.73
Zurückstellung vom Wehrdienst - Verletzung der gerichtlichen …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1975 - VIII C 98.72
Diese Prüfung ist - wie der Senat in seinen Urteilen BVerwGE 45, 297 [304] und vom 16. Oktober 1974 - BVerwG VIII C 105.73 - bereits entschieden hat - auch in den Fällen des § 12 Abs. 4 Satz 2 WPflG nicht entbehrlich. - BVerwG, 02.03.1972 - VIII C 20.70
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen nach der Unanfechtbarkeit des …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1975 - VIII C 98.72
Soweit die dem Kläger entstehenden wirtschaftlichen Nachteile dagegen nach der Regelung des Unterhaltssicherungsgesetzes als zumutbar hinzunehmen sind, können sie nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig auch keine besondere Härte sein, die nach dem Wehrpflichtgesetz eine Wehrdienstausnahme rechtfertigt (BVerwGE 40, 1 [BVerwG 02.03.1972 - VIII C 20/70]; ferner Urteil vom 29. Januar 1975 - BVerwG VIII C 90.74 -); es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß dort, wo das Unterhaltssicherungsgesetz nicht - auch nicht mit einem Härteausgleich - eingreift, auch von einer besonderen Härte im Sinne der Zurückstellungsvorschriften nicht die Rede sein kann. - BVerwG, 16.10.1974 - VIII C 105.73
Anfechtung eines Einberufungsbescheids - Voraussetzungen der Zurückstellung vom …
Auszug aus BVerwG, 19.03.1975 - VIII C 98.72
Diese Prüfung ist - wie der Senat in seinen Urteilen BVerwGE 45, 297 [304] und vom 16. Oktober 1974 - BVerwG VIII C 105.73 - bereits entschieden hat - auch in den Fällen des § 12 Abs. 4 Satz 2 WPflG nicht entbehrlich. - BVerwG, 29.01.1975 - VIII C 90.74
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.03.1975 - VIII C 98.72
Soweit die dem Kläger entstehenden wirtschaftlichen Nachteile dagegen nach der Regelung des Unterhaltssicherungsgesetzes als zumutbar hinzunehmen sind, können sie nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig auch keine besondere Härte sein, die nach dem Wehrpflichtgesetz eine Wehrdienstausnahme rechtfertigt (BVerwGE 40, 1 [BVerwG 02.03.1972 - VIII C 20/70]; ferner Urteil vom 29. Januar 1975 - BVerwG VIII C 90.74 -); es ist grundsätzlich davon auszugehen, daß dort, wo das Unterhaltssicherungsgesetz nicht - auch nicht mit einem Härteausgleich - eingreift, auch von einer besonderen Härte im Sinne der Zurückstellungsvorschriften nicht die Rede sein kann.
- BVerwG, 22.06.1984 - 8 C 115.82
Wehrpflicht - Einberufung - Übernahme - Gewerbebetrieb - Unentbehrlichkeit - …
Insbesondere begründet die unter Verletzung dieser Obliegenheit in Kenntnis der bevorstehenden Einberufung durch Gründung oder Übernahme eines Gewerbebetriebes selbst herbeigeführte Unentbehrlichkeit des Wehrpflichtigen für den Betrieb keine seine Zurückstellung rechtfertigende besondere Härte, wenn der Wehrpflichtige die Betriebsgründung oder Betriebsübernahme, ohne unzumutbare Nachteile zu erleiden, hätte unterlassen oder verschieben können (vgl. Urteil vom 19. März 1975 - BVerwG VIII C 98.72 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 91 S. 6 ).Es gehört vielmehr zu den allgemeinen Härten der Heranziehung zum Wehrdienst, daß diese die berufliche Entwicklung auch derjenigen Wehrpflichtigen unterbricht und verzögert, die eine selbständige Position anstreben (vgl. Urteil vom 19. März 1975, a.a.O. S. 9 f.).
- BVerwG, 24.09.1975 - VIII C 40.73
Unzumutbare Härte - Zurückstellung vom Wehrdienst
Die Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz sind dafür bestimmt und danach bemessen, eine sich aus Gründen des Unterhalts ergebende besondere Härte zu vermeiden (BVerwGE 40, 1 [BVerwG 02.03.1972 - VIII C 20/70]; Urteil vom 19. März 1975 - BVerwG VIII C 98.72 -). - VG Düsseldorf, 21.06.2005 - 11 L 1015/05
Zurückstellung vom Wehrdienst bei Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten …
Rn. 36 Vgl. Johlen, a.a.O., Rdnr. 166 in Anknüpfung an BVerwG, Urteil vom 19. März 1975 - VIII C 98.72 -, Buchholz 448.O § 12 WPflG Nr. 91 S. 6 (8f.).
- BVerwG, 26.08.1983 - 8 B 109.82
Revisionszulassung - Divergenz - Unterschiedliche Auslegung
Im Unterschied dazu beschäftigen sich die von der Beschwerde als abweichend bezeichneten Entscheidungen - die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1973 - BVerwG VIII C 67.73 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 81 S. 188, vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 76.69 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 53 S. 84 und vom 19. März 1975 - BVerwG VIII C 98.72 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 91 S. 6 - mit § 12 Abs. 4 WPflG. - BVerwG, 10.10.1979 - 8 C 15.78
Anfechtung eines Einberufungsbescheides - Umfang der Anhörungspflicht nach § 13 …
Das Verwaltungsgericht wird auch prüfen müssen, ob der Kläger seine Zurückstellung vom Wehrdienst, die dazu diente, seinem Vater Gelegenheit zu geben, für den Kläger eine Ersatzkraft zu beschaffen, um ihn für den Betrieb entbehrlich zu machen, zweckwidrig dazu benutzt hat, die durch eine Einberufung entstehende Härtelage zu verschärfen (vgl. Urteile vom 18. April 1973 - BVerwG 8 C 53.72 - vom 19. März 1975 - BVerwG 8 C 98.72 - [Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 91];… vom 20. Oktober 1976 - BVerwG 8 C 51.75 - [Buchholz a.a.O. Nr. 110]). - BVerwG, 26.10.1994 - 8 B 116.94
Revisionseröffnende Divergenz des vorinstanzlichen Urteils gegenüber der …
Die von der Beschwerde behauptete Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. März 1975 - BVerwG VIII C 98.72 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 91 S. 6 ), vom 20. Oktober 1976 - BVerwG VIII C 51.76 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 110 S. 65 ) und vom 20. August 1986 - BVerwG 8 C 55.84 - (NVwZ 1987, 47) liegt nicht vor. - BVerwG, 17.11.1978 - 8 B 22.78
Klage auf Zurückstellung vom Wehrdienst - Zurückstellung wegen Gründung eines …
Bei dieser Sachlage würde es auf die in dem von der Beklagten angeführten weiteren Urteil vom 19. März 1975 - BVerwG 8 C 98.72 - (vgl. auch Beschluss vom 9. Dezember 1975 - BVerwG 8 B 57.75 -) erörterte Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Wehrpflichtigen zuzumuten ist, eine von ihm beabsichtigte Betriebsgründung im Hinblick auf bevorstehenden Grundwehrdienst vorerst zu unterlassen, auch in einem Revisionsverfahren nicht mehr ankommen. - BVerwG, 25.01.1988 - 8 C 49.87
Vorliegen eines "Überraschungsurteils" i.R.d. Zurückstellung von der Einberufung …
Für das Vorliegen einer die Zurückstellung des Klägers rechtfertigenden besonderen Härte wegen der Unentbehrlichkeit im elterlichen Gewerbebetrieb (§ 12 Abs. 4 Sätze 1 und 2 Nr. 2 WPflG) kommt es maßgebend auf die vom Verwaltungsgericht bejahte Frage an, ob es dem Kläger ohne besondere Härte zumutbar war, im Hinblick auf die ihm angekündigte Einberufung zum Grundwehrdienst davon abzusehen, im Anschluß an seine in einem fremden Betrieb erfolgte handwerkliche Ausbildung in den elterlichen Betrieb einzutreten und damit im weiteren Zeitablauf einen Zurückstellungsgrund zu schaffen (vgl. Urteile vom 19. März 1975 - BVerwG VIII C 98.72 - Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 91 S. 6 und vom 22. Juni 1984 - BVerwG 8 C 115.82 - Buchholz 448.0 § 24 WPflG Nr. 6 S. 3 ). - BVerwG, 07.12.1987 - 8 CB 49.87
Voraussetzungen für eine Berufung auf den Zurückstellungsgrund eines …
Die behauptete Abweichung des angefochtenen Urteils von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 1971 - BVerwG VIII C 76.69 -(Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 53 S. 84) und vom 19. März 1975 - BVerwG VIII C 98.72 - (Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 91 S. 6) liegt nicht vor.
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